Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. August 2015.

2 Nr. 16/15 Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 16.07.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 13.864.840 € davon im Verwaltungshaushalt 10.010.100 € im Vermögenshaushalt 3.854.740 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.698.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B )auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 16. Juli 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der Zeit vom Freitag, 14. August bis Montag, 24. August 2015 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

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