Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Juli 2015.

6 Nr. 09/15 mind. 3 Zimmer erreichen. Bei Umnutzung leerstehender Bausubstanz die die Förderung auf max. 50.000 € pro Wohnung begrenzt. Allgemeine Förderbestimmungen: – Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschuss – Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt – Die Förderdaten sind öffentlich – Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig – Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Bis spätestens 21.September 2015 können bei der Gemeinde vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn im Frühjahr 2016 eingereicht werden. Weitergehende Auskünfte und Formulare erhalten Sie im Rathaus bei Frau Kristina Schwab, Zimmer 7, Tel. 07742 853-41 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603 oder im Internet unter www.mlr. baden-wuerttemberg.de/ELR. Bei mir wird schon nicht eingebrochen ... Die Polizei kommt mit einer mobilen Beratungsstelle am Donnerstag, dem 09. Juli 2015 in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr nach Hohentengen auf den Schulhof. In einem siebzehn Meter langen Sattelzug des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sind auf über 30 Quadratmetern bewährte Produkte für den mechanischen und elektronischen Schutz von Häusern und Wohnungen sowie Diebstahlssicherungen für Zweiräder und Autos zu sehen. In der Sicherungstechnik erfahrene Kriminalbeamte geben Auskunft über Haustür-, Fenster-, Rollladen- und Gitterrostsicherungen, Einbruchmeldeanlagen mit Kontakt- und Bewegungsmeldern, Lenkradschloss- und Anhängersicherungen oder Coderadios. Sie geben wichtige Tipps, wie sich Bürger mit Hilfe von Sicherungstechnik vor Einbrüchen und Diebstählen schützen können.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0