Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. April 2014.

Nr. 8/14 5 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können – in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder – durch Briefwahl wählen. Ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthält nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt – Wahlamt – neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl – rot – und Kommunalwahlen – gelb –) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um 17.00 Uhr im Rathaus, Kirchstr. 4, Sitzungssaal. Hohentengen a. H., 24.04.2014 Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein Martin Benz Bürgermeister

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