Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Dezember 2014.

Weihnachten 2014 · Nr. 26 Seite 5 Bitte Beachten Die Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H. bleibt geschlossen: Am 24. Dezember 2014 (Heiligabend), und am 31. Dezember 2014 (Silvester) Am 02. Januar 2015 und am 05. Januar 2015 bleibt die Verwaltung ebenfalls geschlossen. Das Standesamt ist an diesen Tagen unter der Telefon Nummer 0160 93298007 erreichbar. Öffnungszeiten der Postagentur Wie in den vergangenen Jahren bleibt die Postagentur am 24. Dezember 2014 (Heiligabend) und am 31. Dezember 2014 (Silvester) geschlossen. An allen anderen Tagen bleiben die Öffnungszeiten der Postagentur unverändert Zuschuss an Landwirte - De-minimis Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-miminis Voraussetzungen gemäß VO( EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2014. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 15.02.2015 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab sofort im Rathaus bei Frau Vollmer, Zimmer 7 abgeholt oder unter 07742/853-43 (Mittwoch und Donnerstagvormittag) angefordert werden. Pressemitteilung des Naturschutzministers Alexander Bonde: Neue Baumschnittprämie kann ab sofort bis zum 15.5.2015 beim Regierungspräsidium beantragt werden Mit seiner Streuobstkonzeption wird vom Land Baden-Württemberg erstmals eine Prämie für den Baumschnitt vorgestellt, um die Pflege von Streuobstwiesen zu fördern. Förderfähig sind typische Streuobstbestände mit grosskronigen, hochstämmigen Obstbäumen außerhalb von Hausgärten. Die Antragsteller legen ein Schnittkonzept vor, welches mehrere zusammenhängende Flächen umfasst und sich über 5 Jahre erstreckt. Auf einer Karte oder einem Luftbild wird die beantragte Fläche markiert und die Anzahl der zu pflegenden Bäume angegeben. Ab Winter 2015/2016 können die ersten Maßnahmen gefördert werden. Pro Baum werden 15 Euro bis zu 2 Mal innerhalb der 5 Jahre ausbezahlt. Vorgesehen sind Sammelanträge von zum Beispiel Gruppen, Vereinen, Gemeinden oder Mostereien. Neben der Vereinfachung der Organisation soll damit angeregt werden, das Engagement für Streuobstwiesen zu bündeln und Netzwerke vor Ort zu schaffen.

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