Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. April 2014.

4 Nr. 8/14 6.4 Es findet Verhältniswahl statt bei der – Wahl des Gemeinderats – Wahl des Kreistags Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann – Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und – einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln – Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, – Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „2“ oder „3“ hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.5 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.6 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, – durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder – durch Briefwahl teilnehmen.

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