Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. Januar 2015.

Nr. 01/15 19 Ansonsten möchten wir uns bei der ganzen Verwaltung für die gute Arbeit ganz herzlich bedanken. Wir stimmen dem vorgelegten Haushalt sehr gerne zu.“ Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke und des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2015 zu. Hinweis zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren (§ 34 Abs. 2 und 4 Meldegesetz) Die Meldebehörde darf Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse- und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Wünschen Sie keine Weitergabe Ihrer Daten, so teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1, Tel. 853-60 mit. Widerspruchsrecht gegen automatisierte Meldeauskünfte über das Internet Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentlichen Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Einwohnermeldeamt, Herr Wendt, Zimmer 1, Tel. 853-62, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. Katastrophenschutz Katastrophen kann man nicht verhindern, aber man kann sich auf sie vorbereiten. Bei einer Katastrophe gilt es, schnell mit ausreichend Material und Helfer vor Ort zu sein, um Leben, Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

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