Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. Februar 2014.

Nr. 4/14 3 Blut spenden und Leben retten Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Spendern mit einer exklusiven Outdoordecke. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet um eine Blutspende Dienstag, dem 11.03.2014, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Gemeindehalle, Hansengelstr. 2, 79801 Hohentengen Für einen gesunden Spender ist eine Blutspende ein geringer Aufwand, für einen kranken Menschen wie etwa ein Krebspatient oder ein Unfallopfer ist dies ein lebenswichtiger Beitrag. Zur Blutspende gibt es keine Alternative. Das DRK stellt in Hessen und Baden-Württemberg ca. 90% der Versorgung mit Blut und Blutpräparaten sicher. Täglich werden dafür in den beiden Bundesländern insgesamt 3.000 Blutspenden benötigt. Das bedeutet es müssen täglich 3.000 Menschen bereit sein ihr Blut für andere zu geben. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bedankt sich im Aktionszeitraum vom 1. Februar – 31. März 2014 mit einer praktischen Outdoordecke im exklusiven DRK-Design bei allen Spendern. Die schwarze Decke ist als Allrounder vielfältig einsetzbar – egal ob beim Picknick im Freien, beim Camping oder an einem kühlen Abend auf der Gartenbank, auf Reisen, im Auto oder auch im Fußballstadion bietet die Decke wohlige Wärme. Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 71 Jahren, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien DRK-Service-Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Ausschreibung Das Landratsamt hat zu prüfen, ob ein aufstockungsbedürftiger Landwirt am Erwerb der nachfolgend genannten Flächen interessiert ist. „Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die beabsichtigte Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Bergöschingen, Gewann: Im Krummen Flst.Nr.: 2164, Fläche: 5993 m², Nutzung: Acker Gemarkung: Bergöschingen, Gewann: Obere Veithalden Flst.Nr.: 582, Fläche: 8736 m², Nutzung: Grünland/Gehölz

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0