Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. August 2015.

Nr. 16/15 13 Agentur für Arbeit informiert: One-Stop-Shop – leben, lernen und arbeiten ohne Grenzen Arbeiten im Nachbarland? Personalsuche in der Region? Grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung? Der neue Service One-Stop-Shop erleichtert Arbeitsuchenden, Grenzgängern, Arbeitgebern und Auszubildenden der Region Oberrhein aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz den Zugang zu den Dienstleitungen von EURES-T Oberrhein. Über die unten ersichtlichen nationalen Telefonnummern und die E-Mail-Adresse erhalten Interessierte zweisprachige, fachkundige und effiziente Beratung. Unsere Fachkräfte stehen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr zur Verfügung und beantworten Anfragen rund ums Thema grenzüberschreitender Arbeitsmarkt. One-Stop-Shop Kontakt: Deutschland: 07621 202 69 111, Frankreich: 03 67 68 0100, Schweiz: 0848 22 66 88 (nationaler Tarif), E-Mail: info@eures-t-oberrhein.eu, www.eures-t-oberrhein.eu Arbeitslosengeld online beantragen: Erleichterungen für Kundinnen und Kunden Eine schnellere Auszahlung von Leistungen und keine lästige Papierflut mehr – der neue eService der Bundesagentur für Arbeit macht es möglich. Arbeitslosengeld online zu beantragen ist einer von vielen Vorgängen, die künftig per PC, Tablet oder Smartphone erledigt werden können. „Unsere Kundinnen und Kunden bekommen beim Ausfüllen am Bildschirm relevante Erläuterungen zum Antrag. Kommt man nicht weiter, kann man auch die Servicerufnummer anrufen.“, erklärt Norbert Sedlmair, Leiter der Lörracher Arbeitsagentur. „Der Antrag kann nach dem Ausfüllen gespeichert und direkt – ohne Unterschrift – online an die zuständige Agentur geschickt werden.“ Sind zusätzliche Nachweise nötig, wie z.B. die Arbeitsbescheinigung, werden Nutzerinnen und Nutzer vor dem Absenden des Formulars automatisch informiert und darauf hingewiesen. Durch frühzeitiges Einreichen dieser Unterlagen wird die zügige Bearbeitung des Antrages unterstützt. Unabhängig vom neuen eService ist es nach wie vor notwendig, dass sich Antragsteller persönlich in der Arbeitsagentur, unter Vorlage eines aktuellen Ausweisdokuments, arbeitslos melden müssen. Ein zweiter Besuch in der Arbeitsagentur zur Antragsabgabe ist aber nicht mehr erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit bietet noch weitere Dienste an, die online erledigt werden können, beispielsweise Bewerbungsmappen erstellen, Änderung persönlicher Angaben oder Kontaktaufnahme mit Vermittlerinnen und Vermittlern. Benötigt werden für den Antrag: Kundennummer, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikations-nummer, Bankverbindung und Angaben zum Lebenslauf. Weitere Hinweise finden Sie auf www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik eService, Arbeitslosengeld beantragen oder per App „bringt weiter“, erhältlich im Google-Play Store oder im iOS-App-Store.

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