Mitteilungsblatt Nr. 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. August 2015.

Nr. 17/15 5 Höhe der Zuwendung Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Auswahlverfahren und Antragstellung Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die antragstellende Gemeinde in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 laufend vorgelegt werden. Die Anträge auf Aufnahme sind jeweils in einfacher Ausfertigung dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen: – Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens – Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage – Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen – Projektbeschreibung ( ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung zum Investitionsvo– rhaben des Unternehmens Für die Antragstellung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite www.efre-bw.de abgerufen werden. Das Landratsamt beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diesen mit einer Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen an das Regierungspräsidium weiter. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die jeweils zum 31. März bzw. 30. September vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss macht aus den vorliegenden Aufnahmeanträgen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des ELR. Die Förderung der aufgenommenen Projekte erfolgt nach Nr. 8.7.2 ELR. Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der Haushaltsermächtigung nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Die Laufzeit der Ausschreibung endet am 30. September 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0