Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. Januar 2015.

Nr. 01/15 1 Kapelle in Günzgen (Aquarell von Franz Rücker) Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 1 · 15. Januar 2015 · Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 01/15 Neujahrswort 2015 Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger ein Jahreswechsel markiert natürlich keinen Wendepunkt, aber er gewährt uns, im Gegensatz zum sonst meist hektischen Alltagsbetrieb, einen Moment des Innehaltens. Wir blicken noch einmal zurück sowie nach vorn. Wir fragen uns, wo wir stehen: Was haben wir erreicht? Was ist in den kommenden Monaten zu tun, damit unsere Gemeinde ein Ort ist und bleibt, in dem man gut arbeiten, lernen und investieren, seine Freizeit und seinen Lebensabend genießen kann? Gerne lade ich Sie bereits jetzt zu den Anfang März stattfindenden Bürgergesprächen ein, um zusammen mit Ihnen Politik für unsere Menschen zu machen. Wir alle leben in einer lebendigen und lebenswerten Gemeinde. Freuen wir uns also darauf das Jahr 2015 anzugehen und zusammen die Herausforderungen zu meistern. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für das Jahr 2015 Mut, Optimismus und Gesundheit! Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 01/15 3 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 04.12.2014 folgende Hauhsaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 13.465.600 € davon im Verwaltungshaushalt 10.010.100 € im Vermögenshaushalt 3.455.500 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.698.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, Der Bürgermeister: den 04. Dezember 2014 gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der Zeit von Donnerstag, 15. Januar 2015 bis Donnerstag, 29. Januar 2015 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügungen vom 23.12.2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, Der Bürgermeister: den 7. Januar 2015 gez. Benz

4 Nr. 01/15 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2015 vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2014 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 270.100 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 732.100 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgesehen in Höhe von 60.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2015 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, Der Bürgermeister: den 04. Dezember 2014 Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2015 in der Zeit von Donnerstag, 15. Januar 2015 bis Donnerstag, 29. Januar 2015, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 23.12.2014 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, Der Bürgermeister: den 7. Januar 2015 gez. Benz

Nr. 01/15 5 BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2015 VOM 01. JANUAR 2015 BIS 31. DEZEMBER 2015 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2015 vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 27. November 2014 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 82.400 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 538.200 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind i Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2015 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 27. November 2014 Der Bürgermeister: gez. Benz

6 Nr. 01/15 Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2015 in der Zeit von Donnerstag, 15. Januar 2015 bis Donnerstag, 29. Januar 2015, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 23.12.2014 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 7. Januar 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2015 in den Sitzungen am 20. November 2014, 27. November 2014 und 04. Dezember 2014 Bürgermeister Martin Benz macht zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2015 folgende Ausführungen: „Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wir bringen heute den Kernhaushalt der Gemeinde ein; verbunden mit dem Wunsch, ihn bis spätestens am 04.12.2014 beschließen zu können. Den Haushalt für den Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie wollen wir am 27.11.2014 einbringen und soweit möglich, auch in der selben Sitzung beschließen. Aufgrund der Schwierigkeiten beim Abschluss der EVKR können wir den Haushalt der Gemeindewerke – Strom, Wasser, Nahwärmeversorgung – erst am 04.12.2014 einbringen. Wir müssten ihn auch in der gleichen Sitzung beschließen, damit wir alle Teile des gesamten Haushalts beschlossen hätten. Damit könnte unser Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock auch fristgerecht gestellt werden. Doch nun zurück zum Kernhaushalt: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin gut. Die Zahl der Arbeitslosen konstant niedrig. Die Handwerksbetriebe haben volle Auftragsbücher und ich denke, auch bei den Großbetrieben läuft es 2014 alles andere als schlecht. Und dennoch braucht der Kreis rd. 13 Mio. € mehr im Bereich der gesamten Sozialhilfe. Das ist bei weitem nicht auf die Unterbringung von Asylsuchenden zurückzuführen. Auf jeden Fall schlagen die Kostensteigerungen natürlich auch auf den Gemeindehaushalt durch. Während

Nr. 01/15 7 noch nachvollziehbar ist, dass bei steigender Steuerkraft die Schlüsselzuweisungen zurückgehen - allerdings in nicht erwarteter Höhe von rd. 500.000 € - sind Mehrausgaben bei der Finanzausgleichsumlage i. H. v. 205.200 € und bei der Kreisumlage i. H. v. 208.700 € ein rechter Schlag ins Kontor. Zur Hilfe kommen uns die steigenden Einnahmen bei dem Anteil an der Einkommensteuer i. H. v. 429.300 €. Man darf durchaus feststellen, dass der Haushalt 2015 nicht von einem Einnahmeproblem, sondern von einem Ausgabeproblem gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund müssen wir jetzt und in den kommenden Jahren vor allem zusätzliche laufende Ausgaben, so gut wie es eben durch die Aufgabenfülle bestimmt überhaupt geht, vermeiden. Und trotz allem legen wir Ihnen wieder einen Haushalt vor, der solide finanziert ist, der keine Steuer- oder Gebührenerhöhungen vorsieht, der auf Kreditaufnahmen verzichtet - was in Zeiten der Hochkonjunktur auch richtig ist -, der durch das Ansparen von Geldern in den Vorjahren einen enormen investiven Haushalt erlaubt. Bevor Ihnen Frau Schwab die wesentlichen Änderungen vorstellen wird, erlauben Sie mir kurz auf einige wesentliche Punkte einzugehen: Das Volumen des Kernhaushalts beträgt für eine Gemeinde unserer Größenordnung sehr beachtliche 13.465.600 €. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 10.010.100 € und auf den Vermögenshaushalt sage und schreibe 3.455.500 €. Wir haben Mittel für unterschiedlichste Unterhaltsmaßnahmen veranschlagt. Ebenfalls sind erhebliche Gelder für unsere bauliche Entwicklung eingestellt. Die Personalkosten steigen um 206.800 €. Das resultiert zum einen aus der kalkulierten Tarif- und Besoldungserhöhung von 4 %, was allein schon 100.000 € ausmacht. 1 %-Punkt rührt aus der zu niedrig veranschlagten Erhöhung im Jahr 2014. Auf den Bereich der Kindergärten entfallen 23.000 €. Insgesamt machen die Personalkosten für den Bereich der Kindergärten rd. 1/3 der gesamten Personalkosten aus. Wir werden hier so langsam an unsere Grenze kommen, denken wir vor allem noch an das zusätzliche Personal für eine weitere Kinderkrippe ab dem Jahr 2016. Die restlichen 83.800 € setzen sich zusammen aus 20.300 € für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule und 63.500 € aufgrund Veränderungen (Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit) im Rechnungsamt und der Übernahme einer Auszubildenden. Wir können summa summarum 218.900 € an Zuführung für den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Wenn die Wirtschaft nicht dramatisch einbricht, bin ich zuversichtlich, dass wir im Laufe des nächsten Jahres eine Zuführung erwirtschaften werden, die auch die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen abdeckt. Wesentlicher Bestandteil des Vermögenshaushalts sind der Neubau des Kindergartens Hohentengen und die neue Nutzung des alten Schulhauses in Herdern. Das sind zwei Großprojekte mit rd. 2,3 Mio. €, die es in den nächsten zwei Jahren zu stemmen gilt. Wir werden darüber hinaus u. a. in den weiteren Ausbau unserer Schule, in die Fortführung des Spielplatzkonzeptes und wie bereits erwähnt, kräftig in die bauliche Entwicklung unserer Gemeinde investieren. Keine Mittel sind 2015 für die Überbauung der Pfarr-

8 Nr. 01/15 wiese eingesetzt, weil wir noch diskutieren müssen, ob ein weiterer Eigenbetrieb „Soziales“ gegründet wird. Ziel muss es sein, dass sich dieses Projekt nach einer Anschubfinanzierung aus sich heraus trägt. Zum Schluss möchte ich noch auf den Stand unserer Verschuldung eingehen. Wenn alles zutrifft, wie wir es planen, wird der Stand Ende 2015 einen neuen historischen Tiefstand erleben. Er wird lediglich noch 267.000 € betragen, was bei 3.704 Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung von 72 € / EW entspricht. Wir übergeben mit dem heutigen Abend den Kernhaushalt in die Hände des Gemeinderates und erwarten gespannt Ihre Fragen und Anregungen.“ Die stellvertretende Rechnungsamtsleiterin Frau Kristina Schwab, Werkeleiter Stefan Weißenberger und der Leiter des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie Herr Andreas Nauroth erläutern die wesentlichsten Positionen der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind folgende Investitionen sowie Zuweisungen, Beiträge und Verkaufserlöse eingeplant: Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 0 Allgemeine Verwaltung – Erwerb von beweglichen Sachen 17.600 (Server, Tresor, Telefonanlage, EDV) – Baumaßnahmen 20.000 (Planungskosten für anstehende Dämmung) 1 Freiwillige Feuerwehr – Zuschuss Löschfahrzeug (LFKatS) 10.000 – Zuschuss Feuerwehr Lienheim (Restzahlung/Endabrechnung) 15.000 2 Grund- und Gemeinschaftsschule – Erwerb diverser beweglichen Sachen 5.000 (PC-Lizenzen) – Umbau 2. Lernatelier 140.000 4 Kindergarten Hohentengen – Neubau Pfarrwiese (Gesamtkosten 1.82 Mio) 750.000 – Förderung Land für Ausbau Kleinkindbetreuung 60.000 (Anträge sind noch zu stellen) – Förderung aus dem Ausgleichstock 50.000 (Anträge sind noch zu stellen)

Nr. 01/15 9 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € Kindergarten Lienheim – Erwerb von beweglichen Sachen 1.500 (größere Garderobe wegen gestiegener Kinderzahl) Unterbringung Asylbewerber – Neubau Herdern (Altes Schulhaus) 400.000 5 Mehrzweckhalle Hohentengen – Anbau eines Gerätelagers 50.000 (mehr Lagerfläche notwendig) Mehrzweckhalle Lienheim – Abriss Toilettenanlagen 20.000 Gartenanlagen, Brunnen, Wanderwege Kinderspielplätze 75.000 6 Gemeinschaftseinrichtung Lienheim – Zuschüsse Land 154.200 (Restzahlung/Endabrechnung) Gemeinschaftseinrichtung Herdern – Zuschüsse Land (Antragsverfahren ELR läuft) 211.200 – Baukosten 628.400 Erschließung von Gemeindestraßen – allgemein 30.000 Baugebiete (Äußere Auen II, Gewerbegebiet Lienheim) – Beiträge Straßen 401.600 – Straßenbaumaßnahmen 422.700 Wasserläufe, Wasserbau – Hochwasserschutz Baumaßnahmen 84.000 (Verlegung Riedbach) Straßenbeleuchtung – Wechsel des Beleuchtungssystems 57.000 (Herdern und Bergöschingen, Umrüstung LED) – Zuschuss des Bundes (Antragsverfahren läuft) 6.100

10 Nr. 01/15 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 7 Ortsentwässerung – Ausbaustufe 1 – allgemein – Kanalbaukosten 150.000 – Kanalhausanschlüsse 2.500 – Ersätze für Kanalhausanschlüsse 2.500 Baugebiete – Beiträge Abwasser Kanal 28.000 – Kanalbaumaßnahme 174.000 Ortsentwässerung – Ausbaustufe 2 – Baugebiete – Beiträge Abwasser Kläranlage 16.400 Friedhof – Hohentengen: Baumaßnahmen (Wegplatten) 5.000 – Lienheim: Baumaßnahmen (Wegplatten, Urnengrabfeld alternativ Friedwald) 32.000 Gemeindebauhof – Anhänger 7.000 – Geräte 18.000 – Baumaßnahme (Hofgelände neuer Bauhof) 45.000 Feldwege 10.000 8 Grundstückserlöse – bebaute Grundstücke 250.000 – unbebaute Grundstücke 1.100.200 Grunderwerb (für Baugebiete) 250.000 9 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 218.900 Entnahme der allgemeinen Rücklage 931.400 Darlehensaufnahme 0 Kredittilgung 60.800

Nr. 01/15 11 Anzumerken ist, dass für den Kindergartenneubau auf der Pfarrwiese sowie die Sanierung des alten Schulhauses in Herdern zum Ausbau einer Gemeinschaftseinrichtung der Baubeginn im Jahr 2015 vorgesehen ist, wegen der Entscheidung bezüglich der beantragten Fördermittel voraussichtlich erst im Sommer 2015. Aus diesem Grund wird im Jahre 2015 auch jeweils nur ein Teilbetrag der zu erwartenden Gesamtkosten angesetzt. Über den Restbetrag wird jedoch eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt, so dass die notwendigen Aufträge in jedem Fall 2015 vergeben werden können. Der Vermögensplan der Gemeindewerke sieht folgende Investitionen vor: – Trafostationen in Gewerbe-und Baugebieten 148.400 € – Pumpwerk Wasserversorgung 15.000 € – Erneuerung des Heizkessels der Wärmeversorgung 15.000 € – Versorgungspläne 10.000 € – Mittelspannungsanschluss Gewerbe- und Baugebiete 125.000 € – Niederspannungsnetz 75.000 € – Wasserrohrnetz 50.000 € – Nahwärmeversorgungsnetz 75.000 € – Hausanschlüsse 36.000 € – Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.200 €. Beim Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie sind folgende Maßnahmen geplant: – Erschließen von Neubaugebieten 40.800 € – Anschluss der Höfe 253.000 € – Bau von einzelnen Nachzügler-Anschlüssen 25.000 € – Messtechnik 3.000 € – Dokumentation des Netzes 20.000 € – Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.000 € Die einzelnen Fraktionen im Gemeinderat geben zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2015 die nachfolgenden Stellungnahmen ab: CDU-Fraktion, Sprecher Richard Wagner „Als Vorsitzender der größten Fraktion im Gemeinderat habe ich das Privileg als Erster zum vorliegenden Haushalt 2015 Stellung nehmen zu dürfen. Dies tue ich sehr gerne. Der Haushaltsentwurf liegt uns seit Mitte November vor. In den Gemeinderatssitzungen am 20. und 27.11. wurde der Haushalt vorgestellt, diskutiert und soll heute beschlossen werden. Wir, die CDU-Fraktion haben uns eingehend mit dem Haushaltsentwurf befasst. Viel Überraschendes finden wir darin nicht. Für uns ist der vorliegende Entwurf das Ergebnis eines fortlaufenden Gedanken- und Informationsaustausches zwischen Bürgermei-

12 Nr. 01/15 ster, Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger. Den Haushaltsplan sehen wir nicht als ein starres und statisches Gebilde, sondern der Haushaltsplan dient uns als Richtschnur. Ich möchte dies an einem kleinen Beispiel erläutern. Seit Jahren wird im Gemeinderat über den Ansatz für Erhalt und Pflege der Feldwege diskutiert. Für uns ist es nicht entscheidend, ob in dieser Haushaltsstelle etwas mehr oder weniger eingestellt wird, entscheidend ist, was wir in die Tat umsetzen. Nachdem die Verwaltung den Haushaltsentwurf ausführlich vorgestellt und erläutert hat, möchte ich Ihnen eine Wiederholung des umfangreichen und erfreulichen Zahlenwerkes ersparen. Bevor ich auf die für uns besonders wichtigen Punkte im Haushalt eingehe, erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Eigenverantwortlichkeit In der letzten Zeit nimmt das Anspruchsdenken und die Erwartungshaltung in Teilen der Bevölkerung massiv zu. Für uns gilt es, maßvoll damit umzugehen. Nicht alles kann und soll die öffentliche Hand regeln und unterstützen. Eigenverantwortlichkeit ist für uns kein Fremdwort. Jugendsozialarbeit – Grundschule Nach wie vor sehen wir die beste Jugendsozialarbeit außerhalb der Familie in den Vereinen, Kirchen und Hilfsorganisationen, diese gilt es weiterhin zu stärken. Die Erfahrung zeigt uns, dass Jugendliche, die sich in Gemeinschaften einbringen, weniger Auffälligkeiten zeigen als andere. Sollte im Grundschulbereich eine Änderung der Schulform anstehen, so sehen wir die Ganztagsgrundschule in Wahlform als den geeigneten Schultyp. Bei dieser Grundschulart werden die unterschiedlichen Interessen der Eltern größtmöglich berücksichtigt. Kommunale Weiterentwicklung Weiterhin müssen wir intensiv in den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur unserer Gemeinde investieren. Wir sind auf einem guten Weg, dürfen aber nicht nachlassen, der kommunale Wettbewerb geht weiter. Noch wächst unsere Gemeinde (Stand 30.6.2014, 3704 Einwohner) und die Nachfrage nach Bauplätzen und Mietswohnungen ist ungebrochen. Ja, die Nachfrage übersteigt bei weitem das Angebot. Hier ist der Gemeinderat gefordert. Haushalt 2015 Erneut ist auch für das Haushaltsjahr 2015 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Weitere Zurückführung der Verschuldung auf 267 000 Euro. Dies entspricht pro Kopf 72 Euro (Kreisdurchschnitt 538 Euro). Es sind keine Steuererhöhungen und keine Gebührenerhöhung vorgesehen. Wir begrüßen es sehr, dass auch der Haushalt 2015 sehr solide und ausgewogen aufgestellt ist.

Nr. 01/15 13 Beginn mit dem Neubau Kindergarten Hohentengen Wer den alten Kindergarten kennt, weiß wie notwendig diese Investition ist. Bessere frühkindliche Erziehungsmöglichkeiten und bessere Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen. Standort Altes Schulhaus Herdern An-/Neubau zur Unterbringung von Obdachlosen und als Asylbewerber-Anschlussunterbringung. Beginn mit der Sanierung des alten Schulhauses und Ausbau zu Vereinsheimen und Bürgersaal. Das Projekt wurde bereits der Öffentlichkeit vorgestellt und im Gemeinderat bewilligt. Weiterhin ist die Sanierung des Kindergartens vorgesehen. Neben dem kürzlich eröffneten Bürgerhaus in Lienheim ein weiterer Leuchtturm in der Stärkung unserer Ortsteile. Mehrzweckhalle Hohentengen Mittlerweile ist die Halle optisch in die Jahre gekommen. Den Anbau eines Gerätelagers sehen wir als Startschuss für umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Baugebiete Hohentengen „Äußerer Auen“ sollte Ende 2015 zur Verfügung stehen. Wir gehen auch davon aus, dass Wohnbebauung in Lienheim und Günzgen zeitnah möglich sein wird. Hier muss als nächster Schritt der Grunderwerb erfolgen. Eine Bebauung des Gebietes „Auf dem Riesen“ in Hohentengen rückt in den nächsten Jahren in den Fokus. Erfolgt dieser Schritt, ist die Wohnbebauung im Ortsteil Hohentengen auf die nächsten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte vorgezeichnet. Eine unendliche Geschichte ist die Erweiterung des Gewerbegebiets in Hohentengen. Der Gemeinderat muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen. Wir können uns keine weitere Verzögerung mehr leisten. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Wohnbebauung in den Ortsteilen Stetten und Günzgen. Kinderspielplätze Fortführung des Spielplatzkonzeptes in Lienheim und eventuell Günzgen. Straßenbaumaßnahmen Nachdem die Schulstraße vermessen ist, erwarten wir die baldige Realisierung der dringend notwendigen Sanierung. Die angedachte Verkehrssicherheitsmaßnahme am Ortseingang Hohentengen West, Bereich Bushaltestelle/Praxis Zeltsch gilt es weiter voranzubringen. Fortführung des Gehweges im Bereich der Teppichhalle Pfähler.

14 Nr. 01/15 Radweg Eine Realisierung des Radweges von Stetten noch Günzgen ist zügig anzugehen. Ein Radweg von Hohentengen nach Stetten soll in einem 2. Schritt zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Ausblick auf die mittelfristige Investitions- und Finanzplanung Wir begrüßen es sehr, dass der Bau einer multifunktionalen Waldhütte für den Forstbetrieb und die Bevölkerung zur kommunalen und privaten Nutzung aufgenommen ist (Standortvorschläge sind willkommen). Wünschenswert wäre eine frühere Umsetzung. Fortführung der Modernisierungsmaßnahmen im Schwimmbad Hohentengen mit Vergrößerung der Liegewiese und dem Drehen von Kiosk und sanitären Anlagen. Ohne näher auf die Punkte einzugehen, werden uns Themen wie Naturbestattung, auch bekannt unter dem Begriff Friedwald, das altersgerechte Wohnen in unserer Gemeinde und die ärztliche Versorgung weiterhin beschäftigen. Nach wie vor heißt es sehr wachsam zu sein beim Thema Fluglärm und Atommülltiefenlager. Hier sind wir in den entscheidenden Phasen bezüglich langfristiger Auswirkung auf unsere Umwelt und unser Leben. Trotz den gewaltigen Investitionen auch in den nächsten Jahren ist es uns sehr wichtig, dass keine Steuererhöhungen geplant sind und weiterhin eine solide Haushaltsplanung vorgesehen ist. Zum Schluss möchte ich im Namen der CDU-Fraktion meinen herzlichen Dank an alle richten, die in den vergangenen Wochen intensiv mit der Aufstellung des Haushaltsplans beschäftigt waren. Besonderen Dank gilt Herrn Bürgermeister Benz, Frau Würz, Frau Schwab und Frau Vollmer. Danken möchte ich den Herren Nauroth, Weißenberger und Berger für die Bereiche Moderne Kommunikation und Gemeindewerke, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, sowie dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Unser Dank gilt nicht zuletzt auch den zahlreichen Menschen in unserer Gemeinde, die sich in vielfältiger Weise Tag für Tag ehrenamtlich für Ihre Mitbürger einsetzen, sei es in den sport- und kulturtreibenden Vereinen, den Hilfsorganisationen, den Kirchen, bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, in der Alten- und Krankenpflege oder wo auch immer. Sie alle sorgen mit Ihrem Einsatz dafür, dass unsere Gemeinde lebenswert ist und bleibt. Nun ganz zum Schluss: Wir, die CDU-Fraktionsmitglieder stimmen dem Haushalt 2015 gerne zu.“

Nr. 01/15 15 Fraktion Freie Wähler, Sprecher Markus Wehrle „Wir haben in den letzten zwei Gemeinderatsitzungen über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 diskutiert. Auch in der Fraktion der Freien Wähler haben wir uns in einer internen Sitzung den Entwurf genau angeschaut und beraten. Dabei sind uns ein paar beeindruckende Zahlen aufgefallen. 1. Die Personalkosten steigen im kommenden Jahr um 207 000 Euro. Hinter dieser Zahl verbirgt sich die normale Tarifsteigerung, aber vor allem zusätzliche Stellen für die Kleinkindbetreuung im Kindergarten und die Ganztagsbetreuung in der Schule. Beides sind Aufgaben, die von den Familien gewünscht wurden und die die Gemeinde gerne übernimmt. 2. Die Kreisumlage steigt im nächsten Jahr um 208 000 Euro und überschreitet somit die magische Grenze von einer Million Euro, 2014 lag sie nur knapp darunter. Diese Zahl zeigt, dass der Staat kein Einnahmeproblem, sondern ein offensichtliches Ausgabeproblem hat. 3. Anders sieht es in unserer Gemeinde aus, wir konnten den Schuldenstand in den letzten 20 Jahren von 252 €/ Kopf auf nun mehr 72 €/ Kopf reduzieren. Obwohl wir in den letzten Jahren eine Vielzahl an Investitionen in unsere Infrastruktur getätigt haben. An dieser Stelle möchte ich folgende Projekte nennen: Glasfasernetz, Gemeinschaftsschule mit Mensa und Feuerwehr- und Bürgerhaus in Lienheim. Im kommenden Jahr haben wir wieder zwei große Projekte im Blickfeld, zum einen das Schulhaus in Herdern, das schon seit Jahren auf unserer Agenda steht. Vor zehn Jahren besichtigten wir im Zuge einer Klausurtagung das Gebäude und es war uns klar, wenn wir hier etwas Vernünftiges gestalten möchten, müssen wir sehr viel Geld investieren. Deshalb war es sinnvoll, dieses Projekt zu verschieben, bis wir das benötigte Kapital zur Verfügung haben. Jetzt soll dort ein wunderschönes Gemeindehaus entstehen, in dem die örtlichen Vereine Platz finden, so wie ein schöner Bürgersaal und der Kindergarten darf sich über großzügige Räumlichkeiten freuen. Das zweite Projekt kam überraschender, den Kindergarten Hohentengen wollten wir eigentlich energetisch sanieren. Bei genauerer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, dass ein Neubau die nachhaltigere Lösung ist. Es soll im Pfarrgarten ein neuer, für die Zukunft ausgerichteter Kindergarten entstehen. Das Gebäude, in dem die Kinder momentan noch untergebracht sind, wird anschließend verkauft. Laut unserem Bürgermeister ist die Haushaltssitzung die wichtigste Veranstaltung in unserem Terminkalender, dies stimmt aber nicht, da wir im Haushaltsentwurf alles wiederfinden, was wir im vergangenen Jahr erarbeitet haben. Diese Maßnahmen sind aber noch nicht in Stein gemeißelt. Über jede Maßnahmen, die wir verwirklichen, wird bei der Vergabe noch einmal abgestimmt. Im Haushalt sind sicherlich einige Punkte, die wir nicht verwirklichen können, andere Unvorhergesehene werden noch dazu kommen.

16 Nr. 01/15 Die Fraktion der Freien Wähler kann dem Haushaltsentwurf mit gutem Gewissen zustimmen. An dieser Stelle, möchte ich mich bei der Verwaltung und dem Kollegium des Gemeinderates für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.“ Fraktion SPD, Sprecherin Roswitha Drayer „Der Haushaltsplan 2015 spiegelt eine vitale Gemeinde - und die Entwicklungsabsichten für das kommende Jahr und darüber hinaus. Stellvertretend für die Fraktion der Sozialdemokratinnen habe ich fünf Themen herausgesucht, die uns einen Kommentar wert sind. 1. Investieren - mit weniger Einnahmen und ohne Neuverschuldung 500.000 € weniger Steuereinnahmen, keine Neuverschuldung und trotzdem können wir wichtige Investitionen vornehmen. Das ist nur möglich durch vorrausschauendes Wirtschaften in den letzten Jahren. Wir begrüßen den finanzpolitischen Kurs unserer Gemeinde, dass es keine neuen Schulden gibt: Auch das ist eine Investition in die Zukunft, denn sie erweitern den Handlungsspielraum zukünftiger Haushaltsjahre und Generationen. 2. Bildung und Betreuung Kindergartenneubau Hohentengen, Kindergartensanierung in Herdern, Lernateliers GMS: hier wird nicht nur Geld ausgegeben, hier wird in die Zukunft investiert. Wir werden auch künftig mit Augenmaß das Ziel verfolgen, dass wir unser Kindergartenangebot mit einer Waldkindergartengruppe erweitern. Wir sind davon überzeugt: Was in anderen Gemeinden möglich ist, schaffen wir auch. 3. Investitionen in das soziale Miteinander In der Einleitung zum Haushalt findet sich das Wort „Gemeinschaft“ gleich zwei Mal. Das soziale Miteinander zu fördern ist grundlegend für eine Gemeinde. Dorfhaus Herdern und die Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnsitzlosen sind die wichtigsten Investitionen in die soziale Infrastruktur des nächsten Haushaltsjahres – und darüber hinaus. 4. Weiterführung des Spielplatzkonzepts Nach dem Spielplatzkonzept besteht ein mittlerer Handlungsbedarf für Stetten, Herdern (Fesh) und Lienheim. Wir würden uns freuen, wenn wir bald im neuen Jahr in die Planungen einsteigen. Die Haushaltsmittel sind eingestellt. 5. Die Bestattungs- und Friedhofkultur befindet sich mitten im Umbruch. Naturbestattungen (Urnenwälder), sind nur eine von vielen nachgefragten neuen Formen. Wir regen an, in dieser Frage von Anfang den Dialog mit den Konfessionen vor Ort zu suchen. Auch bleibt die Frage interkommunaler Zusammenarbeit hier zu prüfen.

Nr. 01/15 17 Was uns sonst noch wichtig ist: Bürgerhaushalt Vor zwei Jahren haben wir hier den Vorschlag eingebracht, eine für Hohentengen passende Form des Bürgerhaushaltes einzuführen ((Bürgerhaushalt meint: Bürger werden (wie in der Stadt Waldshut-Tiengen) bei der Aufstellung des Haushalts miteinbezogen, entschieden wird im Gemeinderat)). Dieser wurde nicht aufgegriffen – geschätzt haben wir, dass Sie, Herr Benz, in den Bürgerversammlungen die Menschen ausdrücklich aufgefordert haben, ihre Ideen für unsere Gemeinde einzubringen. Haushalt im Gemeinderat 2015 Die Haushaltsberatungen dieses Jahr haben uns gefallen: Mit viel Ruhe und Zeit. Es ging nicht nur um Zahlen, es war geradezu eine Art „Zukunftswerkstatt“ hier im Gemeinderat. Die Haushaltsberatungen schärfen den Blick für das, was unsere Gemeinde braucht, und was uns fit macht für die Zukunft. Dazu möchten wir unseren Beitrag leisten. Zum Schluss: Dieser Haushalt 2015 spiegelt eine vitale Gemeinde, so war mein Anfang, er spiegelt auch eine vitale Verwaltung. Dafür ein herzliches Wort des Dankes: an alle, die der Haushaltsaufstellung zugearbeitet haben, besonders Ihnen Frau Schwab, Ihnen Herr Benz für das Zuhören, Abwägen und Erklären der letzten Wochen. Wir fühlten uns durchaus ernst genommen. Wir bedanken uns bei unseren Ratskolleginnen und Ratskollegen und freuen uns weiter auf ein faires Miteinander im Interesse des Gemein(de)wohls von Hohentengen. Wir stimmen diesem Haushalt zu.“ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher Peter Schanz „Meine Vorredner haben bereits die wesentlichen Posten des Haushaltes erörtert, so dass ich die Einzelheiten nicht noch einmal wiederholen will. Stattdessen möchte ich die Gelegenheit nutzen, unsere grundsätzliche Einschätzung der Gemeindepolitik zu beschreiben. Wir, die Gemeinde Hohentengen, sind Vorreiter bei der Kinderbetreuung, haben ein Spielplatzkonzept, welches wir nacheinander umsetzen und haben eine moderne Breitbandverkabelung, die als Vorbild im Landkreis dient. Wir haben eine Ganztages- und Gemeinschaftsschule, wir produzieren mehr als 100 % regenerativen Strom und sichern unser gemeindeeigenes Energieversorgungsunternehmen durch den Zusammenschluss mit den anderen drei A-Gemeinden in einer gemeinsamen EVKR ab. Unser Schuldenstand liegt nahezu bei Null, wir fördern eine Busverbindung zur S-Bahnlinie Zürich – Schaffhausen, fördern den Radwegebau, investieren in eine neue Flüchtlingsunterkunft und verhindern durch unsere Politik die Ansiedlung von Glücksspielhallen.

18 Nr. 01/15 Da hüpft das grüne Herz und man könnte sich als grüner Gemeinderat beruhigt zurücklehnen und zufrieden sein. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen tatsächlich sehr zufrieden ist mit den aufgezählten Errungenschaften. Erlauben Sie mir dennoch zwei wichtige Punkte zu nennen, wo wir Verbesserungsbedarf sehen bzw. meinen Vorrednern widersprechen möchten: Zuerst möchte ich der Haltung von Richard Wagner zur Wahl-Ganztagesschule widersprechen. Ich sehe in der Ganztagesschule ein wichtiges Korrektiv für Kinder aus bildungsschwachen Familien. Gerade Kinder aus diesen Familien könnten in einer Ganztagesschule den Abstand zu Kindern aus der Mittelschicht bzw. aus Familien mit einem besseren Bildungsstand reduzieren. Die Erfahrung zeigt, dass bei einer Wahl-Ganztagesschule gerade die bildungsschwachen Familien ihre Kinder lieber zu Hause vor dem Fernseher lassen. Die Schulpflicht ist eine Errungenschaft, die ich nicht mehr missen möchte, weshalb ich für eine Pflicht-Ganztagesschule plädiere. Auch die Forderung nach immer neuen Bauplätzen sehe ich kritisch. Wir müssen künftig viel sparsamer mit neuem Bauland umgehen als bisher. Wir haben in den letzten 30 Jahren die bebaute Fläche verdoppelt, obwohl die Bevölkerung um keine 20 % gestiegen ist. Ich sehe zwar den Konflikt, dass wir zur Erhaltung unserer reichhaltigen Infrastruktur ein gewisses Wachstum brauchen, aber so wie bisher können wir auf keinen Fall weitermachen. Es geht nicht nur unsere schöne Landschaft, sondern auch wertvolles Agrarland verloren. Wir müssen neue, flächensparende Wege finden und können nicht weiterhin ein Baugebiet nach dem anderen erschließen und bebauen. Eine schon seit langem von mir immer wieder gestellte Forderung ist die Stelle eines Ortsbaumeisters. Unsere Gemeinde verbaut im Durchschnitt jedes Jahr ca. 2,5 - 3,5 Mio. €, der Grundstücks- und Gebäudeunterhalt umfasst ca. 500.000,- €, für die Bauleitplanung investieren wir 90.000,- € und die „Bautätigkeit“ unseres Bauhofes umfasst ca. 200.000,- € jährlich. Wir geben also jährlich mindestens 3,5 Mio. € für das Thema „Planen und Bauen“ aus, ohne dass wir auch nur eine spezifische Stelle in der Verwaltung dafür vorgesehen haben. Wir haben keinen ausgewiesenen bzw. ausgebildeten Baufachmann, sondern die Hauptamtsleiterin und der Bürgermeister kümmern sich quasi „nebenher“ um die Verwaltung und Betreuung dieser 3,5 Mio. €. Geht man davon aus, dass ein Ortsbaumeister jährlich ca. 70.000,- € kosten würde und dass er nur 2 % Einfluss auf die verbauten 3,5 Mio. € nehmen würde, so wäre diese Stelle schon in sich selbst finanziert. Dieser Ortsbaumeister würde nicht nur das Hauptamt und den Bürgermeister entlasten, sondern könnte auch bei der Bearbeitung der Bauanträge unterstützen und kleinere Bauvorhaben selbst planen und ausschreiben. Auch hätte er mehr Zeit als der Bürgermeister, um sich z.B. um langfristige Aufgaben wie z.B. den Erhalt unseres Feldwege- und Entwässerungssystems nachhaltig zu kümmern. Ich wiederhole also meinen schon länger geäußerten Wunsch nach der Einstellung eines Ingenieurs oder Bautechnikers als Ortsbaumeister.

Nr. 01/15 19 Ansonsten möchten wir uns bei der ganzen Verwaltung für die gute Arbeit ganz herzlich bedanken. Wir stimmen dem vorgelegten Haushalt sehr gerne zu.“ Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke und des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2015 zu. Hinweis zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren (§ 34 Abs. 2 und 4 Meldegesetz) Die Meldebehörde darf Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse- und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Wünschen Sie keine Weitergabe Ihrer Daten, so teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1, Tel. 853-60 mit. Widerspruchsrecht gegen automatisierte Meldeauskünfte über das Internet Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentlichen Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Einwohnermeldeamt, Herr Wendt, Zimmer 1, Tel. 853-62, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. Katastrophenschutz Katastrophen kann man nicht verhindern, aber man kann sich auf sie vorbereiten. Bei einer Katastrophe gilt es, schnell mit ausreichend Material und Helfer vor Ort zu sein, um Leben, Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

20 Nr. 01/15 Um im Katastrophenfall schnell handeln zu können, ist die Katastrophenschutzbehörde auf Ihre Hilfe angewiesen. Sind Sie ausgebildet als Krankenpflegepersonal, medizinisch-technisches Laborpersonal oder Röntgenpersonal? Wir bitten Sie, unteres Formular auszufüllen und bei der Gemeinde, Einwohnermeldeamt, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. abzugeben. Die Gemeinde ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Meldegesetz für Baden-Württemberg (MG) zur Erhebung und Weiterleitung dieser Daten an die Katastrophenschutzbehörde verpflichtet. Wir bitten Sie freundlich um Ihre Unterstützung. Angaben werden nur von Personen benötigt, die das 65. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Vor- und Nachname: Adresse: Telnr.: (freiwillig) E-Mail: (freiwillig) Erlernter Beruf: Derzeitiger Arbeitgeber:

Nr. 01/15 21 Krankenversicherung für Rentner werden ab März neu berechnet Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung sinkt ab 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Rentenversicherung und Rentner tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Darüber hinaus kann jedoch jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab 1. März 2015. Für die Monate Januar und Februar 2015 hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab 1. März 2015 werden die Krankenversicherungsbeiträge aus Renten dann nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betroffenen Rentner werden in der Regel wie bisher per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert. Auskunft und Beratung zu diesem Thema sowie zu allen Themen rund um Altersvorsorge, Rente und Rehabilitation gibt es bei der DRV Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Landesfamilienpass 2015 Ab 2015 können noch mehr Familien in Baden-Württemberg den Landesfamilienpass beantragen, mit dem viele Sehenswürdigkeiten und Attraktionen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem deutlich reduzierten Eintrittspreis besucht werden können. Wie Sozialministerin Katrin Altpeter Ende Dezember mitteilte, erhalten neben den bisher berechtigten Familien ab dem neu-en Jahr auch Flüchtlingsfamilien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, auf Antrag einen Landesfamilienpass. Ebenfalls antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg lebende Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern im Haus (auch Pflege- und Adoptivkinder), Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind im Haushalt, Familien mit einem schwer behinderten Kind sowie Familien mit mindestens einem Kind im Haus, wenn sie Hartz IV-Leistungen oder den Kinderzuschlag beziehen. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1. Die Ministerin wies darauf hin, dass zudem alle Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

22 Nr. 01/15 Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2015 Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Carmina Brenner, bittet rund 48 000 Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung Am 5. Januar 2015 starten in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2015. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig und werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Der Einsatz der Laptops erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung und dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt. Neben der mündlichen Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: „Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien.“ Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt (§ 7

Nr. 01/15 23 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet jedoch darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. „Fast 257 000 Baden-Württemberger in Lehre und Ausbildung tätig“, „Ein Fünftel der Seniorinnen von erhöhtem Armutsrisiko betroffen“, „Ein Drittel der jungen Menschen mit Migrationshintergrund mit Hauptschulabschluss“ oder „Berufliche Qualifikation: Junge Akademikerinnen auf dem Vormarsch“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus. Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www. statistik-bw.de zur Verfügung. Kontakt: Pressestelle, Tel.: 0711/641-2451, pressestelle@stala.bwl.de Fachliche Rückfragen: Tel. (0711) 641 – 2626 oder – 2513, mikrozensus@stala.bwl Pflegestützpunkt – Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema Pflege im Rathaus Hohentengen a. H. Montag, 26.01.2015, 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Terminvereinbarung unter Tel. 07751/864255 oder direkt beim Rathaus, Einwohnermeldeamt, Frau Maier, 07742 853-60. Das Landratsamt Waldshut – Landwirtschaftsamt informiert: „Kleine Hühnerbestände fachgerecht halten“ Referentin: Frau Annemone Ackermann, Geflügelspezialberaterin, RP Freiburg Dieses Thema wird an drei Abenden jeweils um 19.00 Uhr im Landwirtschaftsamt Waldshut, Gartenstr. 7 mit folgenden Schwerpunkten angeboten: 19.01.2015: Fütterung, Eiervermarktung, Dokumentation 26.01.2015: Hygiene und Krankheiten (mit Dr. med. vet. Klaus Reuther) Wegen begrenzter Teilnehmerzahl bitten wir um baldige Anmeldung unter 07751/86 5301 oder 86 5335 oder 86 5324

24 Nr. 01/15 - 1 - MERKBLATT Stand: Sept.‘94 für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie finden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtigt werden müssen. Die zuständigen Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit von Zuschauern und Umzugsteilnehmern gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die Sicherheit und Ordnung während des Umzugs zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist ein gewisses Sicherheitsniveau unerläßlich, wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich sollte jeder Teilnehmer sich des finanziellen Risikos bewußt sein, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen hingewiesen, über das die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26./27.01.85 ausführlich berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang ‘86 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden und die Ortspolizeibehörden. 1. Allgemeines 1.1 Brauchtumsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs, 2 StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es empfiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können. 1.2 Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignete Personen sein. Auch schon geringer Alkoholgenuß kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen. 1.3 Vor Antritt der Fahrt Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen, nämlich z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbarkeit und die sichere Besetzung des(r) Fahrzeuges(e). Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden. 1.4 Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kfz und Anh. nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des Entfernens von Radkästen (Kotflügel). 1.5 Folgende Rechtsvorschriften sind im übrigen noch zu beachten: 1.5.1 § 21 StVO - Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese

Nr. 01/15 25 - 2 - eine geeignete (fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit haben. Während der Veranstaltung dürfen Personen auf der Ladefläche von Lkw und Anhängern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf der Ladefläche transportiert werden, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. 1.5.2 § 22 StVO - Durch An- oder Aufbauten werden häufig die Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche Veränderungen der Ladung des Fahrzeuges zugerechnet werden, ist dann eine Erlaubnis gem. § 46 StVO von der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, wenn ein oder mehrere nachfolgende Maße überschritten werden, nämlich die Höhe von 4 m, die Breite von 2,50 m und die Länge von 20 m. Die Maße beziehen sich auf das Fahrzeug mit den An- und Aufbauten und auch auf den mitgeführten Anhänger. 1.5.3 § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Land- oder forstwirtschaftl. (lof) Zugmaschinen, die bauartbestimmt nicht schneller als 32 km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der An- und Abfahrt zulassungsfrei. Anhänger von lof Betrieben, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behandeln. Beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschw. des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h, dann müssen die Anhänger mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) entsprechend § 58 StVZO gekennzeichnet sein. Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nicht erlaubt. Fahrzeugscheine oder Betriebserlaubnisbescheinigungen sind mitzuführen. 1.5.4 § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Die Kfz-Führer müssen die geforderte Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein ist mitzuführen. 1.5.5 § 34 StVZO - Das zulässige Gesamtgewicht usw. darf keinesfalls aufgrund der Veränderungen überschritten werden; dies gilt auch bei der Beförderung von Personen. 1.5.8 2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Verkehrsblatt 1989, S. 322 ff): § 1 (4) - Versicherungsnachweis (für Sonderverwendung) mitführen 1.5.7 Außerdeutsche Fahrzeuge - Hier gelten die Bestimmungen für den internationalen Verkehr (Übereinkommen für den Straßenverkehr, IntKfzVO, PflversAusl). Auf Antrag sind Ausnahmen nur möglich, wenn in diesen Einzelfällen die versicherungsrechtl. Fragen durch die Vorlage einer Bescheinigung beanwortet sind. 2. Besondere Sicherheitsbestimmungen für Kfz und ihre Anhänger 2.1 Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschw. gefahren werden und bei den An- und Abfahrten max. mit 25 km/h. 2.2 Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitpersonen oder auch durch

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