Mitteilungsblatt Nr. 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. August 2015.

10 Nr. 17/15 worin für die von ihnen organisierten Sammlungen von Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Metallschrott, Textilien und anderen Stoffen geworben wird. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass diese Sammlungen illegal erfolgen, da sie bei der unteren Abfallrechtsbehörde nicht angezeigt wurden und nicht sichergestellt ist, dass die so eingesammelten Gegenstände und Materialien fachgerecht entsorgt bzw. wiederverwertet werden. Beispielsweise werden in Deutschland Elektroaltgeräte aller Art durch die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) zurückgenommen und fachgerecht recycelt. Die Stiftung EAR ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektrogesetzes. Vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, registriert die Stiftung EAR die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Dieses bewährte und in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte wird durch illegale Sammlungen unterlaufen - zum Schaden der Umwelt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die vom Landkreis Waldshut angebotenen Entsorgungs- und Rücknahmesysteme (z.B. Deponie Lachengraben, Recyclinghöfe, Schadstoff-, Schrott-, Papier- und Sperrmüllsammlungen, Gelber Sack etc.) zu nutzen und die Wertstoffe zu den Recyclinghöfen zu bringen. Landratsamt Waldshut - Landwirtschaftsamt Neue Perspektiven für Frauen auf dem Land Die Europäische Union hat im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) auch das Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)“ genehmigt. Ab sofort können Frauen Förderanträge bei den für ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidien stellen. Gefördert wird die Gründung oder Erweiterung eines kleinen Unternehmens im Ländlichen Raum. Zuwendungsempfängerinnen sind Kooperationen von Landwirtinnen und Nicht-Landwirtinnen oder Nicht-Landwirtinnen, die zur Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft oder zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen beitragen und neue Frauenarbeitsplätze schaffen. Der Investitionszuschuss beträgt 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro. Die Antragsunterlagen und Kontaktdaten der zuständigen Referentinnen bei den Regierungspräsidien sind veröffentlicht im Infodienst Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum (http://www.landwirtschaft-bw.de) unter dem Pfad: Förderwegweiser/ Maßnahmen zur Stärkung des Ländlichen Raums/ Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum.

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