Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Januar 2015.

Nr. 02/15 7 le, denen die Pflegestufe Null zugesprochen wird. Dabei geht es um Menschen „mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe1 erreicht“, so das Bundesministerium für Gesundheit. Die Einstufung in Pflegestufe Null kommt bei Demenz in Betracht. Als Beispiele für sinnvolle Maßnahmen nennt die Wohnberaterin: Übergang zu Balkon oder Terrasse so gestalten, dass man auch mit Rollstuhl oder Rollator sicher drüber kommt, oder den barrierefreien Umbau von Bädern. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, ein „behindertengerechtes“ Badezimmer zu benutzen. Alle sind aber überrascht, wenn Heike Kombrink praktische Beispiele zeigt: Da wird das gewohnte, reizlose Badezimmer durch die barrierefreie Umgestaltung zur modernen Wohlfühl-Oase! Es besteht auch die Möglichkeit, während der Umbaumaßnahme von der Pflegekasse Geld für Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wird von bislang 1.550 € auf künftig 1.612 € erhöht. Die Bewohner können es sich also in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung gutgehen lassen, während zuhause die Bauarbeiten mit der unvermeidlichen Unruhe und dem Schmutz ablaufen. Wenn alles fertig ist, kehrt man entspannt in sein schönes Zuhause zurück und genießt mehr Bequemlichkeit und Sicherheit als zuvor. Wohnberaterin Heike Kombrink vom DRK-Kreisverband Waldshut informiert im ganzen Landkreis kostenlos über Möglichkeiten für barrierefreies Wohnen und hilft beim Antragstellen Letzte Möglichkeit zur Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildung für Landwirte Das Landratsamt Waldshut -Landwirtschaftsamt- bietet letztmalig in 2015 für alle „Altsachkundigen“ die Möglichkeit ihre Fortbildungsverpflichtung im Pflanzenschutz für den ersten Fortbildungszeitraum (01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015) zu erfüllen. Die Fortbildung wird als zweiteilige Veranstaltung angeboten: Termin Fortbildung Teil 1 – „Aktuelles aus dem Pflanzenbau“: Mittwoch, 04.02.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Storchen“ in Waldkirch Termin Fortbildung Teil 2 – „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland“: Freitag, 20.02.2015 um 13:30 Uhr im Lehrsaal des Landwirtschaftsamtes in Waldshut. Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungen (Fortbildung Teil 1 und 2) wird vom Landwirtschaftsamt eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens zum 03.02.2015 unter Tel. 07751/86-5301 mit Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Alternativ ist auch eine Anmeldung mit dem Anmeldeformular auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes unter: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.ULBWT,Lde/Startseite möglich.

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