Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2014.

Nr. 3/14 19 - 4 - 2.7 Bremsanlagen 2.7.1 der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Die Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. 2.7.2 Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist darauf zu achten, daß bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist. 2.7.3 Mehrachsige Anhänger müssen eine wirksame Bremsanlage haben in Form - einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu empfehlen), oder - einer Auflaufbremse (Ansprechweg darf nicht zu lang und die Rücklaufsperre nicht in Funktion gesetzt sein), oder - einer Fremdkraft-Bremsanlage (Druckluftbremse). Die Abreißbremsanlage muß ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein. Einachsige Anh. benötigen dann eine eigene Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges oder 3 t übersteigt. 3. Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und ihre Anh., Reiter An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten: 3.1 Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben. 3.2 Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der Fahrzeuge und der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche gelten die Ausführungen unter Ziff. 2.4, 2.5 und 2.6. 3.3 Pferde mit Reiter sind ebenso wie Gespannfahrzeuge durch Begleitpersonen abzusichern. 3.4 Gespannfahrzeuge müssen eine gut bedienbare Bremse haben. 3.5 Unabhängig von den für den Umzug getroffenen Regelungen dürfen Fahrräder vor und nach dem Umzug nur in vorschriftsmäßigem Zustand benutzt werden. 4. Es wird empfohlen, daß der Veranstalter eine Umzugsordnung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei abstimmt, U. a. sollte geregelt sein - Teilnahmebedingung, Anmeldung, Aufstellungszeit - Aufstellungsraum - Reihenfolge der Gruppen - Abstand von Gruppe zu Gruppe - Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u. a., Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit Zuschauern, Werfen von Gegenständen und Spritzen mit Flüssigkeit u. a - der Einsatz von Abschnittsleitern, die auch Kontaktpersonen zur Polizei sein sollten - der Einsatz von Not- und Hilfsdiensten (Arzt, Rotes Kreuz Feuerwehr) .

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