Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. März 2014.

Nr. 6/14 9 referenten in Baden-Württemberg mehr als 11 000 Verfahren. Sie erstritten dabei für die Sozialrechtsschutz begehrenden Mitglieder im Südwesten fast 8,1 Millionen Euro. Zurzeit stehen im Lande 40 VdK-Sozialrechtsreferenten in 31 VdK-Servicestellen für die Mitglieder (auch Neumitglieder) bei Streitfällen mit den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialämtern oder Jobcentern, der gesetzlichen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften oder auch den Landratsämtern (Versorgungsverwaltung) zur Verfügung. Adressen und Sprechzeiten finden sich unter www.vdk-bawue.de im Internet oder können telefonisch in den Geschäftsstellen – beispielsweise beim Landesverband in Stuttgart (07 11) 6 19 56 – 0 erfragt werden. In den vergangenen 20 Jahren hat der VdK Baden-Württemberg sein Beratungsangebot stark ausgebaut und sein Geschäftsstellennetz erweitert. Zuletzt wurden in Göppingen und Friedrichshafen neue Büros eingerichtet. Das langfristige VdK-Ziel lautet: „Mindestens eine VdK-Servicestelle pro Landkreis“. Finanzämter verabschieden sich von der Kraftfahrzeugsteuer Ab dem 4. April 2014 wird die Kraftfahrzeugsteuer von den Hauptzollämtern verwaltet und eingezogen Seit Mitte Februar 2014 übernimmt der Bund stufenweise die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern. Stichtag für die Übernahme der Verwaltung in Baden-Württemberg ist der 4. April 2014. Bis zum 4. April 2014 stehen den Fahrzeughaltern – neben den örtlichen Zulassungsstellen – wie gewohnt die Finanzämter als Ansprechpartner für die Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Danach übernehmen die Hauptzollämter diese Aufgabe. Für den Landkreis Waldshut-Tiengen wird das Hauptzollamt Singen zuständig sein. Aktuelle Informationen können über das Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de ermittelt werden. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs und für den Halterwechsel bleiben nach wie vor die Zulassungsstellen der Landratsämter zuständig. Die von den Finanzämtern erteilten Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Lastschrifteinzug wird automatisch umgestellt. Insoweit ist von den Fahrzeughaltern nichts zu veranlassen. Wer allerdings am Lastschriftverfahren nicht teilnimmt und seine Kraftfahrzeugsteuer zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt selbst überweist, muss ab dem 4. April 2014 an die Bundeskasse zahlen. Für Fahrzeuge im Landkreis Waldshut-Tiengen ist Empfänger das Hauptzollamt Singen, IBAN DE 9475 0000 0000 7500 1011, BIC MARKDEF 1750. Fragen beantwortet die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834550. Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 09. April 2014 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen.

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