Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Januar 2015.

Nr. 02/15 13 Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird novelliert Das novellierte baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG, tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Unter anderem gilt dann für die Wärmeerzeugung in älteren Gebäuden ein Pflichtanteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie. Wer einen umfassenden Sanierungsfahrplan für sein Haus vorlegen kann, erfüllt diese Vorgabe bereits in Teilen. Die Solarthermie wird nicht mehr als „Ankertechnologie“ fungieren. Energiekennwerte in Immobilienanzeigen Bereits seit Mai 2014 müssen die Energiekennwerte einer Immobilie in kommerziellen Verkaufsanzeigen genannt werden. Ab 1. Mai 2015 gilt es als Ordnungswidrigkeit, dies zu unterlassen. Genaue Informationen zu allen Änderungen, die 2015 in Kraft treten, erhalten Interessierte bei der unabhängigen Energieagentur Schwarzwald- Hochrhein. Telefon 07751917325; www.energieagentur-schwarzwald-hochrhein.de Wärmelecks am Haus durch Thermografie orten / Qualitätskontrolle nach Baumaßnahmen Rotes Licht für dünne Wände Thermografieaufnahmen machen Wärmelecks am Haus sichtbar, beispielsweise als rote Stellen. Durchgeführt von Fachleuten kann das Infrarotbild als Entscheidungshilfe für eine energetische Sanierung dienen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie bei Ihrer unabhängigen Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein: 07751-917325 www.energieagentur-schwarzwald-hochrhein.de Weiterführende Links Detaillierte Informationen zur Thermografie: http://www.zukunftaltbau.de/ueber_zukunft_altbau/presse/informationen/2011/index.php Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 11. Februar 2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen.

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