Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Dezember 2014.

Nr. 25/14 13 Agentur für Arbeit informiert: Unternehmen können ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Beantragung von Arbeitslosengeld unterstützen Eine Entlassung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt. Unternehmen können ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber dabei unterstützen, wenn es gilt Arbeitslosengeld zu beantragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Entlassung oft eine erhebliche Zäsur. Eine nachfolgende Arbeitslosigkeit wirft wichtige Fragen auf: Wie kann der Lebensunterhalt bestritten werden? Wie wird der weitere berufliche Weg aussehen? Das Wichtigste ist die Fokussierung auf die neuen beruflichen Schritte. Dies gelingt am besten dann, wenn die finanziellen Fragen geklärt sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit zeitnah ausfüllen. Nur dann kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die Arbeitsuche. Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den letzten Entgeltzeitraum zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird. Die Bescheinigung kann also bereits vor der Abrechnung ausgefüllt werden. Seit 2014 kann die Bescheinigung auch schnell und unkompliziert elektronisch ausgestellt werden. Dazu können die vorhandenen Meldewege genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden sie unter http://www.arbeitsagentur.de/ in der Rubrik Unternehmen (Projekt BEA) Weiterbildung lohnt sich doppelt 2015 von der neuen Fachkursförderung profitieren Wer weiterkommen will, muss sich weiterbilden. Lebenslanges Lernen ist also die Devise – und dafür gibt es im kommenden Jahr wieder kräftigen finanziellen Rückenwind: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat nämlich die Fachkursförderung neu aufgelegt und unterstützt berufliche Weiterbildungsangebote aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Auch bei zahlreichen technischen und kaufmännischen Kursen der Bildungsakademie können Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg damit von einer um 30 Prozent reduzierten Teilnahmegebühr profitieren. Wer älter ist als 50, zahlt sogar nur die Hälfte. „Die technische Entwicklung macht nicht Halt und auch die organisatorischen Anforderungen in den Betrieben steigen beständig“, sagt Heiner Maute, Leiter der Bildungsakademie Rottweil. „Deshalb reicht es nicht mehr aus, einfach gut ausgebildete Leute einzustellen. Man muss auch dafür sorgen, dass sich Mitarbeiter weiterentwickeln können.“ Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Konstanz mit ihren drei Standor-

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