Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. April 2014.

Nr. 8/14 13 Öffentliche Bekanntmachug über die Einziehung (Entwidmung) der öffentlichen Verkehrsfläche Verbindungsstraße Fluhstraße - Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334 (Teilfläche), Gemarkung Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. April 2014 beschlossen, die auf dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellte öffentliche Verkehrsfläche Verbindungsstraße Fluhstraße - Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334 (Teilfläche), Gemarkung Hohentengen, gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) einzuziehen (Entwidmung), da dies aus Gründen des Allgemeinwohls zwingend notwendig und die Straße für den Verkehr entbehrlich ist. Zuvor wurde die Absicht der Einziehung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen a.H. Nr. 25 vom 12. Dezember 2013 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Einspruchsfrist wurden keine Bedenken geltend gemacht und keine Einwendungen erhoben. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung verliert die eingezogene Straßenfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H. einzulegen. Hohentengen am Hochrhein, 24. April 2014 Martin Benz, Bürgermeister

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