Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. Mai 2014.

Nr. 9/14 5 Öffentliche Bekanntmachung Berichtigung des Liegenschaftskatasters: Übernahme der Tatsächlichen Nutzung „Gewässer“ in das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Hohentengen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Das Landratsamt Waldshut - Vermessungsamt - hat auf der Gemarkung Hohentengen bei den Flurstücken 150, 151, 153, 230, 238, 240, 241/1, 241/3, 241/4, 241/5, 241/7, 1042, 1044, 1045, 1050, 1159, 1160, 1162, 1164, 1165, 1166, 1167, 1169, 1170, 1171, 1173, 1183, 1184, 1187, 1188, 1190/1, 1191/1, 1192/1, 1193/1, 1194/1, 1195/1, 1196/1, 1197, 2114, 2119, 2120, 2120/1, 2158/2, 2158/4, 2158/5, 2158/9, 2158/10, 2158/14, 2160, 3016/2, 3016/6, 3382, 3383, 3384, 3385, 3395, 3396/1, 3399/1, 3400, 3402, 3404, 3406, 3407, 3434, 3435, 3435/1, 3450, 3451 die Tatsächliche Nutzung „Gewässer“ in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Veränderungen sind im Fortführungsnachweis Nr. 2014/4 vom 22.04.2014 der Gemarkung Hohentengen beschrieben. Das Liegenschaftskataster ist fortgeführt. Das Liegenschaftskataster ist der Nachweis über alle Flurstücke und Gebäude und amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne von § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Dem Grundbuchamt Hohentengen am Hochrhein wurden die Veränderungen mitgeteilt. Der Fortführungsnachweis kann während der Öffnungszeiten (Mo 8.30 – 12.30 Uhr, Di 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr, Do 8.30 – 15.30 Uhr und Fr 8.30 – 12.30 Uhr) beim Landratsamt Waldshut -Vermessungsamt- Eisenbahnstraße 5–7a 79761 WaldshutTiengen, eingesehen werden. Das Landratsamt Waldshut - Vermessungsamt – ist zu weiterer Auskunft (Tel.: 07751 86 3433) gerne bereit. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten können auf Verlangen Auszüge aus dem Fortführungsnachweis erhalten. Waldshut-Tiengen, den 22.04.2014 Landratsamt Waldshut -Vermessungsamt gez.: Bauer Radwegekonzept Landkreis Waldshut Der Landkreis Waldshut erstellt derzeit ein Radverkehrskonzept. Auch die Gemeinde Hohentengen hat neue Radwegverbindungen zur Aufnahme in das Konzept angemeldet. In Regionalkonferenzen soll der Entwurf des Radwegekonzepts der Öffentlichkeit vorgestellt und der Netzentwurf, die Routenverläufe, die geplanten Lückenschlüsse im Radwegenetz sowie die Klassifizierungen der Strecken mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und besprochen werden. Den Entwurf für das Radroutennetz finden Sie unter http://www.landkreis-waldshut.de/landkreis-waldshut/index.php?id=3527.

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