Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. April 2014.

Nr. 7/14 1 Am Samstag, 12. April 2014 findet eine Dorfputzete statt. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 7 · 10. April 2014 · Jahrgang 39 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 7/14 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Landkreis Waldshut Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse - für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ort der Einsichtnahme Rathaus, Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1, barrierefrei mit Hilfe Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags – Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags

Nr. 7/14 3 Rathaus, Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1, barrierefrei mit Hilfe Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags – Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

4 Nr. 7/14 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Hohentengen a. H. bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde – Bürgermeisteramt – Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr. Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Waldshut durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat; Europawahl bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 4. Mai 2014, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 4. Mai 2014. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden

Nr. 7/14 5 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen. 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist. 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen. 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist. 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist.

6 Nr. 7/14 zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Anschrift, Zimmer Nr. Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Postunternehmen 8) Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Postunternehmen 9) Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.

Nr. 7/14 7 erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und ein gesondertes Blatt mit Hinweisen für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die Europawahl" und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern, - die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl". Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hohentengen am Hochrhein, 10.04.2014 Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein Martin Benz Bürgermeister Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

8 Nr. 7/14 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Landkreis Waldshut Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 Zur Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO). Wahlvorschlag der Gruppierung Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Lfd. Nr. Name Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 101 Bernauer, Lothar Maschinenschlosser 1957 OT Lienheim, Weberstr. 10 102 Brandl, Joachim Maurermeister 1964 OT Hohentengen, Sonnenrain 8 103 Diemke, Annett Architektin 1972 OT Bergöschingen, Hanfwiesen 6 104 Kaiser, Rolf Produkt-Manager 1967 OT Bergöschingen, Küssaburgstr. 5 105 Maier, Elmar Dipl.-Ing. Bauwesen 1943 OT Hohentengen, Kirchstr. 9 106 Mittag, Renee Manager Training Flugschule 1979 OT Hohentengen, Schulstr. 11 107 Moranz, Martina Krankenschwester 1974 OT Hohentengen, Rheinhalde 42 108 Morath, Emil jun. Fleischermeister 1965 OT Hohentengen, Hauptstr. 26 109 Schnurr, Agnes Bankbetriebswirtin 1966 OT Herdern, Hansenbuckweg 2 110 Spitznagel, Matthias Tierheilpraktiker 1971 OT Lienheim, Rheintalstr. 52 111 Dr. Sutter, Franz Dipl.-Ing. Agrar 1961 OT Lienheim, Küssnacher Str. 24 112 Szilagyi, Michael Dipl.-Ing. Maschinenbau 1981 OT Stetten, Stauberstr. 2 113 Uhl, Karl Kaufmann 1953 OT Hohentengen, Winkelstr. 6 114 Wagner, Richard jun. Handelsbetriebswirt 1964 OT Hohentengen, Auenweg 12

Nr. 7/14 9 Wahlvorschlag der Gruppierung Freie Wähler Hohentengen (FW) Lfd. Nr. Name Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 201 Blatter, Roland Kaufmann 1957 OT Günzgen, Schaffhauser Str. 6 202 Burmeister, Udo Projektleiter 1957 OT Hohentengen, Merktweg 34 203 Hack, Michael freier Handelsvertreter 1964 OT Stetten, Dorfstr. 7 204 Hecht, Uwe selbst. Dienstleister 1964 OT Hohentengen, Hauptstr. 58 205 Hupfer, Christian Landwirtschaftsmeister 1989 OT Stetten, Bergöschinger Str. 9 206 Kelz, Berthold Informatiker 1959 OT Stetten, Füchsleweg 2 207 Kumm, Monika Hausfrau 1950 OT Lienheim, Weberstr. 6 208 Langowski, Patrick selbst. Dienstleister 1980 OT Herdern, Ledergasse 10 209 Pfeiffer, Birgit med. Fachangestellte 1968 OT Bergöschingen, Wannenbergstr. 19 210 Reiter, Jörg Entwicklungsleiter 1969 OT Hohentengen, Merktweg 25 211 Sträsler, Hans-Dieter Projektleiter 1970 OT Hohentengen, Herderner Str. 24 212 Scheuble, Nicole Justitzfachwirtin 1977 OT Lienheim, Wiedenstr. 6 213 Wehrle, Markus Landwirt 1964 OT Bergöschingen, Bercherhof 3

10 Nr. 7/14 Wahlvorschlag der Gruppierung Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Lfd. Nr. Name Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 301 Drayer, Roswitha Religionslehrerin, Schulseelsorgerin 1962 OT Lienheim, Küssnacher Str. 13 302 Daudey, Georg Bankangestellter 1972 OT Herdern, Oberdorfstr. 12 303 Gabrin, Ulrike Hebamme 1974 OT Bergöschingen, Wannenbergstr. 17 304 Feser, Bernd Typograf 1962 OT Hohentengen, Weiherstaße 8 305 Schilling-Boller, Sabine Heilpraktikerin 1958 OT Hohentengen, Merktweg 5 306 Thüm, Andreas Elektrotechniker 1982 OT Hohentengen, Merktweg 28 307 Hilbig, Beate Fachlehrerin, Autorin, freisch. Künstlerin 1962 OT Hohentengen, Bogenstr. 3 308 Schweser, Alfred Fredy Computertechniker i. R. 1961 OT Hohentengen, Ensfeld 4 309 Vitek, Sona Restaurantfachfrau 1981 OT Hohentengen, Mühleweg 12 310 Nowack, Ellen Web Publisher Intranet Internet 1974 OT Hohentengen, Hauptstr. 56 311 Rometsch, Inge Rentnerin 1937 OT Herdern, Hallauerstr. 8 312 Kupferschmid, Achim Logistiker 1965 OT Lienheim, Rheintalstr. 23 313 Dobler, Sandra Bankfachwirtin 1973 OT Günzgen, Schaffhauser Str. 2 314 Gabrin, Wolfgang Tierarzt 1956 OT Bergöschingen, Wannenbergstr. 17

Nr. 7/14 11 Wahlvorschlag der Gruppierung Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE) Lfd. Nr. Name Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 401 Vogt-Genc, Ingetraut Dipl. Sozialpädagogin 1959 OT Stetten, Wiesenstr. 1 402 Stillner, Alexander Heilerziehungspfleger 1981 OT Bergöschingen, Hanfwiesen 9a 403 Steffen, Susanne Arbeitserzieherin, z. Z. Hausfrau 1977 OT Herdern, Hansenbuckweg 11 404 Schanz, Peter Architekt 1962 OT Bergöschingen, Weilerstr. 3 405 Ensinger, Johanna Heilpraktikerin 1966 OT Bergöschingen, Schrennenhof 1 Hohentengen am Hochrhein, 10.04.2014 Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein Martin Benz Bürgermeister

12 Nr. 7/14 Dorfputzete 2014 Dieses Jahr wird eine „Dorfputzete“ durchgeführt. Termin: Samstag, 12. April 2014, 09.00 bis 12.00 Uhr Die gesamte Bevölkerung ist recht herzlich zum Mitmachen eingeladen. Die Einteilung (Einsatzplan) wird den Vereinen/Gruppen an den untenstehenden Treffpunkten -09.00 Uhr – erläutert. Hohentengen Rathaus Günzgen FFW Gerätehaus Herdern Feuerwehrhaus Stetten FFW Gerätehaus, Parkplatz Bergöschingen Feuerwehrhaus Lienheim ehem. Rathaus Wir würden uns freuen, wenn wieder recht viele einige Stunden Freizeit für diese Aktion opfern könnten. Herzlichen Dank im Voraus. Zum Abschluss findet wieder ein Umtrunk mit Vesper statt. Neugestaltung des Spielplatzes in der Rheinhalde Der Spielplatz in der Rheinhalde wird derzeit neu gestaltet. Mit der Neugestaltung möchte die Gemeinde Kindern, Eltern und älteren Menschen Begegnungen untereinander ermöglichen. Es wird dort einen kreativen Spielbereich für Kinder ebenso wie einen Aufenthalts- und Spielbereich für Erwachsene gleich welchen Alters geben. Die Arbeiten werden nun in Kürze abgeschlossen sein. Am Samstag, 12. April 2014 möchte die Gemeinde das Gelände gerne zusammen mit Ihnen, den künftigen Nutzern, bepflanzen. Wir würden uns sehr freuen, wenn zahlreiche Kinder und Erwachsene gleich welchen Alters Zeit und Lust haben, dabei zu sein. Wir treffen uns um 9.00 Uhr am Spielplatz. An diesem Tag findet auch unsere diesjährige Dorfputzete statt. Alle Helferinnen und Helfer sowohl bei der Dorfputzete wie auch bei der Bepflanzung des Spielplatzes sind ab 12.00 Uhr ganz herzlich zum gemeinsamen Grillen beim Kiosk des Campingplatzes Herdern eingeladen. Wenn Sie bei der Bepflanzung des Spielplatzes dabei sein möchten, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung unter Telefon Nr. 07742/8530 oder an info @hohentengenah.de sehr dankbar. Öffentliche Auslegung der Abschusspläne für Sikawild und Rehwild Die Abschusspläne für Sikawild und Rehwild für das Jagdjahr 2014/2015 liegen zur Einsicht durch die Jagdgenossen auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 11, in der Zeit von Freitag, 11. April 2014 bis einschließlich Mittwoch, 23. April 2014 öffentlich aus.

Nr. 7/14 13 Finanzamt Waldshut-Tiengen informiert: Schnuppertag Das Finanzamt Waldshut-Tiengen bietet am Donnerstag, 17.04.2014 von 9 – 15 Uhr einen Schnuppertag für interessierte Schüler an. Es besteht die Möglichkeit sich ein Bild über die verschiedenen Aufgaben und Berufe beim Finanzamt zu machen. Anmeldungen bitte bis 11.04.2014 per email an poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de. Weitere Infos unter www.fa-waldshut-tiengen.de. Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt 1 Mitarbeiter/in für die Postagentur im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 30 % bzw. 12 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Arbeitstage. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich wäre von Vorteil. Es ist eine intensive Einarbeitungszeit vorgesehen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Würz, Telefon 853-20, gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 25.04.2014 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht für den Kindergarten im Ortsteil Hohentengen ab sofort 1 Heilpädagoge/-pädagogin alternativ Staatl. an. Heilerziehungspfleger/in Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in für die integrative Betreuung in einer Kindergartengruppe an 4 Tagen vormittags. Die Anstellung kann auf Wunsch auch auf freiberuflicher Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kindergartenleiterin, Frau Margot Schneider, Telefon 0 77 42 / 45 13. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 25.04.2014 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H.

14 Nr. 7/14 Ferienbetreuung für Kindergarten- und Grundschulkinder in den Sommerferien 2014 Die Gemeinde bietet auch in den Sommerferien 2014 wieder eine Ferienbetreuung an. Teilnehmen können alle Kindergartenkinder im Alter von 3 - 6 Jahren und die Kinder der 1. - 4. Klasse der Grundschule. Die Betreuung findet wie folgt statt: * 1. Ferienwoche vom 04. August 2014 - 08. August 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr * 2. Ferienwoche vom 11. August 2014 - 15. August 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr * 3. Ferienwoche vom 18. August 2014 - 22. August 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr * 5. Ferienwoche vom 01. September 2014 - 05. September 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-17.00 Uhr mit Mittagessen * 6. Ferienwoche vom 08. September 2014 - 12. September 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr Wir werden für die Kinder wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm zusammenstellen. Die Kostenersätze für die Teilnahme an der Ferienbetreuung betragen: * Bei einer Betreuung von 7.30 Uhr – 13.00 Uhr 75€proFerienwochefürdasersteKindeinerFamilie,dasanderFerienbetreuungteilnimmt, 40 € pro Ferienwoche für jedes weitere Kind einer Familie. * Bei einer Betreuung von 7.30 Uhr – 17.00 Uhr (nur in der 5. Ferienwoche) 140 € pro Ferienwoche für das erste Kind einer Familie, das an der Ferienbetreuung teilnimmt, 75 € pro Ferienwoche für jedes weitere Kind einer Familie, hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen in Höhe von 3,00 € pro Essen. In den Kostenersätzen sind die Ausgaben für Eintritte, Busfahrten, usw. bereits enthalten. Wer gerne an der Ferienbetreuung teilnehmen möchte, füllt bitte das beigefügte Anmeldeformular aus und gibt es auf dem Rathaus ab. Damit wir die Programmpunkte rechtzeitig organisieren können, können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 30. Juni 2014 bei uns eingehen. Für Fragen zum Betreuungsangebot steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Frau Würz, Telefon 07742/853-20 gerne zur Verfügung.

Nr. 7/14 15 Ferienbetreuung Sommerferien 2014 Verbindliche Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind/meine Kinder verbindlich zur Ferienbetreuung 2014 an: Name des Kindes (1. Kind): Name des Kindes (2. Kind): Name des Kindes (3. Kind): Name der Eltern: Anschrift: Telefon: Zeitraum der Ferienbetreuung (bitte auswählen): O 04. August 2014 bis 08. August 2014 (1. Ferienwoche) O 11. August 2014 bis 15. August 2014 (2. Ferienwoche) O 18. August 2014 bis 22. August 2014 (3. Ferienwoche) O 01. September 2014 bis 05. September 2014 (5. Ferienwoche) O 08. September 2014 bis 12. September 2014 (6. Ferienwoche) Die Kosten für die Ferienbetreuung dürfen zum 01. August 2014 abgebucht werden: – für das 1. Kind 7.30 – 13.00 Uhr 75,00 € pro betreute Woche – für jedes weitere Kind 7.30 – 13.00 Uhr 40,00 € pro betreute Woche – für das 1. Kind 7.30 – 17.00 Uhr (5. Woche) 140,00 € pro betreute Woche – für jedes weitere Kind 7.30 – 17.00 Uhr (5. Woche) 75,00 € pro betreute Woche – Mittagessen in der 5. Ferienwoche 3,00 € pro Essen Datum Unterschrift Abbuchungsermächtigung Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Hohentengen a.H., für die Ferienbetreuung pro Woche und Kind die oben angegebenen Beträge zum 01. August 2012 von folgendem Konto abzubuchen: Kreditinstitut/Bankleitzahl: Kontonummer: Name Kontoinhaber: Datum Unterschrift Kontoinhaber

16 Nr. 7/14 Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht schnellstmöglich für den Kindergarten im Ortsteil Herdern eine/n Staatlich anerkannte Erzieher/in oder Kinderpfleger/in. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, unbefristet. Der Beschäftigungsumfang beträgt 9 Std. pro Woche; Arbeitstage: Donnerstag und Freitag, jeweils von 07.45 – 12.15 Uhr Für nähere Informationen und Fragen steht Ihnen unsere Kindergartenleiterin, Frau Yvonne Strobach, Telefon 0 77 42 / 77 10, jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 25.04.2014 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Deutsches Rotes Kreuz informiert: Kleidersammlung Das DEUTSCHE ROTE KREUZ führt am Samstag, 26. April 2014 eine Kleidersammlung durch. Diese wird gemeinsam mit den örtlichen Ortsvereinen organisiert und durchgeführt. Gesammelt werden gut erhaltene und saubere Bekleidung und Wäsche, sowie Haushaltstextilien für die Katastrophenhilfe, Notstände, Kleiderkammern und Basare. Matratzen werden nicht gesammelt. Da nicht im ganzen Landkreis Waldshut gesammelt wird, bitten wir Sie, die nachfolgend genannten Städte und Gemeinden zu beachten. Die Bevölkerung wird gebeten, die Kleidersäcke bis spätestens 8:30 Uhr an die genannten Sammelstellen zu legen. In bestimmten Orten wird auch die Straßensammlung angeboten. In Hohentengen werden zusätzlich zur Straßensammlung in der Bergstr. 15 und in Lienheim Sammelstellen eingerichtet. Hier wird schon am Freitag, 25.04.2014 um 16:00 Uhr gesammelt. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet auch 2014 wieder Seminare zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen an. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Mitarbeiter in Personalbüros und Steuerberater. Für den Raum Freiburg finden die Seminare an folgenden Terminen statt: Seminar »Beitragsrechtliche Beurteilung von besonderen Arbeitsentgeltarten (zum Beispiel Reisekosten, Abfindungen, Beihilfen, Gutscheine, Sachbezüge, Kfz-Nutzung, Gelegenheitsgeschenke)«

Nr. 7/14 17 21. Mai 2014 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg) 22. Mai 2014, von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Lörrach, Feldbergstraße 16 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Außenstelle Lörrach) Seminar »Aktuelle Themen aus der Betriebsprüfung (Neuerungen, Erfahrungen zu den Änderungen bei den geringfügig Beschäftigten zum 1. Januar 2013, elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Mehrfachvergabe von Versicherungsnummern, Firmenservice)« 4. Juni 2014 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Freiburg, Heinrich-von-StephanStraße 3 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg) 5. Juni 2014 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Lörrach, Feldbergstraße 16 (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Außenstelle Lörrach) Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl an den Seminaren ist begrenzt. Berücksichtigt werden Interessenten in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 30. April 2014. Die Seminare werden landesweit in allen Regionen angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherungbw.de. Über den Bereich »Wichtige Links« kommen Sie direkt zu den Arbeitgeberseminaren. Dort steht Ihnen ab sofort ein Anmeldeformular zur Verfügung. Weitere Auskunft erhalten Sie über das kostenlose Service-Telefon unter 0800 100048024. Die Agentur für Arbeit informiert Öffnungszeiten vor Ostern in der Arbeitsagentur Am Gründonnerstag, 17. April 2014, haben die Arbeitsagentur Lörrach und ihre Geschäftsstellen nachmittags bis 16 Uhr geöffnet. Dies gilt auch für das Berufsinformationszentrum und die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitgeber-Service. Nach Ostern ist donnerstags wie üblich bis 18 Uhr geöffnet. In den Osterferien ins BIZ Jede Menge Informationen rund um Arbeit und Beruf Umfassende Informationen über Ausbildung, Studium und Beruf sind für eine gute Berufswahl unumgänglich. Im Berufsinformationszentrum (BiZ) in der Lörracher Agentur für Arbeit kann man sich ausgiebig über die beruflichen Möglichkeiten informieren – gerade auch in den Osterferien. Hier steht ein umfassendes Medienangebot mit einer Vielzahl von Informationsmappen, Büchern und Filmen rund um die Welt der Berufe zur Verfügung.

18 Nr. 7/14 Im „Internet-Center“ kann das World Wide Web für Informationen zu allen Fragen rund um Arbeit und Beruf genutzt werden – und das kostenfrei. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) findet man wichtige Hinweise zur Berufswahl. Bei Fragen helfen die MitarbeiterInnen im BiZ gerne weiter. Sich gut zu informieren, lohnt sich. Einem späteren Ausbildungs- oder Studienabbruch wegen falscher oder mangelnder Vorinformationen wird so wirksam vorgebeugt. Das BIZ ist montags bis mittwochs von 7.30 bis 15.30 Uhr, am Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. „5 Richtige“ bei der Arbeitsagentur Einheitliche Postleitzahl für alle Kundinnen und Kunden im Bezirk der Agentur für Arbeit Lörrach ermöglicht schnelle Bearbeitung. Schneller, einfacher und moderner ist der Postverkehr für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur Lörrach mit der neuen Postleitzahl geworden. Egal, um welches Schriftstück es sich handelt oder ob es für die Arbeitsagentur in Lörrach, Waldshut-Tiengen oder Bad Säckingen bestimmt ist. Die Anschrift lautet immer Agentur für Arbeit Lörrach, 79533 Lörrach Vorbei die Zeiten komplizierter Straßennamen oder unterschiedlicher Adressen. Wer die neue Postleitzahl nutzt, hat den Vorteil, dass seine Post an die Arbeitsagentur schneller ankommt. Denn: Die an diese Postleitzahl adressierten Briefe gehen direkt an ein zentrales Scanzentrum, werden dort datenschutzkonform digitalisiert und per Datenleitung sofort an die zuständigen Bereiche der Arbeitsagentur übermittelt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Brief erreicht den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin schneller und wird mit der richtigen elektronischen Akte verknüpft. Die Unterlagen sind direkt am Arbeitsplatz präsent und mit der Bearbeitung kann sofort begonnen werden. Auskünfte können ortsunabhängig und unmittelbar erteilt werden. Die von der Bundesagentur für Arbeit eingeführte „elektronische Akte“ macht es möglich. Mit dem Einsatz effektiv gesteuerter Postströme, moderner Informationstechnologie und vereinfachter Geschäftsprozesse hat die Bundesagentur für Arbeit im Sinne ihrer Kunden eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesverwaltung eingenommen. Die Gartenzeit beginnt Edith’s Rosengarten und viele andere Gärten öffnen im Rahmen der Aktion „Offenen Gartentüre am Hochrhein“ auch in diesem Jahr beidseits des Rheins ihre Pforten. Die teilnehmenden Gärten warten zu unterschiedlichen Terminen im Verlauf der Gartensaison auf Ihren Besuch. Gartenbesitzer aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz freuen sich auf interessierte Gäste und stehen gerne für Gespräche und Auskünfte zur Verfügung. Die Aktion wurde 2008 von Fritz Lehmann

Nr. 7/14 19 aus Wehr ins Leben gerufen und erfreut sich Jahr für Jahr immer größerer Beliebtheit. Besucht werden können Rosen- und Irisgärten, Hang- und Terrassengärten, Bauerngärten, kleine und große Gärten und, und, und …. Natürlich werden immer auch interessierte Gartenbesitzer gesucht, welche Ihren Garten mal für einen Tag oder ein Wochenende öffnen wollen. Bei Interesse wenden Sie sich einfach an Herrn Lehmann Tel.: 0173/3422537 oder per Email f.lehmann@gartentag. info. Anmeldeschluss für teilnehmende Gärten ist der 15. April 2014. Die Aktion führt unter www.gartentag.info eine eigene Internetseite. Hier können ab Mitte April die Termine eingesehen und auch schon einige Informationen und Eindrücke der zu besuchenden Gärten gewonnen werden. Besucher finden die aktuelle Terminliste in vielen Gärtnereien und im Infobereich vieler Gemeindeverwaltungen im Einzugsgebiet der Aktion ausliegend, sowie auch in den zu besuchenden Gärten selbst. Sammeltermine Blaue Tonne am 14. April 2014 Papiersammlung durch den Bonanza-Club am 12. April 2014 Dorfputzete am 12. April 2014 Familienzentrum Hochrhein informiert NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren. Kurs „Starke Eltern – starke Kinder“ im diakonischen Werk Waldshut Grenzen setzen und ein¬halten, der richtige Umgang mit Trotzverhalten, Werte vermitteln und den Umgang mit Medien im Blick behalten – die Erziehung eines Kindes ist mitunter eine Herausforderung. Aus diesem Grund bietet der Deutsche Kinderschutzbund seit Jahren bundesweit den Elternkurs „Starke Eltern – starke Kinder“ an, der Erziehende unterstützt. Der nächste Abendkurs des KSB Waldshut startet am 05.05.14 im diakonischen Werk (10 Treffen, jeweils montags von 20.00 – 22.00 Uhr). Der Erfahrungs¬aus¬tausch mit anderen ermöglicht neue Sichtweisen und ermutigt, Neues auszuprobieren. Befindet sich die Familie in einer besonderen Lebenssituation, so entstehen den Teilnehmern keine Kosten (wird finanziert über das Programm „STÄRKE“ der Landesregierung). Ort: diakonisches Werk Waldshut, Waldtorstr. 1 Information und Anmeldung: Anja Grimbichler, Tel. 07763/4798, per E-Mail anja@ grimbichler.de

20 Nr. 7/14 Das Verkehrsamt informiert Laxdal Theater „Cyrano“ der Bergarc; Edmond Rostand Edmond Rostands „Cyrano” gehört seit der Uraufführung in Paris vor gut hundert Jahren zu den berührendsten Liebesgeschichten überhaupt Vorstellungen im April: Freitag, 11. und 25. April um 20 Uhr Samstag, 12. und 26. April um 20 Uhr Vorstellungen im Mai: Freitag, 2., 23. und 30. Mai um 20 Uhr Samstag, 3.,10.,24. und 31. Mai um 20 Uhr Sonntag, 11. Mai um 16 Uhr Vorstellungen im Juni: Freitag, 6., und 27. Juni um 20 Uhr Samstag, 7. und 21. Juni um 20 Uhr Sonntag, 22. Juni um 16 Uhr Eintritt 35,-- Fr. / 30,-- €; Reservierungen im Verkehrsamt möglich Tel. 0 77 42 / 853-50 Kein Verkauf mehr von Karten und Gutscheinen. Im Verkehrsbüro erhalten Sie Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten. Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und Die alten Eichen erzählen Ansichtskarten vom Skulpturenweg Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF. Fussballkalender Freitag, 11.04.2014 E-Junioren 18:00 FC Hochrhein 2 FC Bad Säckingen 2 Kleinfeldklasse C-Juniorinnen 19:00 SV Nollingen SG Hochrhein Kreisliga Samstag, 12.04.2014 C-Juniorinnen 14:00 Freilos 8 (PH) SG Hochrhein Bezirkspokal B-Juniorinnen 16:00 FV Haltingen FC Hochrhein Bezirkspokal Herren 16:00 FC Hochrhein 2 SV Altenburg Kreisliga B Sonntag, 13.04.2014 A-Junioren 13:15 SG Steina-Schlüchttal SG Hochrhein Kreisliga C-Junioren 15:00 SV Schopfheim SG Hochrhein Kreisliga Herren 15:00 TuS Efringen-Kirchen FC Hochrhein Bezirksliga Frauen 16:00 FC Rot-Weiß Salem FC Hochrhein Landesliga Samstag, 19.04.2014 Herren 16:00 FC Hochrhein 2 SV Stühlingen Kreisliga B Herren 17:00 SV Buch FC Hochrhein Bezirksliga

Nr. 7/14 21 Veranstaltungskalender 12. April 2014 Dorfputzete 13. April 2014 Festliches Konzert Musikverein Hohentengen a.H. 13. April 2014 Ostereierschießen, Schützenverein Bergöschingen 17. April 2014 Sau-Jass Freiw. Feuerwehr Lienheim (Mehrzweckhalle Lienheim) 18. April 2014 Ostereierschießen, Schützenverein Bergöschingen AUSSTELLUNG 11. – 27. April 2014 in der Klosterschüer Ofteringen Norbert Berger, Bildhauermeister – Skulpturen – Reliefs – Objekte Mit Norbert Berger aus Klettgau konnte der Kulturring zu seinem 25-jährigen Jubiläum einen renommierten Künstler aus der Region gewinnen. Einen besonderen Bezug zu Ofteringen hat der Künstler durch seine Arbeiten „Kreuzweg“ und der „Dreifaltigkeitssäule“ beim Kloster Marienburg Ofteringen. Nach der Ausbildung zum Holz- und Steinbildhauer wurde Norbert Berger mit dem Landes- und Bundespreis ausgezeichnet. 1983 legte er in Freiburg und Konstanz seine Meisterprüfung ab. Nach zehnjähriger Tätigkeit als Bildhauer und Restaurator arbeitet er seit 1988 als freischaffender Holz- und Steinbildhauer. In der Ausstellung in der Klosterschüer Ofteringen sind Holzarbeiten in verschiedenen Techniken zu sehen. Es sind Werke die mit Ästhetik, Dynamik und Symbolen erfreuen, aber auch zeitkritische Themen aufgreifen. Die Ausstellung wird am Freitag, 11. April 2014, 19.00 Uhr, durch Bürgermeister Eble eröffnet. Einführung: Wolf Zuber – Musik: Franziska und Theresa Süß Öffnungszeiten: 14.00 – 18.00 Uhr Sonntag, 13. April, Karfreitag, 18. April, Ostersonntag,20. April, Ostermontag, 21. April, Sonntag, 27. April. Parallel zur Ausstellung findet eine Führung auf dem von Norbert Berger geschaffenen „Kreuzweg“ beim Kloster Marienburg durch Herrn Pfr. Karl Boll am Sonntag, 27. April 2014, 15.00 Uhr, statt. Wir laden herzlich zur Ausstellungseröffnung, dem -besuch und der Führung auf dem Kreuzweg ein und freuen uns auf Ihr Kommen! Gewerbeschule Bad Säckingen Es sind noch Plätze frei! An der Gewerbeschule Bad Säckingen in der Einjährigen Berufsfachschule Farbe und Design (Maler und Lackierer) Einjährigen Berufsfachschule Holztechnik (Schreiner und Zimmerer) Einjährigen Berufsfachschule Metalltechnik (z.B. Industriemechaniker) Einjährigen Berufsfachschule Frisuren und Kosmetik (Friseur) Der Besuch der Einjährigen Berufsfachschule kann bei guten Leistungen als erstes Lehrjahr anerkannt werden.

22 Nr. 7/14 Zweijährigen Berufsfachschule Holztechnik zum Erwerb der Fachschulreife (mittlere Reife) in zwei Jahren. Voraussetzung zum Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in Klasse 10. Der Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule kann bei guten Leistungen als erstes Lehrjahr anerkannt werden. Berufsaufbauschule zum Erwerb der Fachschulreife (mittlere Reife) in einem Jahr. Voraussetzung zum Besuch der Berufsaufbauschule ist der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder vier Jahre Berufserfahrung). Interesse? Dann komm doch zu unserem Schnuppertag am Montag, 5. Mai. 2014 Du kannst Workshops in verschiedenen Berufsfeldern und Klassen besuchen. Weitere Informationen und Anmeldungen im Schulsekretariat. Anmeldungen für das Schuljahr 2014/15 werden gerne noch entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 15. September 2014. Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2 Tel.:, 07761/560920 Mail: info@gwsbs.schule.bwl.de Webseite: www.gwsbs.de Bessere Chancen für Berufsrückkehrerinnen Fortbildungsangebot speziell für Frauen an der Bildungsakademie Singen Speziell für Berufsrückkehrerinnen und arbeitssuchende Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung bietet die Bildungsakademie in Singen den dreimonatigen BESS-Kompaktkurs an. Hinter der Abkürzung verbergen sich die wichtigsten Inhalte des Kurses: Business-Englisch, EDV und Soft Skills vom Projektmanagement über das Kommunikationsverhalten bis zum Bewerbungstraining. Die intensive Vermittlung dieser Kenntnisse soll den Frauen der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dabei gilt es, im Kurs die individuellen Stärken und Fähigkeiten und so das jeweilige Bewerberprofil klar herauszuarbeiten. Der nächste BESS-Kurs beginnt am 28. April 2014. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen wird der Kurs von der Agentur für Arbeit finanziert. Informationen erhalten interessierte Frauen auch unter Tel. 07531/205-415 oder im Internet unter www.bildungsakademie.de. Geprüfte/r Buchhalter/in IHK Die IHK in Schopfheim startet im 12. Mai 2014 einen neuen Lehrgang mit öffentlichrechtlichem Abschluss: den/die Geprüfte/r Buchhalter/in. Damit schließt sich die Lücke zwischen kürzeren Zertifikatslehrgängen im Bereich Buchführung und dem Bilanzbuchhalter mit internationaler Ausrichtung. Teilnehmer qualifizieren sich mit diesem Lehrgang dafür, Aufgaben in der Buchhaltung eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen. Sie wirken bei der Erstellung von

Nr. 7/14 23 Zwischen- und Jahresabschlüssen mit, haben umfassende Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, werten das Zahlwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen aus, erstellen eine Kosten- und Leistungsrechnung und planen die Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge. Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter/innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen mit kaufmännischer Berufspraxis, die ihr Fachwissen in der Buchhaltung ergänzen und vertiefen möchten. Ein Übertritt in den Lehrgang zum Bilanzbuchhalter unter Anrechnung der Prüfungsleistungen einer Teilprüfung ist nach Bestehen möglich. Information und Anmeldung: Katharina Eckert, Tel.: 07622 3907-211, katharina.eckert@konstanz.ihk.de Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 11.04.2014 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen PALMSONNTAG Feier des Einzugs Christi in Jerusalem Sonntag, 13.04.2014 10.45 Eucharistiefeier in Hohentengen Der Gottesdienst beginnt mit der Palmenweihe und Evangelium an der Einsegnungshalle, danach Prozession zur Kirche – mit Handpalmenverkauf 10.45 Uhr Wortgottesfeier in Lienheim Der Gottesdienst beginnt mit der Palmenweihe und Evangelium an der Einsegnungshalle, danach Prozession zur Kirche - mit Handpalmenverkauf Mittwoch, 16.04.2014 14.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Spendung der Krankensalbung im kath. Pfarrheim St. Maria, anschließend Seniorennachmittag. 17.00 Uhr findet in unserer Seelsorgeeinheit der ökumenische Kreuzweg der Jugend statt. Wir beginnen um 17.00 Uhr in der St. Anna Kirche in Dangstetten und gehen von dort nach Kadelburg zur Bergkirche. GRÜNDONNERSTAG Donnerstag, 17.04.14 19.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl mit Fußwaschung in Lienheim

24 Nr. 7/14 KARFREITAG – DIE FEIER VOM LEIDEN UND STERBEN CHRISTI Freitag, 18.04.2014 10.00 Uhr Karfreitagslitugie in Lienheim Parallel findet ein Kinderkreuzweg statt. Gemeinsamer Beginn in der Pfarrkirche St. Oswald in Lienheim. Alle Kinder der Seelsorgeeinheit besonders die Erstkommunionkinder sind dazu eingeladen. HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG DES HERRN DIE FEIER DER HEILIGEN OSTERNACHT Für die Feier der Auferstehung Jesu Christi am Samstag werden Handkerzen zum Kauf angeboten Samstag, 19.04.2014 21.30 Uhr Feier der Hl. Osternacht mit Kirchenchor in Hohentengen, Segnung der Ostergaben OSTERSONNTAG Sonntag, 20.04.2014 10.00 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim mit Kirchenchor Segnung der Ostergaben OSTERMONTAG Montag, 21.04.2014 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten mit Kirchenchor Termine Erstkommunion: Sakrament der Versöhnung für Erstkommunionkinder Achtung: Donnerstag, 10. April von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr für die Kinder aus Hohentengen und Lienheim in der Kirche in Hohentengen, von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr ist Gewänderausgabe für die Hohentengener Kinder im Pfarrheim. Krankenkommunion Am Donnerstag, 17. April ist in Hohentengen und Lienheim Krankenkommunion durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Krabbelgruppe Käfer (Alter von 6 Mon bis 1,5 Jahre) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Birgit Zimmermann Tel. 2503. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966

Nr. 7/14 25 Alt-Katholische Kirchengemeinden Pfarrbüro: Tel.: 07742 / 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholisch.de Sonntag, 13.04.2014 Palmsonntag – Beginn der Karwoche Palmsonntagsesel 9.30 Uhr (Dettighofen) Eucharistiefeier (Ende des amtlichen Teils.) Online – Bürgerbeteiligungsplattform wt.radverkehrskonzepte.de Ihre Mitwirkung am Radverkehrskonzept des Landkreises Waldshut ist gefragt! Ihre Meldungen können bis zum 14. September 2014 eingeben werden. Informationen unter: Planungsbüro VAR Darmstadt Riedeselstraße 48 64283 Darmstadt Tel.: 06151 – 10 19 105 www.varad.de kontakt@varad.de Norbert Mülhaupt & Söhne Bestattungen und Überführungen 79790 Küssaberg-Dangstetten, Langackerweg 28 Tel. 07741 / 62215 oder 0171 422 51 02 Fax 07741 / 670837

26 Nr. 7/14 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Brandmaler Hans Tröndle Familienwappen, Bilder und Sprüche, auch nach Vorlagen. Neugierig? Kommen Sie mal schauen. Immer am ersten Freitag im Monat! Honig von Martin‘s Bienen Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz

Nr. 7/14 27 4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Umdenken – Umsteigen ! Fahrplan Hohentengen – Zürich – Hohentengen

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