Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Dezember 2014.

2 Nr. 25/14 Straßensperrung Das Landratsamt - Straßenverkehrsamt - Waldshut erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs.1 Satz 1 und 45 Abs.1 Satz1 und Abs.3 Satz 1 StVo folgende Anordnung: In Hohentengen Ortsteil Stetten wird vom 12. Februar 2015 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis ca. 14. Februar 2015 die Alpenblickstraße (Gemeindestraße - Neubaugebiet) gesperrt. Der Verkehr wird während der Vollsperrung über geeignete Straßen umgeleitet. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. Information der Energieversorgung Klettgau-Rheintal und der Gemeindewerke Hohentengen Abschlagszahlungen Strom, Wasser, Abwasser und Nahwärme für das Jahr 2015 Die Erhebung und der Einzug der Abschlagszahlungen der Gemeindewerke Hohentengen erfolgt seit dem 01.01.2013 durch die Dienstleistungsgesellschaft Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH u. Co. KG. Durch die Vereinheitlichung der Strompreise und der Abrechnungsmodalitäten der vier Gemeindewerke Hohentengen, Klettgau, Jestetten und Lottstetten ergeben sich ab dem 01.01.2015 folgende Änderungen: –- Sämtliche Tarife im Bereich Stromversorgung werden vereinheitlicht (siehe Preisänderungsblatt vom 07.11.2014 versandt an alle Haushalte) – ab 2015 entfällt der bisher gewährte Rabatt für Jahres- und Halbjahreszahler Sollten Sie Ihre Abschlagszahlungen bisher jährlich bzw. halbjährlich bezahlt haben: Ihre Abschlagszahlungen werden automatisch auf monatliche Zahlweise umgestellt, die Fälligkeitstermine können Sie der Schlussrechnung 2014 entnehmen, diese wird im Januar 2015 erstellt. Sollten Sie trotz Wegfalls des Rabatts Ihre Abschlagszahlungen weiterhin jährlich bzw. halbjährlich bezahlen wollen, bitte wir um Mitteilung bis spätestens 15.01.2015 Wir bitten davon abzusehen die monatlichen Abschlagszahlungen per Dauerauftrag zu bezahlen: – die Höhe der Abschläge ändert sich jährlich, der Auftrag muss von Ihnen angepasst werden – es werden lediglich 11 Abschläge pro Jahr erhoben – es entstehen unnötige Überzahlungen bei Abschlagsanpassung, Schlussrechnungsstellung oder Auszug

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