Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. April 2014.

2 Nr. 8/14 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Gemeindemitteilungen: Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - sowie der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 25. Mai 2014 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags – statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt. Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung/Lage des Wahlraums (Straße, Hausnr., Zimmer-Nr.) 001-01 Hohentengen mit Guggenmühle Rathaus, Kirchstr. 4, Zimmer 5, OT Hohentengen – barrierefrei mit Hilfe 002-02 Lienheim Mehrzweckhalle, Rheintalstr. 19, OT Lienheim – barrierefrei mit Hilfe 003-03 Herdern Ehemaliges Schulhaus, Oberdorfstr. 2, OT Herdern – nicht barrierefrei 004-04 Günzgen Gemeindehaus, Schaffhauser Str. 9, OT Günzgen – nicht barrierefrei 004-05 Stetten Ehemaliges Schulhaus, Dorfstr. 2, OT Stetten – barrierefrei mit Hilfe 005-06 Bergöschingen Feuerwehrgerätehaus, Küssaburgstr. 5, Bürgersaal, OT Bergöschingen – nicht barrierefrei In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 4. Mai 2014 zugesandt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis – oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

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