Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Dezember 2014.

Weihnachten 2014 · Nr. 26 Seite 11 Der Neujahrsempfang findet statt am Mittwoch, 14. Januar 2014, um 19:00 Uhr im Restaurant Rebstock in Laufenburg, Hauptstraße 28. Ziel des Netzwerkes ist es, durch regelmäßige Treffen Unternehmerinnen und Existenzgründerinnen zusammenzubringen und sich gegenseitig zu unterstützen. Regelmäßige Fachvorträge sollen die Kompetenzen stärken. Zudem besteht durch das Netzwerk die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und den eigenen Betrieb bzw. die eigene Geschäftsidee vorzustellen, sowie Anregungen von Expertinnen einzuholen. Anmeldung zum Neujahrsempfang bitte bis zum 10. Januar 2015 an Silke Jahnke-Klostermann per Mail: kontakt@un-hs.de oder telefonisch : 07751- 91 85 898. Weitere Informationen unter www.un-hs.de Das ändert sich 2015 für Energieverbraucher Neues Jahr, neue Regeln Auch 2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Dr. Erika Höcker, Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird. Stromkosten: Die Ökostrom-Umlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen – ob und um wie viel, liegt jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters. Haushaltsgeräte: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energie¬verbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals auch Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (also z.B. Drucker, Modems etc.) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch. Heizungsanlagen: Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1.2.2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel. Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31.12.2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen sogenannten „Mindestwärmeschutz“ haben. Energiekennwerte: Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit

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