Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Juni 2015.

4 Nr. 12/15 Förderung des Besuches einer Musikschule durch die Gemeinde Hohentengen Kurz vor Ende des Schuljahres 2014/2015 möchten wir sie nochmals auf die Möglichkeit der Musikschulförderung aufmerksam machen. Auch für das auslaufende Schuljahr 2014/2015 können Familien der Gemeinde Hohentengen, deren Kinder die Musikschulen Küssaberg oder Südschwarzwald besuchen, eine jährliche Förderung pro Kind i.H.v. 50,oo beantragen. Förderberechtigt sind Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohentengen haben. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann ein entsprechendes Antragsformular auf dem Rechnungsamt, Zimmer Nr. 6 am Mittwoch oder Donnerstag Vormittag abholen oder auf der Gemeindehomepage (www. hohentengen.de) unter der Rubrik ‚Freizeit und Tourismus/Musikschule’ online ausfüllen und an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Vollmer, e-Mail: y.vollmer@hohentengen-ah.de schicken. Die Auszahlung der Förderung erfolgt dann gesammelt mit dem Ende des Schuljahres 2014/2015 im Juli 2015. In einer Feierstunde im Sitzungssaal des Rathauses wurde Stefan Weißenberger, Leiter der Gemeindewerke und Geschäftsführer bei der EVKR aus seinem hauptberuflichen Arbeitsleben verabschiedet. (Bild: Sabine Gems-Thoma)

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