Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. März 2014.

8 Nr. 6/14 Seniorenwohnen Hohentengen a.H. Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag, 27. März 2014, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam Der VdK-Ortsverband Hohentengen informiert Ja zum gemeinsamen Unterricht! Seit fünf Jahren ist die sogenannte Inklusion auch für Deutschland und seine Bundesländer verpflichtend. Ein wesentlicher Bestandteil der Inklusion ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung. Hier gibt es – wenn man die Lage mit anderen Ländern vergleicht – in Deutschland noch viel zu tun, vor allem auch im Südwesten. Dort wurde im Spätherbst 2013 bekannt, dass das Schulgesetz voraussichtlich doch nicht zum Schuljahr 2014/2015 geändert wird. Eine repräsentative Umfrage von infra-test dimap im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung Baden-Württemberg hat kürzlich gezeigt, dass 72 Prozent aller Baden-Württemberger den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung befürworten. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des inklusiven Unterrichts liege allerdings noch nicht vor – beispielsweise kleinere Schulklassen. Im Rahmen der Umfrage bezweifelten Teilnehmer, dass die Politik für die Inklusion ausreichend Mittel bereit stellen werde. Auch bei Kontaktabbruch gilt grundsätzlich: Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen Erwachsene Kinder müssen auch dann für ungedeckte Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr mit diesen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: XII ZB 607/12). Die Richter gaben der Stadt Bremen recht. Diese verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen Vater. Der Mann wollte die Summe nicht zahlen, denn der Vater hatte vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbt. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschied der BGH. Denn wenn die Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Voraussetzung ist, dass den Kindern genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt (inklusive Vorsorge) und für die Erfüllung etwaiger Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und Ehepartnern bleibt. 8,1 Millionen Euro für VdK-Mitglieder erstritten Seit mehr als sechs Jahrzehnten gewährt der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. 2013 erledigten die hauptamtlichen VdK-Sozialrechts-

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