Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. April 2014.

Nr. 8/14 11 – Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt – Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe – Prognose Landschaftsbild Arten/Biotope, Boden, Wasser und Klima/Luft Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit den ergänzten Unterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird von Montag, den 05. Mai 2014 bis einschließlich Freitag, den 06. Juni 2014 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Hohentengen a.H., den 24.04.2014 Der Bürgermeister: gez. Benz

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