Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. April 2014.

2 Nr. 7/14 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Landkreis Waldshut Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse - für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ort der Einsichtnahme Rathaus, Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1, barrierefrei mit Hilfe Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags – Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags

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