Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2014.

20 Nr. 3/14 Verschiebung der Müllabfuhr über Fastnacht Aufgrund des „Rosenmontag“ am 03. März 2014 verschiebt sich die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag. Die Abfuhr wird wie folgt verlegt: Von Rosenmontag, 03. März 2014 auf Dienstag, den 04. März 2014 Die Kreismülldeponie Lachengraben, die Grünkompostierungsanlage in Küssaberg sowie alle Recyclinghöfe sind am Rosenmontag, den 03. März 2014 geschlossen. Pflegestützpunkt Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema Pflege Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle zu Fragen rund um die Themen Pflege und Versorgung. Zum Beispiel „Unterstützung bei der Beantragung einer Pflegestufe oder Beratung über die Möglichkeiten der Pflege“ zu Hause. Die Beratung wird individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt. Der Pflegestützpunkt befindet sich im Landratsamt Waldshut. Für Hohentengen a. H. und die umliegenden Gemeinden ist Frau Dorothea Langenbacher zuständig. Sie wird am Montag, den 17. Februar 2014 von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Sie im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5, zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung bei Frau Katharina Maier, Rathaus Hohentengen unter 853-60 oder direkt bei Frau Langenbacher unter 07751/86-4245, dorothea.langenbacher@landkreiswaldshut.de, an. Deutsche Rentenversicherung informiert: „Mütterrente“: Vorsorglicher Antrag unnötig Derzeit gehen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg zahlreiche formlose Anträge auf Neuberechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ein. Entsprechende Musterschreiben, die vielerorts ausliegen, per EMail verschickt oder im Bekanntenkreis weitergegeben werden, suggerieren, dass diese Anträge notwendig seien. Die DRV Baden-Württemberg weist darauf hin, dass nach derzeitigem Stand des Gesetzesvorhabens der Zuschlag für vor 1992 geborene Kinder bei bereits bestehenden Renten automatisch erfolgen soll. Soweit eine Rentengewährung noch nicht vorliegt, Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto aber bereits vorgemerkt sind, sollen weitere Kindererziehungszeiten ebenfalls automatisch berücksichtigt werden. Deshalb sind vorsorgliche Anträge unnötig. Sie können derzeit auch nicht bearbeitet werden, da es

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