Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. September 2015.

Nr. 19/15 17 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 2/7 1.4 Preise BKZ für Anschlussobjekte mit gemischter Nutzung. Die BKZ-Beträge aus Ziffer 1.2 die für Wohnzwecke genutzt werden und BKZ-Beträge die nicht für Wohnzwecke genutzt werden (Ziffer 1.3), werden addiert. Bei der Berücksichtigung der BKZ-freien Leistung gemäß § 11 (3) NAV von 30 kW je Netzanschluss wird der BKZ für Wohnzwecke vorrangig in Abzug gebracht. 2 Netzanschlusskosten gemäß § 9 NAV Die Herstellung sowie die Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten EVKR Vordrucke zu beantragen. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Stromversorgungsnetz anzuschließen, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. Der Anschlussnehmer erstattet die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses. Ferner erstattet der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden. Die EVKR ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird. Die pauschalisierten Netzanschlusskosten für die Herstellung eines Kabel bzw. Freileitungsanschlusses wurden auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten innerhalb geschlossener Ortsanlagen ermittelt. Sie enthalten als wesentlichem Berechnungsbestandteile Kosten für den Tiefbau, Montage sowie Materialien (Hausanschlusskasten, Hausanschlusskabel, Verbindungsmuffen usw.). Der Netzanschluss wird von der EVKR bis zu des im Netzanschlussvertrag beschriebenen Übergabepunktes betrieben und unterhalten. 2.1. Herstellung eines Netzanschlusses Die Netzanschlusskosten innerhalb geschlossener Ortsanlagen betragen: 1. Bei Standard Kabelanschlüssen bis Hausanschlusskasten Größe NH00, netto(€) brutto(€) ohne Grabarbeiten a) Grundbetrag, (Maximale länge des Anschlusskabels bis 15m) 1.100,00 1.309,00 für jeden weiteren lfd. Meter Anschlusskabel 30,00 35,70 b) Kabeleinzug in Mehrsparten-Hauseinführungskombinationen (HEK) 62,00 73,78 eventuelle Grabarbeiten werden pauschal berechnet 2. Bei Standard Freileitungsanschlüssen vom Dachständerverteilernetz bis Hausanschlusskasten Größe NH00 Nach Aufwand 2.1.1 Erschwernisse Erschwernisse z.B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse (nach VOB / DIN 18300, Bodenklasse 1-7) wie z.B. schwerer Fels usw., aufwändige Kreuzungen von Straßen und anderen Anlagen oder nicht fachgerechte Eigenleistungen, berechtigt die EVKR den Mehraufwand zu den genannten Anschlusskosten zu berechnen. Dies gilt auch bei durch Sonderwünsche des Anschlussnehmers entstehenden Mehrkosten. 2.1.2 Sonstiges Bei Netzanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von Standard Netzanschlüssen abweichen, werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt, (mehr als 30 kW im Außenbereich). Wird eine Transformatorenanlage oder eine Netzanschlussanlage, die dem Netzanschluss der Kundenanlage dient, auf Wunsch des Anschlussnehmers verlegt, werden die entstehenden Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0