Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 3. Juni 2015.

Nr. 11/15 9 Der BLHV informiert zum Thema Wildschäden Das neue Landesjagdgesetz hat für die Bauern auch beim Wildschadensersatz Neuerungen gebracht. Zwar muss jeder Wildschaden wie bisher innerhalb einer Woche beim Rathaus schriftlich angemeldet werden. Das bewährte amtliche Schlichtungsverfahren bei der Gemeinde wurde jedoch abgeschafft. Können sich der Landwirt und der Jäger nicht über die Höhe des Schadensersatzes einigen, sind sie künftig schnell bei Gericht. Bei größeren Schäden muss der Landwirt sofort über einen Anwalt einen gerichtlichen Gutachter einschalten, wenn er seinen Anspruch auf Wildschadensersatz nicht verlieren will. Maisäcker müssen auch künftig nicht eingezäunt werden. Der Bauer muss nur in Kooperation mit dem Jäger diesem die Möglichkeit geben, die Wildschweine zu bejagen, bevor diese im Mais zu Schaden gehen. Wenn solche Bejagungsschneisen im Mais ihren Zweck erfüllen sollen, dürfen sie nicht durch Spaziergänger beunruhigt werden. Überhaupt kann jeder bei der Gestaltung seiner Freizeit seinen Beitrag dazu leisten, dass Wildschweine nicht gezwungen sind, ihren Hunger im Maisacker zu stellen. Wenn dies jedoch der einzige Ort ist, an dem die Wildschweine noch Ruhe vor den Menschen haben, sind Schäden vorprogrammiert. Nehmen Sie also bitte Rücksicht auf wildlebende Tiere in Ihrer Freizeit: Bleiben Sie auf Wegen, lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt herumlaufen und beschränken Sie Ihre Freizeitaktivitäten auf den Tag und lassen Sie bei Nacht der Natur und allen wildlebenden Tieren ihre Ruhe. Die Natur und Ihre Nachbarn aus der Landwirtschaft werden es Ihnen danken! Kontaktstelle Frau und Beruf der Handwerkskammer Konstanz: Workshop „Kompetenzen erkennen – Wiedereinstieg gestalten“ Der Workshop wendet sich an Frauen, die nach der Familienphase zurück in den Beruf wollen oder nach neuer beruflicher Orientierung suchen. Im Anschluss an den Workshop können individuelle Beratungstermine zur beruflichen Orientierung vereinbart werden. Termine: Dienstag, 23.06.2015, Bildungszentrum Waldshut, Friedrichstr. 3 Donnerstag, 25.06.2015, Bildungsakademie Singen, Lange Straße 20 Jeweils von 09.00 bis 13.00 Uhr, Teilnahmegebühr: 20,-- €. Information und Anmeldung: Kontaktstelle Frau und Beruf der Handwerkskammer Konstanz, Telefon 07531/205-251, E-Mail: kontaktstelle@hwk-konstanz.de.

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