Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. September 2015.

Nr. 19/15 1 29 Erstklässler sind am Mittwoch in der Außenstelle Lienheim in die erste Grundschulklasse der Gemeinschaftsschule Rheintal, Standort Hohentengen, eingeschult worden. Die Klasse 1 a wird von Michelle Niendorf unterrichtet, die Klasse 1 b von Stefanie Zittel. Die Schulgemeinschaft der GMS Rheintal freut sich auf ihre jüngsten Neuzugänge im Schuljahr 2015/2016. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 19 · 24. September 2015· Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 19/15 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Ruhefristen der angeführten Einzelgräber/Doppelgräber auf dem Friedhof in Lienheim sind abgelaufen. Die Angehörigen / Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, die Gräber bis zum 31.10.2015 vollständig, einschließlich der Fundamente, von einer auf dem Friedhof in Lienheim zugelassenen Fachfirma abräumen zu lassen. Bei evtl. Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung (Tel.: 853-31, Frau Schupp) gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis. Alexander Wagner † 1970 Emma Sutter † 1969 Otto Steinebrunner † 1969 Johann Paul Sutter † 1969 Helmut Sutter † 1970 Eduard Scheuble † 1973 Hubert Scheuble † 1973 August Scheuble † 1975 Peter und Klara Braun † 1976 Ernst Boller † 1986 Hildegard Ernst † 1986 Maria Müller † 1988 Emma Sutter † 1980 Franz Xaver Sutter † 1989 Maria Boller † 1979 Hedwig Sutter † 1978 Rosa Scheuble † 1977 gez: Benz, Bürgermeister Hinweis der Gemeindeverwaltung: Am Montag, 28. September 2015 bleiben das Rathaus und der Bauhof wegen Ausflug der Bediensteten geschlossen. Für die Kindergärten gelten folgende Öffnungszeiten: Am Freitag, 25.09. sind der Kindergarten und die Krippe normal geöffnet. Am Montag, 28.09. wird eine Notgruppe, für die Kinder von berufstätigen Eltern, in Hohentengen eingerichtet. Die Herderner und Lienheimer Kinder müssen nach Hohentengen gebracht werden, da die Kindergärten in den Ortsteilen nicht besetzt sind. Die Kinderkrippe ist auch am Montag für alle Krippenkinder geöffnet. Die Postagentur ist am 28. September 2015 zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.

Nr. 19/15 3 Lernen Sie Ihre neuen Nachbarn kennen Einladung ins Café Mondial nach Herdern Das Weltgeschehen hat unsere Gemeinde erreicht: Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung. Seit wenigen Wochen leben Männer aus Krisengebieten des Nahen Ostens im ehemaligen Schulhaus von Herdern. Zur Begegnung und zum Kennenlernen laden wir die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde ein: Samstag, 26. September 2015, von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr zu Kaffee, Tee und Kuchen. Schulhaus Herdern, Oberdorfstraße Der Café-Treff findet statt im Rahmen der Interkulturellen Woche. www.interkulturellewoche.de Wir freuen uns sehr wenn Sie kommen. Ihr Café-Mondial-Team des Helferkreises Hohentengen Seniorenwohnen Hohentengen a. H.: Begegnungs- und Spielnachmittag Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag 24.09.2015, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam Landfrauen Stetten-Günzgen Wir laden alle interessierten Bürger zu unserem Filmabend „More than honey“ (Dokumentation über das rätselhafte weltweite Bienensterben und die Bedeutung der Bienen für den Menschen und die Natur) am Freitag, 25. September 2015 um 20.00 Uhr im Dorfhus in Günzgen ein. Emil Meier vom Imkerverein wird noch interessantes über die Bienen erzählen und seinen Honig anbieten. Eintritt frei. Die Landfrauen Stetten-Günzgen

4 Nr. 19/15 25-jähriges Dienstjubiläum Veronika Wagner In einer kleinen Feierstunde im Kindergarten Lienheim würdigte Bürgermeister Martin Benz die erzieherische Arbeit von der Jubilarin. Die Gemeindeverwaltung von Hohentengen a.H., Schützlinge und Kollegen gratulierten zum Dienstjubiläum. Karriere mit Zukunft in der Steuerverwaltung Das Finanzamt Waldshut-Tiengen stellt zum 15.09.2016 bzw. 01.10.2016 insgesamt 6 Nachwuchskräfte für die Laufbahn des mittleren Dienstes (Finanzwirt/in, Voraussetzung Realschule oder vergleichbarer Schulabschluss) bzw. 9 Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst (Bachelor of Laws, Voraussetzung Abitur oder vergleichbarer Schulabschluss) in der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg ein. Bereits während der praktischen 2- (mittlerer Dienst) bzw. 3-jährigen Ausbildung (gehobener Dienst) liegt der Verdienst bei rund 1.050 € bzw. rund 1.100 €. Bewerbungen bitte über das Online-Portal www.was-gibts-zu-glotzen.de . Alle Infos unter www.was-gibts-zu-glotzen.de und direkt beim Ausbildungsleiter Jochen Herrmann im Finanzamt Waldshut-Tiengen, Tel. 07741/603-170 oder E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de.

Nr. 19/15 5 Deutsches Rotes Kreuz informiert: DRK-Tanzen „50 Plus“ Neuer Kurs für Anfänger Beim beliebten „Tanzen 50 Plus“ startet am Mittwoch, 23. September 2015 in Waldshut ein neuer Kurs für Anfänger. Tanzkurse für Teilnehmende aus dem ganzen Kreisverbandsgebiet werden schon seit Jahren sehr erfolgreich im Rahmen der Gesundheitsprogramme vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Waldshut, angeboten. Im Übungsraum des Rotkreuzhauses an der Fuller Straße 2 im Waldshuter Stadtteil Schmittenau beginnt der eineinhalbstündige Kurs für Anfänger am Mittwoch, 23. September um 20.00 Uhr. Neue Mittänzerinnen und Mittänzer, egal ob einzeln oder als Paar, sind herzlich willkommen. Beim Tanzkurs „50 Plus“ können Damen und Herren jeden Alters Gesellschaftstänze erlernen oder Kenntnisse auffrischen. Obgleich der Kurs ursprünglich speziell die ältere Generation ansprechen sollte, tanzen heute auch jüngere Paare begeistert mit. Geblieben ist der Grundgedanke: Beim DRK-Kurs „Tanzen 50 Plus“ kommt es nicht aufs Können an. Vielmehr steht die Freude an der Bewegung zur Musik im Mittelpunkt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird den eigenen Fähig¬keiten entsprechend angeleitet und gefördert. Tanzen wirkt sich sehr vielfältig positiv auf die Gesundheit aus. Voranmeldung ist nicht notwendig. Einfach zum Kursstart am 23. September um 20 Uhr ins Waldshuter Rot-Kreuz-Haus kommen und mitmachen. Informationen über die Ge¬sund¬heits-programme des DRK-Kreisver¬bands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 oder per E-Mail an bergmann@drk-kv-wt.de. Informationen im Internet: www. drk-kv-waldshut.de Unfallkasse Baden-Wuerttemberg [UKBW] Schulanfang: freier Eintritt für Erstklässler ins Ravensburger Spieleland „Schulweg-Training mit Käpt’n Blaubär, Hein Blöd und der Maus sowie Special Guest herrH“ Mit viel Spiel zu mehr Sicherheit: Am 26. und 27. September 2015 finden zum 13. Mal die Internationalen Verkehrssicherheitstage im Ravensburger Spieleland statt. Gemeinsam mit Maus, Käpt’n Blaubär undVerkehrspolizisten aus allen Bodensee-Ländern trainieren ABC-Schützen ein Wochenende lang wieder den sicheren Weg zur Schule. Die Partner des Verkehrstrainings und das Ravensburger Spieleland haben an beiden Tagen ein spielerisches und zugleich lehrreiches Programm vorbereitet. Das Highlight der diesjährigen Verkehrssicherheitstage ist das Kinder-Mitmach-Konzert des Newcomers herrH am Sonntag. Alle Erstklässler haben freien Eintritt, ihre Begleitpersonen erhalten eine Vergünstigung. Die Spieleland Partner Polizeipräsidium Konstanz, Verkehrswacht

6 Nr. 19/15 Bodenseekreis, MobileKids - die Verkehrssicherheitsinitiative der Daimler AG, die Unfallkasse Baden-Württemberg sowie die AOK – die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben haben wieder ein umfassendes spielerisches Trainingsprogramm entwickelt, das sich einprägt. Denn Verkehrserziehung im Spieleland macht richtig Spaß. „Links, rechts, links. Augen auf: Das bringt’s“, singt das kleine Zebra beim Mitmach-Theater der landesweiten Verkehrsaufklärungskation „Gib Acht im Verkehr“ auf der Freilichtbühne. Beim Schulweg-Training mit Verkehrspolizisten üben die Schulanfänger das richtige Verhalten im Straßenverkehr und auch Käpt’n Blaubär und Hein Blöd, die Maskottchen des Freizeitparks, gehen mit gutem Beispiel voran. In derMobileKids-Verkehrsschule von Daimler bekommen die Kinder Theorie- und Praxisunterricht und lernen so auf kindgerechte Weise, die Regeln im Straßenverkehr kennen. Ob diese auch die Eltern kennen und umsetzen? „Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass motivierte Grundschüler das Gelernte schnell wieder vergessen, wenn ihre Eltern anschließend bei Rot über die Ampel gehen“, sagt Harald Müller vom Polizeipräsidium Konstanz. Deshalb bereitet die Unfallkasse Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Konstanz ein Verkehrsquiz für die Eltern vor. Landratsamt Waldshut – Landwirtschaftsamt Vortragsveranstaltung: „ Weideparasiten“ Am 20.10.2015 veranstaltet das Landwirtschaftsamt Waldshut in Bernau eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Weideparasiten“. Für viele Betriebe, vor allem in den Höhenlagen, ist die Weidehaltung eine gute Möglichkeit ihr Grünland effizient zu nutzen. Auch im Rahmen von Fakt wurde mit der „Sommerweideprämie“ ein Anreiz für diese Haltung geschaffen. Neben vielen Vorteilen birgt die Weidehaltung aber auch das Risiko, dass sich die Herde mit verschiedenen Parasiten belastet. Diese führen oftmals zu Leistungseinbußen (Milch & Fleisch) und bei jungen Tieren zu Wachstumsschwierigkeiten. Wie erkenne ich einen Parasitenbefall in meiner Herde? Wie kann ich einem Parasitenbefall vorbeugen? Wie bekämpfe ich einen Befall? Diesen Fragen wird sich der praktische Tierarzt Thomas Wasmer aus Ühlingen-Birkendorf widmen, der bei seiner Arbeit in der Bestandsbetreuung häufig mit solchen „Problemen“ konfrontiert wird.

Nr. 19/15 7 Landratsamt Waldshut Heldenzeit – Jungenfreizeit vom 04.11. – 07.11.2015 Die Abt. Jugend, Bildung & Prävention des Landkreises Waldshut bietet für Jungen im Alter von 10 – 13 Jahren eine viertägige Abenteuerfreizeit im Naturfreundehaus in Häusern an. Ihr werdet u.a. unter fachmännischer Anleitung zum Geo-Caching aufbrechen, bei Teamspielen die Gelegenheit haben, euch besser kennen zu lernen und einfach Spaß haben. Weitere Infos und Anmeldungen erhalten Sie beim Landratsamt Waldshut, Abt. Jugend, Bildung & Prävention, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Nicole Schäfer, Tel. 07751/86-4346, E-mail: Nicole.Schaefer@landkreis-waldshut.de oder Gudrun Groß, Tel. 07751/86-4341, E-mail: Gudrun.Gross@landkreis-waldshut.de, Fax 07751/86-4398. Kommunale Stelle für Gleichstellungsfragen „Frauen Macht Karriere! “Frauenwirtschaftstag 2015 Am Mittwoch, 14. Oktober 2015, wird der diesjährige Frauenwirtschaftstag von 15.30 - 21 Uhr in Bad Säckingen im Trainingscenter von Franke Foodservice Systems GmbH unter dem Motto „Frauen Macht Karriere!“ durchgeführt. Folgende Vorträge mit ausreichend Möglichkeit, sich in den Pausen und bei einem Apéro zu vernetzen, werden angeboten: „Megatrend Frauen: Modeerscheinung oder ökonomische Notwendigkeit?“ von Dr. Jutta Rump, Professorin an der Hochschule Ludwigshafen und der Ludwig-Maximilians-Universität München LMU. „Ohne Netzwerk keine Präsenz - Ohne Präsenz kein Erfolg“ von Petra Rohner, Gründerin von SWONET, dem größten Frauenbusinessnetzwerk der Schweiz. „Machtstrategien für Frauen“ von Dipl.-Psych. Maria Hof-Glatz, Mediatorin und Buchautorin aus Allensbach am Bodensee. Die Tagungsgebühr beträgt 20.- €. Veranstaltet wird der Frauenwirtschaftstag von der Kommunalen Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut in Kooperation mit: Jobcenter und Wirtschaftsförderung des Landkreises Waldshut; Wirtschaftsregion Südwest; BPW - Region Lörrach; Agentur für Arbeit Lörrach; Fachstelle für Chancengleichheit des Landkreises Lörrach; IHK Hochrhein-Bodensee; IKS Institut für Bildung und Management; Netzwerk Fortbildung; Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Säckingen; Zonta Club Bad Säckingen; Kontaktstelle Frau und Beruf bei der Handwerkskammer Konstanz. Infos und Anmeldung bei der Kommunalen Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut Tel.: 07751/86-4020, Mail: anette.klaas@landkreis-waldshut.de, www.landkreis-waldshut.de

8 Nr. 19/15 Sammeltermine Blaue Tonne am 28. September 2015 Gelber Sack am 30.09.2015 Vorankündigung: 10. Oktober 2015 Papiersammlung durch den Bonanza-Club Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen: Programm ab September 2015 Das umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. 7DJHVSIOHJH ² PLW XQV GHQ 7DJ HUOHEHQ GDKHLP GLH 1DFKW YHUVFKODIHQ IDPLOLlU LQGLYLGXHOO (LQ]HOEHWUHXXQJ .OHLQJUXSSHQ 'LH .RVWHQ ZHUGHQ ]XP JU|‰WHQ 7HLO YRQ GHQ 3IOHJHNDVVHQ EHUQRPPHQ :LU EHUDWHQ 6LH JHUQH ,QIR XQWHU

Nr. 19/15 9 Das Verkehrsamt informiert Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten von Hohentengen oder dem Skulpturenweg; Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und die alten Eichen erzählen. Laxdal Theater: «Ein Deal à la Hitchcock» von Bernd Storz (Schweizer Erstaufführung) Premiere am 10. Oktober 2015 um 20.00 Uhr. Information und Reservierung im Verkehrsamt 07742 853-50 Weitere Vorstellungen im Oktober Freitag und Samstag, 16. und 17. um 20.00 Uhr Samstag, 31.10 um 20.00 Uhr Weitere Vorstellungen im November: Sonntag 1.11. 16.00 Uhr Freitag und Samstag 13. und 14. 20.00 Uhr Samstag 21. um 20 Uhr und Sonntag 22. um 16.00 Uhr Freitag und Samstag 27. und 28. um 20.00 Uhr Zimmermann Reisen 27.09. Große 3 Pässefahrt € 39,-- 30.09. Locarno Ascona € 44,-- 03.10. Stuttgart Cannstatter Wasen € 32,-- 03.10. Ludwigsburg Kürbisausstellung € 37,-- (Eintritt extra) 03.10. Oktoberfest München € 49,-- 06.10. Luzern Vierwaldstättersee ´€ 25,-- 06.10. Schwyz € 56,-- 07.10. Luino Neu! Mit längerem Aufenthalt € 39,-- 08.10. Suserfahrt ins Markgräflerland € 36,-- 11.10. Europastadt Straßburg € 30,-- 11.10. Europark Rust € 24,-- (Eintritt extra)

10 Nr. 19/15 Fussballkalender Freitag, 25.09.15 18:30 SG Albbruck FC Hochrhein D-Junioren | 1.Kreisliga (A) Samstag, 26.09.15 13:00 FC Hochrhein 2 VfB Waldshut 2 D-Junioren | Kreisklasse Samstag, 26.09.15 13:00 FC Hochrhein SpVgg Wutöschgen E-Junioren | Kleinfeldklasse 16:00 FC Hochrhein TSV Aach-Linz Frauen | Landesliga 16:00 SG Hochrhein SG Höchenschwand B-Junioren | 1.Kreisliga (A) Sonntag, 27.09.15 10:30 FC Hochrhein 2 SV Dillendorf 2 Herren | 3.Kreisliga (C) 15:00 FC Hochrhein SV Albbruck Herren | 1.Kreisliga (A) Freitag, 02.10.15 18:30 FC Hochrhein 2 SV Jestetten 2 E-Junioren | Kleinfeldklasse Samstag, 03.10.15 12:15 SV Rheintal FC Hochrhein E-Junioren | Kleinfeldklasse 14:45 FC Hochrhein SG Stühlingen D-Junioren | 1.Kreisliga (A) 16:00 FC Grießen FC Hochrhein Herren | 1.Kreisliga (A) Samstag, 03.10.15 16:15 SG Weizen SG Hochrhein B-Junioren | 1.Kreisliga (A) Sonntag, 04.10.15 10:30 SV Stühlingen 2 FC Hochrhein 2 Herren | 3.Kreisliga (C) 12:00 SV Rheintal SG Hochrhein A-Junioren | 1.Kreisliga (A) Dienstag, 06.10.15 18:00 SpVgg Wutöschingen FC Hochrhein 2 D-Junioren | Kreisklasse Mittwoch, 07.10.15 18:30 SG Hochrhein SG Murg B-Junioren | Bezirkspokal 19:30 SG Binzgen SG Hochrhein A-Junioren | Bezirkspokal Veranstaltungskalender 26.09.2015 Flohmarkt auf dem Rathausplatz Kulturring Wutöschingen A-CAPPELLA a-live „Backstage“ am Samstag, den 26. September 2015, 20.00 Uhr in der Klosterschüer Ofteringen Weitere Infos unter www.a-live.ch Eintritt: 20,00 € (18,00 € VVK); 10,00 € (Jugendliche)

Nr. 19/15 11 Kreisseniorenrat Waldshut Bildungsakademie 55 plus Vortrag von Gerontologe Dr. Andreas Ackermann: „Demenz – Schicksal oder Herausforderung“ Dienstag, 20. Oktober 2015, 19 Uhr in Jestetten, Altes Schulhaus („Gotischer Saal“), Kirchstraße 29: Das Risiko an einer Demenz zu erkranken nimmt mit steigendem Alter zu. Im Vortrag werden Grundlagen der Erkrankung als auch aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Präventionsmöglichkeiten eingehend dargestellt und durch Beispiele aus den Bereichen Ernährung, Gedächtnis und Bewegung veranschaulicht. Die Begrüßung zu dieser Veranstaltung erfolgt durch Frau Bürgermeisterin Sattler. Zu dieser Veranstaltung laden wir sehr herzlich ein. Auch jüngere an diesem Thema Interessierte sind uns herzlich willkommen. Kreisseniorenrat Waldshut: Wolfram Kremp – Bernhard Seifer – Gernot Strohm Deutsche Rentenversicherung informiert: „Frauen und Rente: Was ist wichtig?“ Aktuelle Informationen rund um die Rente und Antworten auf die wichtigsten Fragen bietet das Regionalzentrum Freiburg der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in seinen kostenlosen Vorträgen und Seminaren. In Waldshut-Tiengen informiert die Rentenversicherung am 25.11.2015 um 16:30 Uhr über das Thema „Frauen und Rente: Was ist wichtig?“. Die Fachleute der Rentenversicherung gehen dabei unter anderem auf folgende Fragen ein: Wie ermittelt sich die Rente bei Babypausen, Teilzeit, Minijobs oder Pflegezeiten? Welche zusätzlichen Altersvorsorgemöglichkeiten hat man? Was ist ein Versorgungsausgleich bei Scheidung? Welche Leistungen gibt es im Todesfall des Partners? Der Vortrag findet am Beratungsort in Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a statt und dauert etwa zwei Stunden, um Anmeldung unter der Telefonnummer 07751/ 8958-10 oder per E-Mail unter beratungsort.waldshut-tiengen@drv-bw.de wird gebeten. Agentur für Arbeit informiert: BAföG-Sprechstunden im Berufsinformationszentrum (BiZ) Am Donnerstag, den 01.10.2015, bietet das Studentenwerk Freiburg von 13.00 bis 18.00 Uhr Beratungstermine zum Thema „Studieren mit BAföG“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Berufsinformationszentrum Brombacher Str. 2, Zimmer E.14, an. Fachleute des Studentenwerks informieren an diesem Tag in Einzelgesprächen Schüler, Eltern oder auch Studierende über die Voraussetzungen und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Interessenten, die den Steuerbescheid ihrer

12 Nr. 19/15 Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem geplanten Beginn des Studiums mitbringen, können sich ihren BAföG-Satz ausrechnen lassen. Die Beratungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist notwendig, entweder persönlich im BiZ, telefonisch unter der Nummer: 07621 178-516 oder 0800 4555500 oder per E-Mail: Loerrach.BIZ@arbeitsagentur.de Bundesfreiwilligendienst: Jeder kann mitmachen Wer sich über die vielfältigen Einsatzbereiche, konkrete Stellen und sonstige Rahmenbedingungen zum Bundesfreiwilligendienst informieren will, hat am Donnerstag, den 8. Oktober 2015 um 15.00 Uhr in der Agentur für Arbeit in Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), Raum E.14, die Möglichkeit dazu. Referentin ist Regionalbetreuerin Frau Waltraud Sink vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Freiwilliges Engagement lohnt sich: Als Freiwillige oder Freiwilliger sammeln Sie wertvolle Lebenserfahrung. Als Einsatzstelle profitieren Sie von engagierter Unterstützung. Die Veranstaltung ist kostenlos und ohne Voranmeldung. Fit für Kaufmännisches Mit der Weiterbildung zum geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau Betriebe effektiv führen. Technische und kaufmännische Bereiche sind meist eng miteinander verflochten. Geprüfte Fachmänner und -frauen für kaufmännische Betriebsführung können beides. Die Weiterbildung an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Konstanz ist speziell für die Führung von kleineren und mittleren Unternehmen konzipiert und vermittelt, wie ein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft geführt werden kann. Voraussetzung für die Kurse ab Oktober in Rottweil und Singen und ab Juni 2016 in Waldshut ist eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung. Der Kurs wird sowohl in Voll- als auch in Teilzeit angeboten. Nähere Informationen sind auf www.bildungsakademie.de zu finden. Die Termine im Überblick: Singen Teilzeit: 27.11.2015 - 02.07.2016; Vollzeit: 20.10.2015 - 02.12.201 Rottweil Teilzeit: 15.01.2016 22.07.2016; Vollzeit: 05.10.2015 20.11.2015 Waldshut Juni 2016

Nr. 19/15 13 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 25.09.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Sonntag, 27.09.2015 10.45 Uhr Wortgottesfeier in Hohentengen Freitag, 02.10.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 03.10.2015 18.30 Uhr Eucharistiefeier zum Erntedank in Stetten Sonntag, 04.10.2015 10.45 Uhr Eucharistiefeier zum Erntedank in Lienheim Öffentliche Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit St. Christophorus hat am Dienstag, 29.09.2015 um 20.00 Uhr im Pfarrhaus St. Oswald in Lienheim öffentliche Sitzung. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Petra Keller, Tel. 857155 Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung email: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche: Sonntag, 27.09.2015, 10.10 Uhr Gottesdienst (Kurt Beardi, Pfarrer i. R.), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafé. Sonntag, 04.10.2015, 10.10 Uhr Gottesdienst (Andrea Kaiser, Pfarrer), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafé. Sonntag, 11.10.2015, 10.10 Uhr Erntedank-Gottesdienst (Andrea Kaiser, Pfarrer) mitgestaltet durch den Natur-und Waldkindergarten, anschließend Erntedankfest im Bonhoefferhaus.

14 Nr. 19/15 Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 7. Oktober 2015 An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Regelmäßige Angebote der Kirchengemeinde Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: -verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden - Naturmäuse, Mo+Di, 9.00 - 11.45 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. - Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr. - Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich immer montags, wöchentlich um 20.00 Uhr im DBH. Handarbeits- und Kreativtreff: Generationenverbindend von 9 - 99 Jahren, immer dienstags, wöchentlich von 15.30 - 17.30 Uhr Kurse der Elternbildung und -Begleitung: In diesen Kursen können Eltern wertschätzende Kommunikation und konstruktive Konfliktlösung kennen lernen und Ermutigung, Unterstützung und Begleitung auf der Suche nach dem eigenen Weg erfahren. Infos: Familientraining@bergkirche-kadelburg.de oder Beate Harmel, Tel. 07751 700 959. Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: nächste Termine: 01.10.; 15.10. Trauercafé: nächste Termine: 23.09.; 21.10. Jeden 3. Mittwoch im Monat wird um 15.00 Uhr zum Trauercafe ins Bonhoefferhaus eingeladen.In offener Atmosphäre bei Kaffee und Gebäck ist Raum für die Erfahrungen nach einem erlebten Verlust. Bildungs- und Lernangebot für Kinder: KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Infos auch auf: www.bergkirche-kadelburg.de, Facebook: Bergkirche Kadelburg Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin, Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888 Bergkirche@Web.de, Sekretariat Mo, Di, Mi, Fr 10.00 Uhr -12.00 Uhr Altersjubilare im Monat Oktober 2015 1.10 Pfaff Siegfried Ensfeld 6 Hohentengen 82 Jahre 5.10 Mauch Siegfried Rheintalstr. 36 Lienheim 73 Jahre 8.10 Thoma Rainer Biesingstr. 10 Herdern 72 Jahre 10.10 Huber Marlies Herderner Str. 19 Hohentengen 74 Jahre 12.10 Kaschel Karl-Heinz Fluhstr. 11 Hohentengen 71 Jahre 16.10 Minor Hans-Erwin Hansengelstr. 17 Hohentengen 72 Jahre

Nr. 19/15 15 22.10 Sander Jochen Bündtstr. 13 Lienheim 75 Jahre 23.10 Bodenmüller Klaus Bogenstr. 5 Hohentengen 72 Jahre 26.10 Gransch Hans Helmut Schlossweg 10 Hohentengen 70 Jahre 31.10 Schmidt Rudolf Küssnacher Str. 33 Lienheim 83 Jahre Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Das Landratsamt Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - bildet zum 01.01.2016 eine/n Lebensmittelkontrolleur/in in Vollzeit aus. Als Lebensmittelkontrolleur/in sind Sie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig. Sie überwachen Betriebe innerhalb des Landkreises, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften, entnehmen Proben, nehmen Beschwerden entgegen und beraten und belehren Mitarbeiter/innen entsprechender Betriebe (Außendiensttätigkeit). Die im Rahmen der Betriebsbesuche gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und dokumentiert (Bürotätigkeit). Die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung vermittelt. Unsere Anforderungen an Sie: • abgeschlossene Berufsausbildung als Meister (z.B. Bäcker, Fleischer u.a) oder mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen Qualifikation oder als Techniker mit staatl. Abschlussprüfung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt • mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet Gleichgestellt werden können: • Bedienstete im Polizeivollzugsdienst • Bedienstete der allgemeinen Verwaltung im mittleren oder gehobenen Dienst mit dreijähriger Berufspraxis auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelüberwachung • Personen mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung oder einem Hochschulabschluss, in deren Verlauf Kenntnisse oder Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt wurden Der Besitz der Führerscheinklasse B wird vorausgesetzt. Einstellung und Vergütung: •Für diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit bieten wir Ihnen während der Ausbildungszeit eine Vergütung in Entgeltgruppe 8 TVöD. •Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Für nähere Auskünfte zum genannten Stellenprofil steht Ihnen Herr Klaus Reuther, Tel.: 07751/86-5200, klaus.reuther@landkreis-waldshut.de, gerne zur Verfügung. Fragen zum Arbeitsverhältnis beantwortet Ihnen gerne Frau Katharina Böhler, Haupt- und Personalamt, Tel.: 07751/86-1118, katharina.boehler@landkreis-waldshut.de. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich jetzt online unter www.landkreis-waldshut.de. Alternativ senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 09.10.2015 an das Landratsamt Waldshut, Haupt- und Personalamt, Kaiserstraße 110 in 79761 Waldshut-Tiengen. Seite 1 von 1 rexx Recruitment R7.0 by www.rexx-systems.com 17.09.2015 https://waldshut.rexx-recruitment.com/documents/formschreiben_print_joboffer.php?... (Ende des amtlichen Teils.)

16 Nr. 19/15 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau-Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 01. Oktober 2015 1. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß §11 NAV 1.1 Pauschale Berechnung Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird nach §11 NAV Abs. 3 auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehende Kosten pauschal berechnet. Der BKZ wird für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. an die Ortsnetzstationen in Rechnung gestellt. Die Umlage der Kosten in Höhe von 50% nach §11 NAV Abs.1 NAV sowie die Erhebung eines BKZ nur für die Leistung > 30kW nach §11 NAV Abs. 3 sind in den nachfolgenden Preisen enthalten. 1.2 Preise BKZ für Netzanschlüsse, die für Wohnzwecke genutzt werden (WoE) Netto in Euro (€) 1 WoE 0,00 2 WoE 0,00 3 WoE 0,00 4 WoE 33,16 5 WoE 109,09 6 WoE 185,02 7 WoE 260,94 8 WoE 336,87 9 WoE 412,80 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Die Umlage der Kosten auf die einzelne Wohneinheit erfolgt linear nach Anzahl Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten ist der BKZ zu erfragen. 1.3 Preise BKZ für Anschlussobjekte, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden Leistung Sicherungsstufen Netto in Euro (€) 31,2 kW (3x50A) 66,60 39.3 kW (3x63A) 525,27 49,9 kW (3x80A) 1.125,08 62,4 kW (3x100A) 1.830,74 77,9 kW (3x125A) 2.712,81 99,8 kW (3x160A) 3.947,71 124,7kW (3x200A) 5.359,03 140,3kW (3x225A) 6.241,10 155,9kW (3x250A) 7.123,17 199,5kW (2x3x160A) 9.592,97 249,4kW (2x3x200A) 12.415,60 311,8kW (2x3x250A) 15.943,89 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Bei höheren Leistungsanforderungen sowie bei Anschluss an die Ortsnetzstationen ist der BKZ zu erfragen. Der Anschlussnehmer ist nach §11 NAV Abs.4 berechtigt einen weiteren BKZ in Rechnung zu stellen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderungen erheblich (>5%) über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Die Preise richten sich nach den Punkten 1.2 / 1.3.

Nr. 19/15 17 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 2/7 1.4 Preise BKZ für Anschlussobjekte mit gemischter Nutzung. Die BKZ-Beträge aus Ziffer 1.2 die für Wohnzwecke genutzt werden und BKZ-Beträge die nicht für Wohnzwecke genutzt werden (Ziffer 1.3), werden addiert. Bei der Berücksichtigung der BKZ-freien Leistung gemäß § 11 (3) NAV von 30 kW je Netzanschluss wird der BKZ für Wohnzwecke vorrangig in Abzug gebracht. 2 Netzanschlusskosten gemäß § 9 NAV Die Herstellung sowie die Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten EVKR Vordrucke zu beantragen. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Stromversorgungsnetz anzuschließen, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. Der Anschlussnehmer erstattet die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses. Ferner erstattet der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden. Die EVKR ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird. Die pauschalisierten Netzanschlusskosten für die Herstellung eines Kabel bzw. Freileitungsanschlusses wurden auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten innerhalb geschlossener Ortsanlagen ermittelt. Sie enthalten als wesentlichem Berechnungsbestandteile Kosten für den Tiefbau, Montage sowie Materialien (Hausanschlusskasten, Hausanschlusskabel, Verbindungsmuffen usw.). Der Netzanschluss wird von der EVKR bis zu des im Netzanschlussvertrag beschriebenen Übergabepunktes betrieben und unterhalten. 2.1. Herstellung eines Netzanschlusses Die Netzanschlusskosten innerhalb geschlossener Ortsanlagen betragen: 1. Bei Standard Kabelanschlüssen bis Hausanschlusskasten Größe NH00, netto(€) brutto(€) ohne Grabarbeiten a) Grundbetrag, (Maximale länge des Anschlusskabels bis 15m) 1.100,00 1.309,00 für jeden weiteren lfd. Meter Anschlusskabel 30,00 35,70 b) Kabeleinzug in Mehrsparten-Hauseinführungskombinationen (HEK) 62,00 73,78 eventuelle Grabarbeiten werden pauschal berechnet 2. Bei Standard Freileitungsanschlüssen vom Dachständerverteilernetz bis Hausanschlusskasten Größe NH00 Nach Aufwand 2.1.1 Erschwernisse Erschwernisse z.B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse (nach VOB / DIN 18300, Bodenklasse 1-7) wie z.B. schwerer Fels usw., aufwändige Kreuzungen von Straßen und anderen Anlagen oder nicht fachgerechte Eigenleistungen, berechtigt die EVKR den Mehraufwand zu den genannten Anschlusskosten zu berechnen. Dies gilt auch bei durch Sonderwünsche des Anschlussnehmers entstehenden Mehrkosten. 2.1.2 Sonstiges Bei Netzanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von Standard Netzanschlüssen abweichen, werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt, (mehr als 30 kW im Außenbereich). Wird eine Transformatorenanlage oder eine Netzanschlussanlage, die dem Netzanschluss der Kundenanlage dient, auf Wunsch des Anschlussnehmers verlegt, werden die entstehenden Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

18 Nr. 19/15 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 3/7 2.2 Eigenleistungen Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der EVKR im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der EVKR durchgeführt werden. Erbringt der Anschlussnehmer bei den Gebäudeeinführungen Eigenleistungen liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr bzw. der Gebäudeeinführung und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich der EVKR. Es sind ausschließlich gas- und druckdichte Bauteilsysteme zu verwenden. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistung entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Die EVKR übernimmt keine Gewährleistung für die Eigenleistungen des Anschlussnehmers. 2.2.1 Mauerdurchbruch Der Bohrungsdurchmesser muss mit der EVKR abgestimmt werden. Falls eine Kernlochbohrung vorgenommen werden muss, wird dies nach Aufwand verrechnet. 2.3 Veränderung eines bestehenden Netzanschlusses Wird auf Veranlassung des Anschlussnehmers eine Veränderung des bestehenden Netzanschlusses in einem Arbeitsgang durchgeführt, betragen die Kosten für netto(€) brutto(€) a) Das versetzen bzw. Wiederanbringen eines bestehenden Freileitungsanschlusses Nach Aufwand b) Das Versetzen des Hausanschlusskastens eines Kabelnetzanschlusses Nach Aufwand c) Die Auswechselung der Sicherungseinsätze im Hausanschlusskasten 115,00 136,85 Soweit aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, mehrerer Arbeitsgänge erforderlich werden sowie bei allen übrigen Veränderungen am Netzanschluss, werden die Kosten gesondert ermittelt. 2.4 Provisorische Netzanschlüsse / Vorübergehend angeschlossen Anlagen Die Kosten für die Herstellung von provisorischen Netzanschlüssen wie z.B. Baustromverteiler inklusivem Zählereinbau betragen: Bis 30 kW Anschlussleistung netto(€) brutto(€) Montage Kosten der EVKR 160,00 190,40 Für Jeden weiteren prov. Netzanschluss pauschal 40,00 47,60 Über 30 kW Anschlussleistung Montagekosten der EVKR Nach Aufwand Mietkosten Baustromverteiler Mietbetrag für einen Baustromverteiler pro Tag 2,50 2,97 Die Messeinrichtung und der Verteilerkasten sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Für Reparaturen und Verluste der Messeinrichtung und/oder Verteilerkasten haftet der Antragsteller bzw. der Bauunternehmer oder Veranstalter. Bei Störungen verpflichtet sich der Antragsteller unmittelbar dies der EVKR mitzuteilen. 2.5 Voraussichtlicher Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses § 6 NAV Für die Herstellung des Netzanschlusses benötigen wir in der Regel 14 Tage ab Auftragseingang. Verzögerungen bei der Herstellung des Netzanschlusses, die von der EVKR nicht zu vertreten sind (z.B. insbesondere in Fällen von Höherer Gewalt) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.

Nr. 19/15 19 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 4/7 3 Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme elektrischer Energie § 16 NAV Soweit der Netzanschluss auf der Grundlage eines reinen Stromliefervertrages für die Entnahme elektrischer Energie genutzt wird, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages erforderlich. Wird der Netzanschluss auf der Grundlage eines All- inklusive –Stromliefervertrages genutzt, kommt ein Anschlussnutzungsverhältnis gemäß §3 NAV zwischen dem Anschlussnutzer und der EVKR zustande. Dies gilt entsprechend bei Nutzung des Anschlusses durch mehrere Anschlussnutzer für jeden einzelnen Anschlussnutzer Sofern der Netzanschluss von mehreren Anschlussnutzern in Anspruch genommen werden soll, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, mit jedem Anschlussnutzer den Anteil an der Anschlussleistung zu vereinbaren, den der jeweilige Nutzer in Anspruch nehmen darf. Jeder Anschlussnutzer ist im Interesse eines sicheren Netzbetriebes verpflichtet, entsprechend seiner Vereinbarung mit dem Anschlussnehmer, den ihm an der Anschlussleistung zustehenden Anteil nicht zu überschreiten. Der vom Anschlussnehmer selbst nutzbare Teil der Anschlussleistung reduziert sich um die Summe der allen Anschlussnutzern zur Verfügung stehenden Leistung. Wünscht der Anschlussnehmer eine Änderung der Aufteilung, setzt dies voraus dass er mit allen von der Änderung betroffenen Anschlussnutzern neue Vereinbarungen über deren künftigen Anteil an dem Anschlussnutzungsvertrage mit der EVKR vereinbart habt. 4 Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung / Erweiterung Die Inbetriebsetzung (gem. § 13 Abs. 2 NAV) des Netzanschlusse ist von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ( Kundenanlage )ausgeführt hat, unter Verwendung der von der EVKR zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Des Weiteren muss dieses Installationsunternehmen eine EVU Zulassung besitzen. Die EVKR oder deren Beauftragte schließen die Kundenanlage gem. § 14 NAV an das Verteilungsnetz der EVKR an und setzen sie bis zum Hausanschlusskasten unter Spannung. Nach der Bezahlung des Baukostenzuschusses und/oder der Netzanschlusskosten wird die elektrische Anlage zur Inbetriebnahme freigegeben. Für jede vom Anschlussnehmer bzw. Kunden verursachte zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers zur erstmaligen Inbetriebsetzung oder zur Wiederinbetriebsetzung einer bestehenden Anlage nach vorrausgegangenem Zählerausbau bzw. nach Unterbrechung der Anschlussnutzung werden die Stundensätze gemäß Ziffer 9 berechnet. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung des Netzanschlusses auf Grund festgestellter Mängel der Kundeanlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür den entstandenen Aufwand. Für jede Inbetriebsetzung/ Wiederinbetriebsetzung gelten folgende Preise: netto(€) brutto(€) 1. Erstmalige Inbetriebsetzung von Anlagen nach Standard Lastprofil (SLP) Keine Kostenberechnung 2. Erstmalige Inbetriebsetzung von Anlagen mit registrierter Leistungsmessung (RLM) im Zusammenhang mit der Herstellung eines Netzanschlusses ohne Mängel- feststellung sowie bei Wandlertausch in bestehenden Anlagen 210,00 249,90 3. Erweiterungen von Anlagen nach Standard Lastprofil (SLP) 97,63 116,18 4. Für jede notwendige zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers zur Inbetriebsetzung bzw. Sicherungswechsel 97,63 116,18 5. Für jede Wiederinbetriebsetzung einer bestehenden Anlage nach vorausge- gangenem Zählerausbau 97,63 116,18 6. Vom Anschlussnehmer bzw. dem Anschlussnutzer veranlasste Zählerwechsel 97,63 116,18

20 Nr. 19/15 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 5/7 5 Verlegung / Änderung von Versorgungseinrichtungen / Nachprüfung von Messeinrichtungen Soweit der Anschlussnehmer bzw. der Kunde Kosten für die Verlegung / Änderung von Einrichtungen der Stromversorgung nach § 12 Abs. 3, § 10 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 NAV sowie gemäß § 20 Abs.2 StromNZV die Kosten für die Nachprüfung von Messeinrichtungen zu tragen hat, sind diese nach dem tatsächlichen Aufwand (Gemäß Ziffer 9 ) zu erstatten. 6 Ablesung von Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung Die EVKR liest die Messeinrichtungen selbst ab oder kann verlangen, dass diese vom Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer abgelesen werden, wenn dies - Zur Erfüllung der Aufgaben der EVKR zur Messung der gelieferten Energie gemäß §21 b (1) EnWG - Zum Zwecke einer Netznutzungsunterbrechung gegenüber dem Netznutzer - Anlässlich eines Lieferantenwechsels oder Kunden Ein- / Auszuges - Bei einem berechtigten Interesse der EVKR an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Anschlussnutzer kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die EVKR darf bei einem berechtigten Widerspruch für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen. Wenn die EVKR das Grundstück und die Räume des Anschlussnutzers nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf die EVKR den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder im Falle eines neuen Netzanschlussnutzungsverhältnisses nach dem Verbrauch vergleichbarere Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wen der Anschlussnutzer eine Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. Die Zählerfernauslesung bei LGZ soll vor Aufnahme der Netznutzung vorhanden sein. Sie erfolgt bei der EVKR in der Regel über eine geeigneten Telekommunikationsanschluss. Die Nutzung dieses Anschluss ist für den Netzbetreiber kostenlos. Ist die Nutzung eines Telekommunikationsanschlusses auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, kann die Zählerfernauslesung mittels GSM Modem erfolgen. Die Kosten des GSM Modems sind vom Anschlussnutzer zu tragen. Auf Wunsch des Netzkunden lässt der Netzbetreiber einen geeigneten Telekommunikationsanschluss herstellen. Alle dem Netzbetreiber in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Netzkunde. Er trägt auch alle Kosten, die in Zusammenhang mit diesem Telekommunikationsanschluss entstehen, insbesondere für die Herstellung, den Betrieb, die Wartung ggf. den Abbau. 7 Netzumstellung, Netzveränderung Erfolgt eine Umstellung oder Änderung der Netze, so veranlasst der Anschlussnehmer bzw. – nutzer auf seine Kosten die umstellbedingten Änderungen an seinen elektrischen Anlagen (Installationsanlagen, Verbrauchsgeräte). 8 Zahlungsverzug, Einstellung der Versorgung Bei Zahlungsverzug gemäß §23 NAV, Einstellung der Anschlussnutzung §24 NAV und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung werden die Preis wie folgt festgelegt: netto(€) brutto(€) 1. Für jede erneute Zahlungsaufforderung (Mahnung) sowie Verzugszinsen 4,00 4,00 2. Für jeden Einsatz eines Beauftragten der EVKR - Nachinkasso 62,00 62,00 - Zur Einstellung der Anschlussnutzung * 62,00 62,00 - Zur Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage nach vorausgegangener Abschaltung, bei Einsatz während der übliche Arbeitszeit * 62,00 73,78

Nr. 19/15 21 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Seite 6/7 3. Bei einem Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auf Veranlassung des Kunden nach Aufwand gemäß Preistabelle Ziffer 9 4. Bei einer Außensperrung nach Aufwand gemäß Preistabelle Ziffer 9 Die EVKR ist berechtigt bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen zu verlangen. Der Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz(§ 288 BGB). Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder Aufwand der EVKR nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. * Konnte die Sperrung bzw. die Wiederinbetriebnahme der Anschlussnutzung nicht durchgeführt werden, ohne das dies der Netzbetreiber zu vertreten hat, werden 62,00 Euro berechnet. 9 Stundensätze netto(€) brutto(€) Stundensatz Monteur 52,00 61,88 Stundesatz Meister 60,00 71,40 Stundensatz Ingenieur/ Techniker 104,20 124,00 10 Rechnung Die Rechnung wird nach Fertigstellung der beauftragten Maßnahme gestellt. Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Rechnung angebenden Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. 11 Umsatzsteuer Den sich aus den Ziffern 1-9 ergebenden Beträgen, mit Ausnahme der Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachinkassogang, Einstellung der Anschlussnutzung) wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet. 12 Gemeinsame Vorschriften 13 12.1 Anlagebetrieb und Rechte des Netzbetreibers Die technischen Anforderungen der EVKR für den Netzanschluss sowie für den Betrieb sind in den technischen Anschlussbedingungen der EVKR auf der Homepage veröffentlicht. Eine beabsichtigte Erhöhung der Anschlussleistung oder der Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen oder Anlagen mit möglichen Netzrückwirkungen (z.B. elektronische Frequenz oder Spannungsumformer) sind der EVKR unter Verwendung der von der EVKR zur Verfügung gestellten Vordrucke mitzuteilen. 12.2 Beendigung des Netzverhältnisse Die Kündigung des Netzanschlussverhältnisses muss mindestens folgende Angaben enthalten: - - Anschrift der Entnahme Stelle - Kundenummer - Zählernummer - Ggf. neue Rechnungsanschrift - Kündigungszeitpunkt - 14 Störungsdienst 15 Für die Inanspruchnahme des Störungsdienstes wenn Störungen durch Anlagen des Anschlussnehmers / Anschlussnutzers verursacht wurden, werden die Kosten gemäß Ziffer 9 in Rechnung gestellt. 16 Inkrafttreten 17 Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 01. Oktober 2015 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Ausgaben. Die gesamte Niederspannungsanschlussverordnung mit den Ergänzenden Bedingungen der EVKR zur NAV und Ihren Anhängen sind im Internet veröffentlicht.

22 Nr. 19/15 !! Achtung !! Wir suchen dringend ein Grundstück ( Grünland, Wald, Wiese, Acker etc. ) in der Umgebung Günzgen und Herdern zur Pacht oder zum Kauf. Die Größe und der Zustand ist egal. Bitte alles anbieten. Telefon 0041 / 78 / 786 99 27 Ich mache Urlaub vom 28. September bis einschließlich 5. Oktober 2015. Ab Dienstag, dem 6. Oktober 2015 bin ich gerne wieder für Sie da. Med. Fachpraxis für Fußbehandlungen Waltraud Schönhaar-Flak Sonnenrain15 Telefon 0 77 42 / 28 88 Wenn der Winter vor der Türe steht, ist es meist an der Zeit an die Garderobe zu denken. Manchmal ratlos steht man (Frau) vor dem Kleiderschrank und kommt ins Grübeln: Was passt mir noch, bzw .was gefällt mir noch? Für manche Stücke hat man vielleicht wieder eine Verwendung. Bei anderen Stücken ist man (Frau) einfach nur „hinausgewachsen“. Schicken Sie doch einfach ihre guten Stücke auf die Reise indem Sie den armen Menschen in den Ostländern eine Freude machen. Der SamariterDienst will Ihnen dabei helfen. Seit über fünfzehn Jahren fahren unsere LKW‘s in diese Länder und bringen die Hilfsgüter (u. a. Lebensmittel, orthopädische Hilfen wie Rollstühle und Gehhilfen, Krankenbetten, sowie Baumaterialien) direkt an die Notleidenden. Bringen Sie Ihre aussortierten und wirklich noch guten Kleider in einem blauen Sack oder in einem Bananenkarton zu unserer Sammelstelle. Wir werden dafür sorgen , dass Ihre Kleider nicht verschreddert , sondern von dankbaren Menschen getragen werden. Unsere Sammelstelle: Bergöschingen, Ortsstraße 3

4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Mit wtv und ZVV von Hohentengen in den Großraum Zürich und retour! Fahrplan Nr. 19/15 23

Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Honig von Martin‘s Bienen Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz 24 Nr. 19/15

Nr. 19/15 25 Ihr persönlicher Ansprechpartner in Hohentengen, Lauchringen und Dangstetten Wolf Dietrich Duttlinger Telefon 0 77 41 / 91 39 52 Mobil 0172 / 765 33 21 wolf-dietrich.duttlinger@kobold-kundenberater.de Geflügelverkauf, Dienstag, 06.10.15 11.45 Uhr, Lienheim, Rümikonerstraße 12.00 Uhr, Hohentengen, Pfarrbuck Renchtalgeflügelhof Bienek, Oberkirch, Tel. 0 78 02 / 74 46

26 Nr. 19/15 Wir räuchern am Freitag, 2. Oktober 2015 Bestellung: bis 1. Oktober, 18.00 Uhr. Ausgabe: Freitag, 14.00 Uhr. Sie erhalten aber auch das ganze Jahr frische Forellen. Rufen Sie einfach an! Fam. . Egge, Telefon 0 77 42/59 51, Handy 0172 / 775 16 72 Zuverlässige Putzhilfe im Raum Hohentengen gesucht. Details per Telefon 0 77 42 / 65 72 Kompletträder zu verkaufen 4x Conti WR 175/70/13; LK 4 x 100, passend für Seat, VW oder Skoda; 1 Winter gefahren. VHB € 120,– Telefon 0 77 42 / 80 88 87 Wir suchen für einen Mitarbeiter ab sofort 1–2 Zimmer-Wohnung im Raum Hohentengen, gerne auch Altbau. Kübler Torsysteme GmbH & Co. KG Hohentengen Telefon 0 77 42 / 57 35 Freundliche, zuverlässige AUSHILFSBEDIENUNG (Allroundkraft) für 1–2 x wöchentlich ab 18.00 Uhr gesucht. Sportsbar-Bistro „Rheinkeller“ 79790 Kadelburg Sascha Schatz Telefon 0 15 15 / 876 39 18 Suche Urlaubsbetreuung für pflegeleichten, lieben Hund! Hr. Nowitzki, Tel. 0 77 42 / 57 90 Team Wasserstelz sucht motivierte Leute für Küche, Service und Raumpflege bei guter Bezahlung Gästehaus Wasserstelz Familie Wagner Telefon 0 77 42 / 9 23 00 www.wasserstelz.de mail@wasserstelz.de Grünland ab 50 ar zu kaufen gesucht, auch verpachtet. Gute Bezahlung kann erwartet werden. Telefon 0 77 42 / 858 297

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