Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. April 2014.

Nr. 8/14 1 Am Donnerstag, 10. April 2014 wurde der Spielplatz an der Mensa von Schülern bepflanzt. Bild: Sabine Gems-Thoma Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 8 · 24. April 2014 · Jahrgang 39 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 8/14 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Gemeindemitteilungen: Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - sowie der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 25. Mai 2014 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags – statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt. Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung/Lage des Wahlraums (Straße, Hausnr., Zimmer-Nr.) 001-01 Hohentengen mit Guggenmühle Rathaus, Kirchstr. 4, Zimmer 5, OT Hohentengen – barrierefrei mit Hilfe 002-02 Lienheim Mehrzweckhalle, Rheintalstr. 19, OT Lienheim – barrierefrei mit Hilfe 003-03 Herdern Ehemaliges Schulhaus, Oberdorfstr. 2, OT Herdern – nicht barrierefrei 004-04 Günzgen Gemeindehaus, Schaffhauser Str. 9, OT Günzgen – nicht barrierefrei 004-05 Stetten Ehemaliges Schulhaus, Dorfstr. 2, OT Stetten – barrierefrei mit Hilfe 005-06 Bergöschingen Feuerwehrgerätehaus, Küssaburgstr. 5, Bürgersaal, OT Bergöschingen – nicht barrierefrei In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 4. Mai 2014 zugesandt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis – oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Nr. 8/14 3 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl – Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Farbe: weißlich Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 14 Mitglieder Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats Stimmzettel-Farbe orange 6.2 Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis V Klettgau 7 Mitglieder Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags Stimmzettel-Farbe: grün Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 24. Mai 2014 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.3 B ei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben.

4 Nr. 8/14 6.4 Es findet Verhältniswahl statt bei der – Wahl des Gemeinderats – Wahl des Kreistags Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann – Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und – einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln – Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, – Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „2“ oder „3“ hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.5 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.6 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, – durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder – durch Briefwahl teilnehmen.

Nr. 8/14 5 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können – in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder – durch Briefwahl wählen. Ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthält nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt – Wahlamt – neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl – rot – und Kommunalwahlen – gelb –) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um 17.00 Uhr im Rathaus, Kirchstr. 4, Sitzungssaal. Hohentengen a. H., 24.04.2014 Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein Martin Benz Bürgermeister

6 Nr. 8/14 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. Informationen zur Wahlscheinbeantragung für die Kommunalund Europawahl am 25.05.2014 Für die kommenden Wahlen können Wahlscheine mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder durch dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.hohentengen.de an. Sie finden den Link auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles“. Beim Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Neben Ihren Personendaten wird auch die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen in den nächsten Tagen zugeht. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post oder AmtsbotIn zugestellt, sobald die Stimmzettel erstellt sind. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Katharina Maier, Einwohnermeldeamt, 07742 853-60, einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de Radwegekonzept Landkreis Waldshut Der Landkreis Waldshut erstellt derzeit ein Radverkehrskonzept. Auch die Gemeinde Hohentengen hat neue Radwegverbindungen zur Aufnahme in das Konzept angemeldet. In Regionalkonferenzen soll der Entwurf des Radwegekonzepts der Öffentlichkeit vorgestellt und der Netzentwurf, die Routenverläufe, die geplanten Lückenschlüsse im Radwegenetz sowie die Klassifizierungen der Strecken mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und besprochen werden. Den Entwurf für das Radroutennetz finden Sie unter http:// www.landkreis-waldshut.de/landkreis-waldshut/index.php?id=3527. Die Regionalkonferenz für unsere Region findet am Dienstag, 13. Mai 2014 von 17.00 Uhr – 19.30 Uhr in der Gemeindehalle Jestetten, Gymnastiksaal, Altenburger Straße 5, 79798 Jestetten statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu ganz herzlich eingeladen! Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr freuen.

Nr. 8/14 7 Der Landkreis hat außerdem eine Online-Bürgerbeteiligungsplattform eingerichtet. Unter wt.radverkehrskonzepte.de können alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 14. September 2014 ihre Ideen und Vorschläge für das Radverkehrskonzept einbringen. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen würden. Ihre Gemeindeverwaltung Online – Bürgerbeteiligungsplattform wt.radverkehrskonzepte.de Ihre Mitwirkung am Radverkehrskonzept des Landkreises Waldshut ist gefragt! Ihre Meldungen können bis zum 14. September 2014 eingeben werden. Informationen unter: Planungsbüro VAR Darmstadt Riedeselstraße 48 64283 Darmstadt Tel.: 06151 – 10 19 105 www.varad.de kontakt@varad.de REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG – ABTEILUNG UMWELT Europäische Wasserrahmenrichtlinie Der Gute Zustand im Einzugsgebiet der Wutach ist noch nicht überall erreicht Ziel der EU im 2000 war es, mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in allen Gewässern sowie im Grundwasser einen „guten Zustand“ bis Ende 2015 zu erreichen. Das erste Maßnahmenprogramm zur Erreichung dieses Ziels wurde vom Landtag bereits 2009 verabschiedet und zwischenzeitlich konnten schon sehr viele der Maßnahmen realisiert werden.

8 Nr. 8/14 Dennoch musste das Regierungspräsidium jetzt feststellen, dass der gute Zustand noch nicht überall erreicht ist. Daher sind weitere Verbesserungen erforderlich, die das RP Freiburg am: Montag, den 19.05.2014, um 18:00 Uhr im Kreistagssaal des Landratsamtes Waldshut Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen der Öffentlichkeit vorstellen und diskutieren möchte. Neben Wutach, Hochrhein (ab Eschenzer Horn bis oberhalb Aare) und Biber sind unter anderem folgende Gewässer betroffen: Riederbach, Mühlenbach, Körbelbach, Schlücht, Schwarza, Steina, Mettma, Klingengraben und Schwarzbach. Zusätzliche Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie und dem Maßnahmenprogramm finden Sie auch unter: http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1290314/index.html Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ausserdorf Ost“ (Gewerbegebiet) als Erweiterung des Bebauungsplanes „Ausserdorf“ und Überplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ausserdorf I“ im Ortsteil Lienheim im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg; Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 10.04.2014 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Ausserdorf Ost“ (Gewerbegebiet) als Erweiterung des Bebauungsplanes „Ausserdorf“ und Überplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ausserdorf I“ im Ortsteil Lienheim im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg einen Bebauungsplan aufzustellen und das Verfahren hierfür einzuleiten. Ebenfalls wird eine Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 2109/Teil, 2110/Teil, 2111/Teil, 2908, 2122, 1996/Teil, 256/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 03. April 2014 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Aufgrund steigender Nachfrage nach gewerblich nutzbarem Bauland durch ortsansässige Interessenten ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Ausserdorf im Ortsteil Lienheim dringend erforderlich.

Nr. 8/14 9 Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB "Außerdorf Ost" im Ortsteil Lienheim Bebauungsplan TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN Stand 03. April 2014 Hohentengen im April 2014 14.15 / 1 Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung 2.50 2.50 2.50 2.50 3.00 2.50 2.50 5.00 2.50 50 8.00 8.00 50 8.00 50 8.50 7.00 1.50 8.50 8.50 8.50 2.50 5.00 5.00 4.50 2.50 2.50 2.50 2.50 3.00 2.50 4.00 5.00 6.98 2.50 7.34 4.00 6.98 2.50 5.00 PRIVATWEG LIENHEIM 365 362 367 361 364 364 363 366 366 363 365 367 363 365 362 363 367 362 365 366 367 368 363 368 367 364 361 362 366 365 366 367 367 361 364 362 364 368 Planungsgebietsgrenze Zeichenerklärung Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Sichtdreieck Entfallende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Baugrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Planungsgebietsgrenze Bestand 3. BBP - Änderung "Außerdorf" Garage Bestand Gewerbegebiet GE / GE E TH / FH max. Traufhöhen / max. Firsthöhe Bäume Bestand Sträucher Bestand Bäume gem. Pflanzliste Gebäude Bestand Private Verkehrsflächen II GE 0.6 1.2 O max. 378 m üNN SD / PD / FD 0° - 30° II 0.6 O 1.0 GE E max. 380 m üNN SD / PD / FD 0° - 30° max. zulässige Gebäudehöhe Bauweise Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachform zulässige Dachneigungen N ENTWURF

10 Nr. 8/14 Mit eingeschlossen wird die Fläche des Flurstücks Nr. 2908 mit der Nummer 18 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausserdorf I“. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Dienstag, den 06. Mai 2014, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, eine Informationsveranstaltung statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Mittwoch, den 07. Mai 2014 bis Dienstag, den 10. Juni 2014 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden. Hohentengen am Hochrhein, den 24. April 2014 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „In Rooßen“ im Ortsteil Lienheim, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein; Öffentliche Auslegung der ergänzten Unterlagen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 09.04.2014 in öffentlicher Sitzung die ergänzten Planunterlagen des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die betroffene Fläche im Ortsteil Lienheim nördlich der L 161 am östlichen Ortsausgaben als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Nutzung als Gewerbegebiet ist zur Stärkung und Klarstellung der umgebungsspezifischen Infrastruktur erwünscht und verhindert die Abwanderung eines Handwerks- und Geschäftsbetriebs im Ortsteil Lienheim Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Ziele des Umweltschutzes: Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete Weitere Flächen mit Festsetzungen des Naturschutzes – Bestandsaufnahme des Umweltzustandes Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Geologie, Boden und Wasserhaushalt Luft und Klima Landschaftsbild

Nr. 8/14 11 – Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt – Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe – Prognose Landschaftsbild Arten/Biotope, Boden, Wasser und Klima/Luft Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit den ergänzten Unterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird von Montag, den 05. Mai 2014 bis einschließlich Freitag, den 06. Juni 2014 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Hohentengen a.H., den 24.04.2014 Der Bürgermeister: gez. Benz

12 Nr. 8/14 G N "FNP" GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND KÜSSABERG MAßSTAB: 1:5000 KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN GEMEINDE: HOHENTENGEN A.H. GEMARKUNG: LIENHEIM "IN ROOßEN" DATUM: 25.03.2014

Nr. 8/14 13 Öffentliche Bekanntmachug über die Einziehung (Entwidmung) der öffentlichen Verkehrsfläche Verbindungsstraße Fluhstraße - Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334 (Teilfläche), Gemarkung Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. April 2014 beschlossen, die auf dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellte öffentliche Verkehrsfläche Verbindungsstraße Fluhstraße - Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334 (Teilfläche), Gemarkung Hohentengen, gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) einzuziehen (Entwidmung), da dies aus Gründen des Allgemeinwohls zwingend notwendig und die Straße für den Verkehr entbehrlich ist. Zuvor wurde die Absicht der Einziehung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen a.H. Nr. 25 vom 12. Dezember 2013 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Einspruchsfrist wurden keine Bedenken geltend gemacht und keine Einwendungen erhoben. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung verliert die eingezogene Straßenfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H. einzulegen. Hohentengen am Hochrhein, 24. April 2014 Martin Benz, Bürgermeister

14 Nr. 8/14

Nr. 8/14 15 Ferienbetreuung für Kindergarten- und Grundschulkinder in den Sommerferien 2014 Die Gemeinde bietet auch in den Sommerferien 2014 wieder eine Ferienbetreuung an. Teilnehmen können alle Kindergartenkinder im Alter von 3 - 6 Jahren und die Kinder der 1. - 4. Klasse der Grundschule. Die Betreuung findet wie folgt statt: * 1. Ferienwoche vom 04. August 2014 - 08. August 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr * 2. Ferienwoche vom 11. August 2014 - 15. August 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr * 3. Ferienwoche vom 18. August 2014 - 22. August 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr * 5. Ferienwoche vom 01. September 2014 - 05. September 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-17.00 Uhr mit Mittagessen * 6. Ferienwoche vom 08. September 2014 - 12. September 2014, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-13.00 Uhr Wir werden für die Kinder wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm zusammenstellen. Die Kostenersätze für die Teilnahme an der Ferienbetreuung betragen: * Bei einer Betreuung von 7.30 Uhr – 13.00 Uhr 75 € pro Ferienwoche für das erste Kind einer Familie, das an der Ferienbetreuung teilnimmt, 40 € pro Ferienwoche für jedes weitere Kind einer Familie. * Bei einer Betreuung von 7.30 Uhr – 17.00 Uhr (nur in der 5. Ferienwoche) 140 € pro Ferienwoche für das erste Kind einer Familie, das an der Ferienbetreuung teilnimmt, 75 € pro Ferienwoche für jedes weitere Kind einer Familie, hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen in Höhe von 3,00 € pro Essen. In den Kostenersätzen sind die Ausgaben für Eintritte, Busfahrten, usw. bereits enthalten. Wer gerne an der Ferienbetreuung teilnehmen möchte, füllt bitte das beigefügte Anmeldeformular aus und gibt es auf dem Rathaus ab. Damit wir die Programmpunkte rechtzeitig organisieren können, können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 30. Juni 2014 bei uns eingehen. Für Fragen zum Betreuungsangebot steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Frau Würz, Telefon 07742/853-20 gerne zur Verfügung.

16 Nr. 8/14 Ferienbetreuung Sommerferien 2014 Verbindliche Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind/meine Kinder verbindlich zur Ferienbetreuung 2014 an: Name des Kindes (1. Kind): Name des Kindes (2. Kind): Name des Kindes (3. Kind): Name der Eltern: Anschrift: Telefon: Zeitraum der Ferienbetreuung (bitte auswählen): O 04. August 2014 bis 08. August 2014 (1. Ferienwoche) O 11. August 2014 bis 15. August 2014 (2. Ferienwoche) O 18. August 2014 bis 22. August 2014 (3. Ferienwoche) O 01. September 2014 bis 05. September 2014 (5. Ferienwoche) O 08. September 2014 bis 12. September 2014 (6. Ferienwoche) Die Kosten für die Ferienbetreuung dürfen zum 01. August 2014 abgebucht werden: – für das 1. Kind 7.30 – 13.00 Uhr 75,00 € pro betreute Woche – für jedes weitere Kind 7.30 – 13.00 Uhr 40,00 € pro betreute Woche – für das 1. Kind 7.30 – 17.00 Uhr (5. Woche) 140,00 € pro betreute Woche – für jedes weitere Kind 7.30 – 17.00 Uhr (5. Woche) 75,00 € pro betreute Woche – Mittagessen in der 5. Ferienwoche 3,00 € pro Essen Datum Unterschrift Abbuchungsermächtigung Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Hohentengen a.H., für die Ferienbetreuung pro Woche und Kind die oben angegebenen Beträge zum 01. August 2012 von folgendem Konto abzubuchen: Kreditinstitut/Bankleitzahl: Kontonummer: Name Kontoinhaber: Datum Unterschrift Kontoinhaber

Nr. 8/14 17 Ausschreibung des Denkmalschutzpreises Baden-Württemberg 2014 Sehr geehrte Hausbesitzer, Architekten und Denkmalpfleger in Baden-Württemberg, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Wüstenrot-Stiftung, des Schwäbischen Heimatbunds und des Landesvereins Badische Heimat wird der Denkmalschutzpreis BadenWürttemberg im Jahr 2014 zum 33. Mal ausgeschrieben. Private Bauherren sind aufgerufen, ihre Arbeit und die Leistungen zum Fortbestand eines erhaltenswerten, nicht unbedingt denkmalgeschützten Gebäudes dem Wettbewerb zu stellen. Vorbildlich und beispielhaft instandgesetzte Denkmale werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000,- Euro unterstützt. Dieses wird in der Regel auf fünf Preisträger aufgeteilt. Wenn Sie als Eigentümer Ihren Altbau in den vergangenen vier Jahren erneuert, saniert, renoviert und damit erhalten haben, so fordern wir Sie auf, sich um den Preis zu bewerben. Gefragt sind auch Architekten, Denkmalpfleger und Mitarbeiter in den Baurechts- und Denkmalschutzbehörden, vorbildliche Leistungen für die Preisverleihung vorzuschlagen oder Eigentümer zur Bewerbung zu ermuntern. Bauherr und Architekt erhalten diese Auszeichnung für ihr gemeinsames Werk. Die Jury setzt sich aus Fachleuten der Bereiche Architektur, Denkmalpflege und Kunstgeschichte zusammen. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2014. Weitere Informationen sowie die Broschüre zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de Die Preisverleihung findet in einer öffentlichen Veranstaltung statt. Förderverein der Schule Hohentengen Mitgliederversammlung am 12.05.2014 um 20.00 Uhr in der Schule Hohentengen Tagesordnung: Begrüßung Bericht der Aktivitäten Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer Entlastung der Vorstandschaft Wahlen Ferienspaß 2014 Ausblick 2014/2015 Wünsche und Ideen der Mitglieder Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

18 Nr. 8/14 Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht für den Kindergarten im Ortsteil Hohentengen ab sofort 1 Heilpädagoge/-pädagogin alternativ: Staatl. an. Heilerziehungspfleger/in Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in für die integrative Betreuung in einer Kindergartengruppe. Die Anstellung kann auf Wunsch auch auf freiberuflicher Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kindergartenleiterin, Frau Margot Schneider, Telefon 07742/4513. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 09.05.2014 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Seniorenwohnen Hohentengen a.H. Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag, 24. April 2014, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam DRK sammelt am 26. April Altkleider Säcke mit Altkleider-Spenden werden am Samstag, 26. April 2014 vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in vielen Städten und Gemeinden im östlichen Kreis Waldshut eingesammelt: in Albbruck, Dettighofen, Dogern, Eggingen, Hohentengen, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Weilheim und Wutöschingen. In manchen Gemeinden im Bereich des DRK-Kreisverbands Waldshut sind Sammelstellen eingerichtet, in anderen Orten werden die Kleidersäcke mit einer Straßensammlung abgeholt. In Wutach und Jestetten sowie Lottstetten finden keine Altkleidersammlungen des DRK statt. Wie in den verschiedenen Gemeinden die Altkleidersammlung vom DRK jeweils organisiert wird ist zu erfahren beim DRK-Kreisverband Waldshut unter Telefon 07751 87 35 – 0. Informationen darüber auch im Internet unter www.drkwaldshut. de/spenden/kleiderspende/altkleidersammlung.

Nr. 8/14 19 Für SteuerberaterInnen und ArbeitgeberInnen: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet auch 2014 wieder Seminare über sozialversicherungsrechtliche Fragen an. Das kostenfreie Angebot richtet sich an ArbeitgeberInnen und MitarbeiterInnen in Personalbüros und Steuerberater. Nach ihrem gesetzlichen Auftrag prüfen die Rentenversicherungsträger spätestens alle vier Jahre die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialabgaben bei den ArbeitgeberInnen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg steht ArbeitgeberInnen aber auch schon vor den Prüfungen mit Rat und Tat zur Seite. Mit den diesjährigen Seminaren sollen ihnen praxisbezogene Sachverhalte erläutert werden. Für den Raum Freiburg finden die Seminare an folgenden Terminen statt: Seminar 1: Beitragsrechtliche Beurteilung von besonderen Arbeitsentgeltarten (z.B. Reisekosten, Abfindungen, Beihilfen, Gutscheine, Sachbezüge, Kfz-Nutzung, Gelegenheitsgeschenke) 21.05.2014 09:00 – 12:00 Uhr oder 14:00 – 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 in 79100 Freiburg 22.05.2014 09:00 – 12:00 Uhr oder 14:00 – 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Außenstelle Lörrach, Feldbergstr. 16, 79539 Lörrach Seminar 2: Aktuelle Themen aus der Betriebsprüfung (Neuerungen, Erfahrungen zu den Änderungen bei den geringfügig Beschäftigten zum 01.01.2013, Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Mehrfachvergabe von Versicherungsnummern, Firmenservice) 04.06.2014 09:00 – 12:00 Uhr oder 14:00 – 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3 in 79100 Freiburg 05.06.2014 09:00 – 12:00 Uhr oder 14:00 – 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Außenstelle Lörrach, Feldbergstr. 16, 79539 Lörrach Bitte beachten Sie: Die TeilnehmerInnenzahl an den Seminaren ist begrenzt. Berücksichtigt werden InteressentInnen in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2014.

20 Nr. 8/14 Sie können sich zu den Seminaren für ArbeitgeberInnen unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de online anmelden. Über den Bereich „Wichtige Links“ kommen Sie direkt zu den interessanten Seminarangeboten. Die Arbeitgeberseminare werden jedes Jahr per Newsletter angekündigt. Wir empfehlen Ihnen daher, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren. Gewerbliche Schulen Waldshut – Schuljahr 2014/15 Haben Sie einen Hauptschulabschluss oder besuchen Sie die 9. Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums? Interessieren Sie sich für Elektro-, Metall- oder KFZ-Berufe? Dann bieten Ihnen unsere Berufsfachschulen eine gute Vorbereitung für Ihre Berufswünsche. Für das kommende Schuljahr sind in folgenden Schularten noch Plätze frei: Die Einjährigen Berufsfachschulen Elektro-, Metall- und Kraftfahrzeugtechnik bieten Einblick in die jeweiligen Berufsfelder Verbesserung der Chancen auf eine Lehrstelle Praxisunterricht in professionell ausgestatteten Werkstätten Hochqualifizierte Lehrkräfte (Techniker, Meister, Ingenieure) berufstheoretische und berufspraktische Vorbereitung auf das jeweilige Berufsfeld Mögliche Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr Erfüllung der Berufsschulpflicht Die Zweijährigen Berufsfachschulen Elektro- und Metalltechnik führen zur Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss bzw. mittlere Reife) in Verbindung mit allen Vorteilen der einjährigen Berufsfachschule bieten nach erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit zum Besuch weiterführender Schulen wie - eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife - eines Beruflichen Gymnasiums zum Erwerb des Abiturs Auch bei der Bewerbung auf Lehrstellen sind Absolventen der zweijährigen Berufsfachschulen besonders gefragt. Bei Interesse können Sie gerne einen Schnuppertag mit uns vereinbaren; telefonische Anmeldung bitte möglichst bis Freitag, 16.05.2014 unter 07751/884 400. Gewerbliche Schulen Waldshut, Friedrichstr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen, www.gs-wt. de, E-Mail: info@gs-wt.de Vom 22. bis 26. April 2014 ist Europäische Impfwoche Noch kein ausreichender Masernschutz bei Schulanfängern 2014 in Hohentengen am Hochrhein In Baden-Württemberg haben landesweit 94,8% der 4-bis 5-jährigen Kinder wenigstens eine und 88,8% der Kinder zwei oder mehr Masernimpfungen erhalten. Das ergaben die

Nr. 8/14 21 Schuleingangsuntersuchungen 2012/2013 der Gesundheitsämter. Doch es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden. Darauf weist das Gesundheitsamt aus Anlass der Europäischen Impfwoche 2014 hin. In Hohentengen am Hochrhein lag die Impfquote für die erste Masernimpfung bei mindestens 95%. Zwei oder mehr Impfungen gegen Masern erhalten hatten 93,1% der Kinder im Einschulungsalter. Für eine dauerhafte Ausrottung einheimischer Masern müssen landesweit mehr als 95 Prozent aller Kinder und Jugendlichen mindestens zwei Masernimpfungen erhalten. In Hohentengen am Hochrhein ist die für die Verhinderung von Masernerkrankungen benötigte 95%ige Impfquote mit mindestens zwei Masernimpfungen bei den Schulanfängern 2014 noch nicht ganz erreicht. Auch in Zukunft: Polioimpfung nicht vernachlässigen Seit 2002 gilt die WHO- Region Europa erfreulicherweise als poliofrei. Keine weiteren Ansteckungen mit dem Erreger der Kinderlähmung sind seither in Europa erfolgt. Dennoch kann auch in Europa in Zukunft das Wiederauftreten von Erkrankungen mit Kinderlähmung nicht ausgeschlossen werden. Im ehemals poliofreien Syrien traten in den letzten Monaten vermehrt Erkrankungsfälle auf und in Israel konnten seit Anfang 2013 Polioviren in zahlreichen Abwasserproben nachgewiesen werden. Bis sichergestellt ist, dass es weltweit keine Poliokranken und auch keine gesunden Ausscheider von Polioviren mehr gibt, muss auf einen ausreichenden Impfschutz von über 95% der Bevölkerung geachtet werden. In Baden-Württemberg lag bei der Einschulungsuntersuchung 2012/2013 der Anteil der Kinder mit vollständigem Impfschutz gegen Polio mit 92,4% unter diesem Ziel. In Hohentengen am Hochrhein waren 93,1% der im Jahr 2012/2013 untersuchten Kinder gegen Polio geimpft. Die erwünschte Polio-Durchimpfungsquote von 95% wurde in Hohentengen am Hochrhein bei den Schulanfängern 2014 nicht erreicht. Das Gesundheitsamt rät allen Eltern deshalb, den Impfschutz ihrer Kinder vor allem gegen Masern, Röteln und Polio zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. Allgemeine Informationen zur Impfwoche Anlässlich der Europäischen Impfwoche vom 22. bis 26. April 2014 empfehlen die Gesundheitsämter, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“ wird in ganz Europa die zentrale Botschaft vermittelt, dass die Impfung eines jeden Menschen entscheidend für die Verhütung von Infektionskrankheiten und dem Schutz von Menschenleben ist. Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit. Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen oder Gehirnentzündungen sind möglich. Etwa die Hälfte der gemeldeten Masernfälle betreffen heute Jugendliche und junge Erwachsene. Jugendliche mit unvollständigem Impfschutz sollten fehlende Impfungen möglichst bald nachholen. Darüber hinaus empfiehlt seit 2010 die Ständige Impfkommission allen nach 1970 geborenen Erwachsenen eine Masernimpfung, wenn noch kein ausreichender Immunschutz vorliegt. Ergebnisse einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Wissen, Einstellung und Verhalten zum Thema Infektionsschutz im Jahr

22 Nr. 8/14 2012 zeigen, dass 81 Prozent der nach 1970 Geborenen diese neue Impfempfehlung noch nicht kennen. Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Impfquoten. Zwar sind die Impfquoten bei den Schulanfängern in den letzten Jahren gestiegen, jedoch stagniert dieser Anstieg nun unter anderem bei den Impfungen gegen Masern und Poliomyelitis. Zu viele Kinder sind in Baden-Württemberg nicht gegen Krankheiten wie Masern, Röteln oder Kinderlähmung geschützt. Viel zu häufig fehlt auch die zweite Masernimpfung, gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 14. Mai 2014 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt –Kreisjugendamt/ Allgemeiner Sozialdienst- unter Telefonnummer 07751-864338. Deutsch-schweizerische Rentenberatung vor Ort Die Deutsche Rentenversicherung und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz bieten auch dieses Jahr wieder grenzüberschreitende Informationen zur Rente an. Angesprochen sind alle, die Beiträge zur gesetzlichen deutschen und schweizerischen Rentenversicherung einbezahlt haben. Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen Experten beider Länder kostenlos Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswirkungen. Zu dem Beratungstag am 14.05.2014, 13.30 bis 18.30 Uhr in Waldshut, Waldtorstraße 1a (im Gebäude der Agentur für Arbeit) laden wir ein. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter 07751 895810. Bringen Sie zum Beratungstag bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit. Ein weiterer Beratungstag ist in diesem Jahr in Waldshut am 12.11.2014. Dieser wird gesondert angekündigt. Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Der Sozialverband VdK informiert Der nächste Sprechtag der VdK SRgGmbH Servicestelle findet statt in: Klettgau-Grießen, im Rathaus, am Mittwoch den 07. Mai2014 Vormittag Einlass: bis 12°°Uhr Albbruck, im Rathaus, am Mittwoch den, 07. Mai 2014

Nr. 8/14 23 Nachmittag Einlass: bis 18°° Uhr Nur nach vorheriger Terminabsprache !! 07621 - 93 96 39 - 0 Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwer-behindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle LÖRRACH unter der Tel.-Nr.: 07621 / 93 96 39 – 0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.de Sammeltermine Gelber Sack am 08. Mai 2014 Blaue Tonne am 12. Mai 2014 Mit modernen Zügen zur historischen „Sauschwänzlebahn“ DB Regio Südbaden fährt an Sonn- und Feiertagen vom 4. Mai bis 26. Oktober Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zur historischen „Sauschwänzlebahn“ Vom 4. Mai an fährt die Deutsche Bahn wieder Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zu den Dampfzügen auf der Sauschwänzlebahn. Die Fahrten sind in Weizen abgestimmt auf die Fahrpläne der Dampfzüge von und nach Blumberg (dort besteht Anschluss Richtung Tuttlingen) und in Waldshut auf die Ankunft der Anschlusszüge aus Basel. Die Triebwagen verkehren an allen Sonntagen vom 4. Mai bis 26. Oktober sowie an den Feiertagen 1., 29. Mai, 19 Juni und 3. Oktober 2014 um 10.20 Uhr und um 14.20 Uhr ab Waldshut sowie in der Gegenrichtung um 11.35 Uhr und 15.35 Uhr ab Weizen. Weitere Halte bestehen in Tiengen, Lauchringen-West, Wutöschingen, Eggingen und Stühlingen. In diesen Zügen gelten alle Angebote der Deutschen Bahn und des Waldshuter Tarifverbundes WTV, so zum Beispiel das Baden-Württemberg Ticket, die 24-Stundenkarten oder Monats- und Jahreskarten. Die Shuttlezüge sind auch für eine Fahrradtour durch das Wutachtal geeignet. Sie können im Rahmen des Platzangebotes und mit der WTV-Fahrradtageskarte bis zu 5 Fahrräder mitnehmen. Für Fahrradfahrer besteht die Möglichkeit, die Schlussetappe des Schwarzwald Panoramaradweges Pforzheim – Waldshut ab Weizen Bahnhof entlang der Wutach bis nach Waldshut (Bahnhof) zu radeln. Dieser und weitere Radwege und –touren sind in der Radwanderkarte des Landkreises, die in Buchhandlungen oder bei den Tourist-Infos der Gemeinden erhältlich ist, beschrieben oder unter www.radroutenplaner-bw.de abrufbar. Weitere Informationen unter www.bahn.de sowie bei den DB Verkaufsstellen und bei der Geschäftsstelle des Waldshuter Tarifverbundes (07751 8964-0).

24 Nr. 8/14 Vorankündigung Studienreisen 2014 VHS Küssaberg und Klettgau Hamburg / Lübeck Aktiv-Städtereise 07. – 10. Aug 2014 Hamburg ist das Ziel einer viertägigen Aktiv-Städtereise veranstaltet von den VHS Küssaberg und Klettgau, im August. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie U- und S-Bahn wird die Hansestadt erkundet, wie z.B. Rathausführung, Miniaturwunderland, Hafenrundfahrt, Fischmarkt. Es besteht auch die Möglichkeit ein Musical zu besuchen, sowie das Airbuswerk in Finkenwerder zu besichtigen. Außerdem wird ein ganztätiger Ausflug nach Lübeck und Travemünde angeboten, mit Stadtführung und Schifffahrt. Flug ab Zürich, Transfers, 3 Übernachtungen, inkl. Frühstück, Hamburg-Card, Eintrittsgelder; Preis: € 520 Anmeldeschluss: 15. Mai 2014 Informationen und Anmeldung VHS Küssaberg und Klettgau Heiner Patrzek T: 07741 966 0 996 VHS Waldshut Tagesfahrt der Volkshochschule Waldshut zum Kloster Alpirsbach und Gengenbach Am Mittwoch, 30.04. 2104 bietet die Volkshochschule Waldshut eine Tagesfahrt zu dem im Jahre 1095 gestifteten ehemaligen Kloster Alpirsbach im idyllischen Kinzigtal an. Die Alpirsbacher Klausur, der Bereich, der nur von Ordensangehörigen betreten werden durfte, ist fast vollständig erhalten. Sie gibt Einblick in das mittelalterliche Klosterleben und zeugt von der über 900-jährigen Klostergeschichte. Am Nachmittag haben Sie die Möglichkeit, die historische Altstadt von Gengenbach, die „Perle unter den romantischen Fachwerkstädten“ zu entdecken. Von weitem laden die Türme und Tore in die historische Altstadt ein und schmale Gässchen entführen in die malerischen Ecken und Winkel. Aufrecht empfängt uns der „steinerne Ritter“ auf dem Marktplatzbrunnen. Das imposante über 200 Jahre alte Rathaus und die unzähligen romantischen Fachwerkbauten bestimmen das Stadtbild. Abfahrt: 7.00 Uhr ab Waldshut, Rückkehr 19.30 Uhr, Gebühr für Fahrt, Kloster- und Stadtführung : 50,--€. Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Tagesfahrt der Volkshochschule Waldshut nach Mailand Am Samstag, 10.05.2014 bietet die Volkshochschule Waldshut eine Tagesfahrt nach Mailand an. Mittelpunkt des städtischen Lebens ist der Domplatz, den nahezu ebenso viele Tauben wie Menschen bevölkern. Der gotische Dom „ein Zuckerbäckerwerk“ besitzt ei-

Nr. 8/14 25 nen einzigartigem Zauber und die Galleria Vittorio Emanuele beeindruckt durch seine Eleganz. Überall entdeckt man schöne alte Paläste, Kirchen und schöne Plätze. Abfahrt: 5.30 Uhr ab Waldshut, Rückkehr ca. 22.30 Uhr, Gebühr: 55,-€ für Busfahrt und Führung in Milano. Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Sie pflegen einen Angehörigen zuhause? Respekt! Wir unterstützen Sie, wenn Sie Entlastung suchen! Christoph Siebler Geschäftsführer Info unter: 92340 Familienzentrum Hochrhein informiert NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren.

26 Nr. 8/14 Das Verkehrsamt informiert Laxdal Theater „Cyrano“ der Bergarc; Edmond Rostand Edmond Rostands „Cyrano” gehört seit der Uraufführung in Paris vor gut hundert Jahren zu den berührendsten Liebesgeschichten überhaupt Vorstellungen im April 25. April um 20 Uhr und 26. April um 20 Uhr Vorstellungen im Mai: Freitag, 2., 23. und 30. Mai um 20 Uhr Samstag, 3.,10.,24. und 31. Mai um 20 Uhr Sonntag, 11. Mai um 16 Uhr Vorstellungen im Juni: Freitag, 6., und 27. Juni um 20 Uhr Samstag, 7. und 21. Juni um 20 Uhr Sonntag, 22. Juni um 16 Uhr Eintritt 35,-- CHF / 30,-- €; Reservierungen im Verkehrsamt möglich Tel. 07742 853-50 Kein Verkauf mehr von Karten und Gutscheinen. Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten, Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und Die alten Eichen erzählen Ansichtskarten vom Skulpturenweg Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF. Fussballkalender Freitag, 25.04.2014 D-Junioren 18:30 SV Stühlingen SG Hochrhein 2 Kreisklasse C-Junioren 18:30 SG Hochrhein SG Weizen Kreisliga Samstag, 26.04.2014 D-Juniorinnen 11:30 TuS Kleines Wiesental FC Hochrhein (a.K.) Kleinfeldklasse B-Junioren 13:00 SG Steina-Schlüchttal SG Hochrhein Bezirksliga D-Junioren 13:15 SV Waldhaus SG Hochrhein Kreisliga Frauen 16:00 FC Hochrhein TSV Aach-Linz Landesliga B-Juniorinnen 16:00 FC Hochrhein SV Schopfheim (a. K.) Kreisliga

Nr. 8/14 27 Sonntag, 27.04.2014 A-Junioren 13:15 SG Waldshut SG Hochrhein Kreisliga C-Juniorinnen 14:45 SG Steina-Schlüchttal SG Hochrhein Kreisliga Herren 15:00 FC Dettighofen FC Hochrhein 2 Kreisliga B Herren 15:00 FC Hochrhein FC Schönau Bezirksliga Mittwoch, 30.04.2014 E-Junioren 18:00 SV Laufenburg 2 FC Hochrhein 2 Kleinfeldklasse B-Juniorinnen 19:00 FC Hochrhein SV Hänner Kreisliga Herren 19:30 SV Herten FC Hochrhein Bezirksliga Donnerstag, 01.05.2014 C-Juniorinnen 14:00 ESV Waldshut SG Hochrhein Bezirkspokal B-Juniorinnen 16:00 TuS Maulburg FC Hochrhein Bezirkspokal A-Junioren 16:00 SG Hochrhein SG Erzingen Bezirkspokal Freitag, 02.05.2014 D-Junioren 18:00 SG Hochrhein 2 SpVgg Wutöschingen Kreisklasse Samstag, 03.05.2014 E-Junioren 13:00 FC Erzingen FC Hochrhein Kleinfeldklasse D-Juniorinnen 13:00 FC Hochrhein (a.K.) FC Wittlingen Kleinfeldklasse C-Juniorinnen 13:30 SG Hochrhein TuS Maulburg Kreisliga D-Junioren 14:45 SG Hochrhein SG Albbruck Kreisliga B-Juniorinnen 16:00 SV Hänner FC Hochrhein Kreisliga B-Junioren 16:00 SV Todtnau SG Hochrhein Bezirksliga Herren 16:00 FC Hochrhein 2 SV Lottstetten Kreisliga B Sonntag, 04.05.2014 A-Junioren 13:00 SG Hochrhein FC Dachsberg Kreisliga Frauen 13:15 VfB Mettenberg FC Hochrhein Landesliga C-Junioren 13:15 SG Waldhaus SG Hochrhein Kreisliga Herren 15:00 FC Hochrhein FV Fahrnau Bezirksliga Mittwoch, 07.05.2014 E-Junioren 18:00 FC Hochrhein 2 SC Lauchringen 3 Kleinfeldklasse E-Junioren 18:30VfR Horheim-Schwerzen FC Hochrhein Kleinfeldklasse Veranstaltungen 26. April 2014 Flohmarkt auf dem Rathausplatz 01. Mai 2014 Maiwanderung, Radsportverein Lienheim 01. Mai 2014 Maihock Guggenmühle, SPD Ortsverein 01. Mai 2014 Maihock FFW Bergöschingen, Gerätehaus 04. Mai 2014 Erstkommunion in Hohentengen a.H.

28 Nr. 8/14 Vorankündigung: Alteisensammlung der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Lienheim am 16. und 17. Mai 2014 in allen Ortsteilen der Gemeinde Hohentengen a.H. Bund für Umwelt und Naturschutz Ortsverein Hohentengen 26. April 2014 Kräuterwanderung, Treffpunkt 10.00 Uhr, Schrennenhof in Bergöschingen Dauer: ca. 4 Stunden, Unkostenbeitrag 10,--€ pro Erwachsener. Die Wanderung findet bei jeder Witterung statt. Anmeldung unter 07742/4676 Kreisseniorenrat Waldshut informiert: Verkaufsausstellung „Senioren schaffen Schönes“ Datum: Samstag, 25. Oktober 2014, 11 – 17 Uhr Ort: Foyer im „Haus des Gastes“ in Höchenschwand Aufbau: ab 09.30 Uhr Tischgröße: 180 mal 60 cm Stellwände: keine Kosten: 10 Euro pro Tisch Unterhaltung: ab 14.30 Uhr Bewirtung: Gastronomie „Haus des Gastes“ Parkplätze: kostenlos beim „Haus des Gastes“ Anmeldung bei: Anita Tröndle, Tel.: 07755/87 59 Mail: anita.troendle@t-online.de Anmeldeschluss: 31. August 2014 Die Veranstaltung findet parallel zum Kreisseniorentag (ab 14.30 Uhr) statt. Zur Teilnahme, ob als Aussteller, Käufer oder Besucher, laden wir sehr herzlich ein. Gernot Strohm, Kreisvorsitzender Landratsamt - Jugendamt informiert: Kinder brauchen ein neues Zuhause – Pflegeeltern gesucht Aus den verschiedensten Gründen können Kinder für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern aufwachsen. Diese Kinder brauchen Zuwendung, Stabilität und Förderung in einem familiären Umfeld, damit sie sich positiv entwickeln können. Eine Pflegefamilie auf Zeit oder auf Dauer kann ihnen diese Möglichkeit geben. Wir suchen für Kinder und Jugendliche jeder Altersstufe Pflegeeltern. Auch für Jugendliche, die motiviert sind, kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie die geeignete Hilfe auf dem Weg in die Verselbständigung sein. Am Mittwoch, den 21.05.2014 findet um 19 Uhr im Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Raum 267 eine Informationsveranstaltung des Pflegekinderdienstes des Landratsamtes zum Thema Vollzeitpflege statt.

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