Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Juli 2015.

Nr. 13/15 3 Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderung des Bebauungsplanes „Höfle Süd“ im Ortsteil Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 25.06.2015 in öffentli¬cher Sitzung aufgrund § 13 BauGB beschlossen, für den Bereich „Höfle Süd“ im Ortsteil Stetten den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. . Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 2092, 2091, 2090, 2088, 2087, 2086, 2077, 2078, 2079, 2080, 2081, 2082/Teil, 2083/Teil, 2084, 2085, 2076 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 18.06.2015 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Die Gestaltungsvorschrift wird um die Variante eines versetzten Pultdaches ergänzt, um eine freizügigere Planung zuzulassen, ohne jedoch die vorhandene Gebäude- und Baugebietscharakteristik zu beeinträchtigen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung von Donnerstag, den 09.07.2015 bis einschließlich Montag, den 10.08.2015 (Auslegungsfrist) beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wird weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hohentengen am Hochrhein, den 02.07.2015 Der Bürgermeister: gez. Benz

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