Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. März 2014.

Nr. 6/14 7 Förderung des Besuches einer Musikschule durch die Gemeinde Hohentengen Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.05.2013 wurde entschieden, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 Familien in der Gemeinde, deren Kinder die Musikschulen Küssaberg oder Südschwarzwald besuchen, ein Zuschuss gewährt wird. Pro Kind und Jahr wurde der Zuschuss auf 50,00 € festgesetzt. Förderberechtigt sind Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohentengen haben. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann ein entsprechendes Antragsformular auf dem Rechnungsamt, Zimmer NR. 7 abholen. Alternativ können Sie auf der Gemeindehomepage (www.hohentengen.de) unter der Rubrik Freizeit und Tourismus / Musikschule das Formular online ausfüllen und an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Vollmer, EMail: y.vollmer@hohentengen-ah.de schicken. Die Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H. kann als neue Kolleginnen im Rechnungsamt Frau Kristina Schwab und Frau Yvonne Vollmer begrüßen. Die Gemeindeverwaltung wünscht Frau Schwab und Frau Vollmer einen guten Start. Spende für Kirchenbauverein Der FC Hochrhein Hohentengen-Stetten hat am 06. April 2014 um 15.00 Uhr das Bezirksligaspiel gegen den FC Erzingen in Stetten. Das gesamte Eintrittsgeld von diesem Lokalspiel wird dem kath. Kirchenbauverein gespendet. Wir freuen uns auf viele Zuschauer und laden ganz herzlich dazu ein.

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