Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. September 2015.

18 Nr. 19/15 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 3/7 2.2 Eigenleistungen Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der EVKR im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der EVKR durchgeführt werden. Erbringt der Anschlussnehmer bei den Gebäudeeinführungen Eigenleistungen liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr bzw. der Gebäudeeinführung und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich der EVKR. Es sind ausschließlich gas- und druckdichte Bauteilsysteme zu verwenden. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistung entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Die EVKR übernimmt keine Gewährleistung für die Eigenleistungen des Anschlussnehmers. 2.2.1 Mauerdurchbruch Der Bohrungsdurchmesser muss mit der EVKR abgestimmt werden. Falls eine Kernlochbohrung vorgenommen werden muss, wird dies nach Aufwand verrechnet. 2.3 Veränderung eines bestehenden Netzanschlusses Wird auf Veranlassung des Anschlussnehmers eine Veränderung des bestehenden Netzanschlusses in einem Arbeitsgang durchgeführt, betragen die Kosten für netto(€) brutto(€) a) Das versetzen bzw. Wiederanbringen eines bestehenden Freileitungsanschlusses Nach Aufwand b) Das Versetzen des Hausanschlusskastens eines Kabelnetzanschlusses Nach Aufwand c) Die Auswechselung der Sicherungseinsätze im Hausanschlusskasten 115,00 136,85 Soweit aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, mehrerer Arbeitsgänge erforderlich werden sowie bei allen übrigen Veränderungen am Netzanschluss, werden die Kosten gesondert ermittelt. 2.4 Provisorische Netzanschlüsse / Vorübergehend angeschlossen Anlagen Die Kosten für die Herstellung von provisorischen Netzanschlüssen wie z.B. Baustromverteiler inklusivem Zählereinbau betragen: Bis 30 kW Anschlussleistung netto(€) brutto(€) Montage Kosten der EVKR 160,00 190,40 Für Jeden weiteren prov. Netzanschluss pauschal 40,00 47,60 Über 30 kW Anschlussleistung Montagekosten der EVKR Nach Aufwand Mietkosten Baustromverteiler Mietbetrag für einen Baustromverteiler pro Tag 2,50 2,97 Die Messeinrichtung und der Verteilerkasten sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Für Reparaturen und Verluste der Messeinrichtung und/oder Verteilerkasten haftet der Antragsteller bzw. der Bauunternehmer oder Veranstalter. Bei Störungen verpflichtet sich der Antragsteller unmittelbar dies der EVKR mitzuteilen. 2.5 Voraussichtlicher Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses § 6 NAV Für die Herstellung des Netzanschlusses benötigen wir in der Regel 14 Tage ab Auftragseingang. Verzögerungen bei der Herstellung des Netzanschlusses, die von der EVKR nicht zu vertreten sind (z.B. insbesondere in Fällen von Höherer Gewalt) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.

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