Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Juli 2015.

Nr. 13/15 5 Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2016 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2016 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen. Ziel ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung von Gemeinden, vor allem des ländlichen Raumes. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sind ökonomische, ökologische und soziale Aspekte zu beachten. Weiter soll die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes gestärkt werden, der Abwanderung entgegen gewirkt werden, der Strukturwandel begleitet und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgegangen werden. Schwerpunkt sind Hilfen an gewerbliche Betriebe zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen, sowie Hilfen an Privatpersonen für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung oder Sanierung. Vorrang erhalten Projekte, die schonend mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Hierzu zählen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen. Im Fokus der Förderung stehen innerörtliche Projekte. Es bestehen grundsätzliche folgende Fördermöglichkeiten: 1. Gewerbliche Vorhaben Antragsberechtigt sind innovative und umweltorientierte Vorhaben von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Fördervoraussetzung ist die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Grundversorgung mit Waren oder privaten Dienstleistungen. Je nach Maßnahmen beträgt der Fördersatz 10 bis 20 Prozent. 2. Wohnen Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Der Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein. Für den Antrag sind Bauantrag und -genehmigung mit farbigen Planunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276, sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung vom Planer und eine ausführliche Beschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich. Bei umfassenden Modernisierung (Baujahr vor 1945) und bei ortsbildgerechten Neubauten im Förderschwerpunkt „Wohnen“ ist die Förderung auf max. 20.000 € je Wohnung begrenzt. Jede Wohnung muss hierbei eine Mindestgröße von 70 qm, verteilt auf

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0