Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. August 2015.

Nr. 16/15 3 Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 31.07.2015 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 31. Juli 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Elektrizitäts-, Wasser- und Nahwärmeversorgung Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 16.07.2015 den Jahresabschluss 2014 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Verlust von 52.675,83 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Jahresverlust mit 52.675,83 € aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2014 liegen in der Zeit von Dienstag, den 18. August 2015 bis Mittwoch, den 26. August 2015 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 28.07.2015 Der Bürgermeister gez. Benz Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts Waldshut Beidseitiges absolutes Haltverbot an der L 161 und in der Gewerbestraße Am Samstag, 15. August 2015 findet auf dem Außengelände des Gewerbeparks, Industriestraße 8, von 12.00 Uhr – 22.00 Uhr die Veranstaltung „Holi Fest der Farben“ statt. Das Landratsamt Waldshut hat für die L 161 im Einzugsbereich der Veranstaltung ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet. Ebenso ist für die Gewerbestraße vom Abgang der L 161 bis zur Wendeanlage ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Haltverbote sind entsprechend ausgeschildert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.

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