Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. März 2014.

Nr. 5/14 3 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR); Ausschreibung der ELR-EFRE-Sonderlinie „Spitze auf dem Land ! Technologieführer für Baden-Württemberg“ Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt die ELR-EFRE-Sonderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ aus. Die Förderung wird je zur Hälfte aus Landesmitteln und EFRE-Mitteln gewährt. Die Fördermodalitäten gelten vorbehaltlich des genehmigten Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU- , nationaler und Landesebene. Das Ministerium will mit der Ausschreibung die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage hierfür ist die Innovationsstrategie des Landes. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die das Potential zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Die Förderung unterstützt deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Männern und Frauen leisten. Die Förderung wird ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 8.5 ELR wird eine Förderung nur an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewilligt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 %. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 € pro Vorhaben begrenzt. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind bis zum 24. März 2014 bei der Gemeinde einzureichen. Auskünfte und Formulare halten Sie bei der Gemeinde Hohentengen a.H., Frau Schwab, Zimmer 7, Tel. Nr. 07742/853-41, beim Landratsamt Waldshut, Amt für Wirtschaftsförderung und Nahverkehr, Herrn Müller, Tel. Nr. 07751/86-2603 oder im Internet unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1362157/index.html Die nicht über diese Ausschreibung in die EU-Förderung aufgenommenen Projekte werden über die Koordinierungsausschüsse bei den Landratsämtern in das Auswahlverfahren für das ELR-Jahresprogramm 2015 bzw. in die Vergabe von Rückflussmitteln einbezogen. Für den Herbst 2014 ist eine weitere Auswahlrunde vorgesehen.

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