Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Dezember 2014.

Seite 10 Nr. 26 · Weihnachten 2014 Bundesagentur für Arbeit informiert: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht / Elektronische Anzeige nutzen Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur für Arbeit Lörrach ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar 2015 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http:// www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern. Weitere Hinweise können abgerufen werden unter: www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Lörrach beantwortet. Neujahrsempfang des Unternehmerinnennetzwerks Das Unternehmerinnennetzwerk Hochrhein + Südschwarzwald e. V. (UNHS) lädt ein zum Neujahrsempfang 2015. Alle interessierten Frauen, Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und solche, die es werden wollen, können sich an diesem Abend über das Netzwerk in geselliger Runde informieren, sich dem Netzwerk anschließen und neue Geschäftskontakte knüpfen.

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