Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. April 2014.

Nr. 7/14 7 erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und ein gesondertes Blatt mit Hinweisen für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die Europawahl" und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern, - die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl". Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hohentengen am Hochrhein, 10.04.2014 Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein Martin Benz Bürgermeister Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

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