Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. Januar 2015.

Nr. 01/15 3 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 04.12.2014 folgende Hauhsaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 13.465.600 € davon im Verwaltungshaushalt 10.010.100 € im Vermögenshaushalt 3.455.500 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.698.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, Der Bürgermeister: den 04. Dezember 2014 gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der Zeit von Donnerstag, 15. Januar 2015 bis Donnerstag, 29. Januar 2015 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügungen vom 23.12.2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, Der Bürgermeister: den 7. Januar 2015 gez. Benz

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