Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Mai 2015.

Nr. 10/15 5 Seit Beginn des Schuljahres sind die Lesestunden bei uns in der Klasse 3b besonders toll. Das liegt daran, dass drei sehr nette Damen zu uns kommen und mit uns lesen. Schon vor der Stunde freuen wir uns sehr und am liebsten hätte jeder von uns einen Lesepaten für sich alleine. Es ist etwas Besonderes gemeinsam mit den Paten eine Lektüre lesen zu dürfen, so macht Lesen Spaß! Klasse 3b & Lesepaten Ein herzliches Dankeschön geht an Frau Bachmann, Frau Fischer und Frau Kirchmaier, welche sich mit ihrer sehr netten und herzlichen Art engagiert in ihrem Ehrenamt einsetzen. Sind Sie auch interessiert Lesepate zu werden? Dann melden Sie sich doch! GMS Rheintal, Tel. Sekretariat: 07742/929900, E-Mail: gmsrheintal@t-online.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Keine Kürzung mehr bei Waisenrenten Ab 1. Juli 2015 werden Waisenrenten nach einer Gesetzesänderung nicht mehr einkommensabhängig gekürzt. Das eigene Einkommen spielt dann keine Rolle mehr, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Alle derzeit gekürzt gezahlten Waisenrenten berechnet die DRV neu und zahlt sie dann ab 1. Juli ungekürzt weiter. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Bislang musste die Rentenversicherung von den rund insgesamt 180.400 Renten, die Ende 2013 bundesweit an volljährige Waisen gezahlt wurden, etwa 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung kürzen. Erweitern wird sich auch der Kreis der volljährigen Waisen, die einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Neben dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst führen zukünftig weitere Freiwilligendienste (beispielsweise Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Erasmus+) zu einem Anspruch auf Waisenrente. Damit erfolgt eine Angleichung an das Kindergeldrecht. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig: Volljährige Waisen, die zum künftig erweiterten Berechtigtenkreis gehören und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, müssen diese beantragen. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in unserem Regionalzentrum in Freiburg unter 0761 207070, in unserer Außenstelle in Lörrach unter 07621 4225610, in unserem Sprechtagsort in Waldhut-Tiengen unter 07751 89580 und im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutscherentenversicherung-bw.de Sammeltermine Verschiebung der Müllabfuhr an Pfingstmontag von Pfingstmontag, 25.Mai 2015 auf Dienstag, den 26.Mai 2015

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