Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. Januar 2015.

Nr. 01/15 5 BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2015 VOM 01. JANUAR 2015 BIS 31. DEZEMBER 2015 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2015 vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 27. November 2014 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 82.400 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 538.200 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind i Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2015 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 27. November 2014 Der Bürgermeister: gez. Benz

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