Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Januar 2015.

12 Nr. 02/15 Die Energieagentur informiert: Diverse Neuerungen zum Thema Heizenergie treten in Kraft Was Hauseigentümer und Mieter 2015 beachten sollten Obere Geschossdecke dämmen / Alte Heizkessel müssen raus Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) soll den Energieverbrauch von Gebäuden und damit Kosten reduzieren. Im Mai 2014 wurde sie zum vierten Mal angepasst. Was Hausbesitzer und Mieter für 2015 hierzu sowie über weitere Änderungen wissen sollten, erklärt Dr. Erika Höcker, Beraterin der Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein. Alte Heizkessel haben ausgedient Wer sein Haus mit einem Kessel beheizt, der vor 1985 eingebaut wurde, muss diesen jetzt austauschen. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad. Wer seit 1. Februar 2002 oder früher selbst im Gebäude wohnt, hat ebenfalls Schonfrist. Nach einem Verkauf muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren die Anlage austauschen. „Oben ohne“ nur bis 31.12.2015 Obere Geschossdecken, die begehbar sind, oder das darüber liegende Dach müssen spätestens am 31.12. dieses Jahres gedämmt sein. Existiert bereits ein „Mindestwärmeschutz“, gilt diese Regelung nicht. Auch wer als Eigentümer seine Immobilie bereits am 1. Februar 2002 bewohnt hat, ist nicht betroffen. Energetische Sanierung wird steuerlich gefördert Private Haus- und Wohnungsbesitzer, die Ihr Objekt selbst bewohnen, sollen eine energetische Sanierung steuerlich absetzen können. Ob es sich dabei um einzelne Maßnahmen oder eine vollständige Sanierung handelt, ist unerheblich. Die Vorteile werden gewährt, wenn sich die Energieeffizienz der Immobilie nach den Änderungen erhöht hat oder erneuerbare Energien genutzt werden. Die Details zur Ausgestaltung der Steuerabschreibung will der Gesetzgeber bis spätestens Ende Februar 2015 bekannt geben. Höhere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratung Für eine fachliche fundierte Vor-Ort-Beratung zur energetischen Sanierung gibt es ab dem 1. März 2015 höhere Zuschüsse. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal sind es 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich bis zu 500 Euro für den erhöhten Beratungsaufwand.

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