Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2014.

8 Nr. 3/14 – Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen des B-Planes – Grünplanerische Festsetzungen – Maßnahmen zur Überfachung der erheblichen Auswirkungen – Tabellenverzeichnis: 1. Verteilung der Eingriffsfläche in private und öffentliche Planungen 2. Beschreibung und Bewertung der Biotope 3. Potentiell vorkommende Fledermausarten im Bereich des B-Plangebietes 4. Vogelarten im Bereich des B-Plangebietes 5. Ökopunkte des Schutzgutes Boden (Bestand) 6. Anlagebedingte Auswirkungen des B-Plangebietes für das Schutzgut Pflanzen/Biotope 7. Ermittlung des Kompensationsbedarfes für das Schutzgut Boden 8. Gegenüberstellung des erheblichen Beeinträchtigungen und der Kompensationsmaßnahmen für die betroffenen Schutzgüter. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Straßen- und Baugrenzenplan von Donnerstag, den 20. Februar 2014 bis einschließlich Montag, den 24. März 2014 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen am Hochrhein, den 30. Januar 2014 Der Bürgermeister: gez. Benz

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