Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. August 2015.

14 Nr. 16/15 Energieagentur Schwarzwald Hochrhein: Strom sparen beim Fernsehen Fernseher, Hi-Fi-Anlagen und Spielekonsolen schlucken eine Menge Strom. Wer Energie sparen will, sollte beim Kauf auf den Verbrauch achten; für Fernseher gibt es den EU-Energiepass. Schalten Sie die Geräte immer ganz aus, anstatt sie im Standby-Modus zu lassen. Mehr Stromspartipps und Beratung zu energetischer Sanierung gibt’s bei der unabhängigen Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein. Telefon 07751-917325; www. energieagentur-schwarzwald-hochrhein.de. Für energetische Sanierung jetzt bis zu 32 Prozent Tilgungszuschuss Noch günstiger zum Effizienzhaus L-Bank senkt zusätzlich die Zinsen / Fördergeld auch für Einzelmaßnahmen Wer ein Haus besitzt oder kaufen will, dass vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurde, kann mit höherem Fördergeld für energetische Sanierung rechnen. Die baden-württembergische L-Bank stockt zum 1. August ihre Tilgungszuschüsse für Effizienzhäuser auf. Für welche Gebäude und Sanierungsschritte das Angebot gilt und wie hoch die Zuschüsse sind, sagt Dr. Erika Höcker, Beraterin der unabhängigen Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein. „Das Förderdarlehen der L-Bank können aktuelle oder künftige Besitzer eines älteren Hauses oder einer Wohnung in Anspruch nehmen, die selbst darin wohnen oder es künftig tun“, erklärt Erika Höcker. Aussicht auf finanzielle Unterstützung hat nicht nur, wer eine umfassende energetische Sanierung zum Effizienzhaus plant. Auch für einzelne Sanierungsschritte gibt es Zuschüsse: Bei einer Komplettsanierung erhält Förderung, wer: – umfassend durch einen Fachbetrieb sanieren lässt, – ein älteres Wohngebäude direkt nach einer Sanierung erwirbt oder – eine Eigentumswohnung in einem gerade umgebauten Gebäude kauft. – Förderungswürdige einzelne Sanierungsmaßnahmen sind: – die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, – der Austausch von Fenstern, Außentüren oder der Heizungsanlage oder – die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Wichtig ist, dass der Bauantrag für das Haus vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein muss. Den Förderantrag bei der L-Bank muss vor Beginn der Arbeiten oder des Kaufes die jeweilige Hausbank stellen. Nach dem Umbau darf das Gebäude nicht mehr als drei Wohneinheiten beherbergen, sofern es keine Eigentumswohnungen sind. Mit wie viel Fördergeld der Bauherr rechnen kann, steht in direktem Zusammenhang zum Einsparpotential nach dem Umbau: „Der Besitzer oder die Besitzerin muss ein wenig mehr für den Klimaschutz tun, als es gesetzlich vorgeschrieben ist“, sagt die Beraterin der Energieagentur. „Erreicht das Gebäude nach einer Komplettsanierung das

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