Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Januar 2015.

Nr. 02/15 1 Liebe Narren weit und breit bald ist wieder Fasnachtszeit ! Lustige Clowns vom Kindergarten Lienheim. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 2 · 29. Januar 2015 · Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 02/15 Stadt/Gemeinde Landkreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin 1) des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin 1) Wegen 2) wird die Wahl des/der Ober-Bürgermeisters / Bürgermeisterin der Stadt/Gemeinde 1) notwendig. Die Wahl findet statt am Sonntag, dem Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit des/der gewählten Ober1)-Bürgermeisters / Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versi- cherung – spätestens bis zum Sonntag 3) beim Bürgermeisteramt eingehen. Ort, Datum Bürgermeisteramt Unterschrift, Amtsbezeichnung 1) Nicht Zutreffendes bitte streichen, Zutreffendes ankreuzen 2) Grund des Freiwerdens der Stelle einsetzen 3) § 3 Abs. 2 und 4 KomWO – 21. Tag vor der Wahl 08/021/5260/01 W. Kohlhammer GmbH (13040) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de Hinweis: Wenn im Falle einer ehrenamtlichen Bürgermeisterstelle eine Ausschreibung nicht erfolgt ist (§ 47 Abs. 2 GemO), dann muss die Bekanntmachung nach § 1 Abs. 3 KomWO ferner enthalten, wo, ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt schriftliche Bewerbungen eingereicht werden können. Insofern wird auf den Text der Ausschreibung Kohlhammer Vordruck-Nr. 08/021/5080/01 verwiesen. Hohentengen a. H. Waldshut X Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers Hohentengen am Hochrhein 22.03.2015 19.04.2015 Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. 01.03.2015 Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Hohentengen a. H. , den 29.01.2015 Elmar Maier, stellvertretender Bürgermeister

Nr. 02/15 3 Stadt/Gemeinde Landkreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am Datum und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Datum Bei der Wahl des Ober-Bürgermeisters/der Ober-Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am 2) Datum Wahlberechtigten eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 3) Datum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung spätestens bis zum Sonntag 4) Datum beim Bürgermeisteramt eingehen. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde. 1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen 5) von bis Datum Datum während der allgemeinen Öffnungszeiten 6) für Wahlbe- rechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Ort der Einsichtnahme 7) Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 33 Abs. 1 Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtsnahme ist durch Datensichtgerät möglich. 08/021/5250/27 W. Kohlhammer GmbH (14020) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de Hohentengen a. H. Waldshut 22.03.2015 19.04.2015 22.03.2015 01.03.2015 Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H., Wahlamt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. 01.03.2015 Hohentengen a. H. 02.03.2015 06.03.2015 Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H., Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. - barrierefrei mit Hilfe - X

4 Nr. 02/15 1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 8) Datum bis Uhrzeit Uhr beim Bürgermeisteramt Anschrift und Zimmer-Nr. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. 1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 2). 2. Wahlscheine 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag 2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. 2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Datum erhält ferner einen Wahlschein a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird, b) von Amts wegen, wer für die Wahl am Datum einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2 erhalten hat. 2.3 Wahlscheine können für die Wahl am Datum bis Freitag 9) 18.00 Uhr für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Datum bis Freitag 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Anschrift und Zimmer-Nr. schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2 genannten Gründen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Stadt/Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Brief- wahl 10) - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von 11) Postunternehmen unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Bürgermeisteramt Unterschrift, Amtsbezeichnung 2) Tag der ersten Wahl (§ 45 Abs. 1 GemO) einsetzen 3) § 5 Abs. 1 Nr. 5 KomWO = 21. Tag vor der Wahl 4) § 3 Abs. 2 und 4 KomWO = 21. Tag vor der Wahl 5) § 6 (2) KomWG 6) wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben 7) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Sind mehrere Stellen für die Einsichtnahme eingerichtet, diese angeben. 8) § 6 Abs. 2 KomWG = 16. Tag vor der Wahl = 3. Freitag vor der Wahl 9) § 10 Abs. 2 KomWO = 2. Tag vor der Wahl 10) ggf. Farbe eintragen 11) Von der Gemeinde beauftragtes Postunternehmen einsetzen. Wurde keine Vereinbarung geschlossen und die Wahlbriefe sind mit dem Vermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ versehen, dann sind die Worte „ausschließlich von“ und das Ausfüllfeld „Postunternehmen“ zu streichen. in der Farbe blau 06.03.2015 12:00 Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. 19.04.2015 22.03.2015 22.03.2015 20.03.2015 19.04.2015 17.04.2015 Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Deutsche Post AG Hohentengen a. H. , den 29.1.2015 Elmar Maier, stellvertretender Bürgermeister

Nr. 02/15 5 Die Gemeindeverwaltung informiert: Ab 01. Januar 2015 ist Herr Florian Ottich neuer Klärwärter der Kläranlage Hohentengen a.H. Herr Bernhard Moranz ist mit Ablauf des 31. Dezember 2014 in den Ruhestand getreten. Über Fastnacht: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und der Postagentur Schmutziger Donnerstag 12. Februar 2015 - nachmittags geschlossen – Freitag 13 .Februar 2015 - geöffnet – Samstag 14. Februar 2015 - Post geöffnet – Rosenmontag 16. Februar 2015 - ganztags geschlossenFastnachtsdienstag 17. Februar 2015 - geöffnet - Mehrzweckhalle Hohentengen und Lienheim Achtung – Sporttreibende Vereine und Gruppen! Bis zum Ende der „närrischen Zeit“ können die Hallen der Gemeinde wegen der Dekoration von den sporttreibenden Vereinen nur eingeschränkt benutzt werden. Die Mehrzweckhalle in Hohentengen kann von den sporttreibenden Vereinen ab 19. Februar 2015 ohne Einschränkungen wieder genutzt werden. Wichtiger Hinweis Halle Lienheim Die Gemeindehalle in Lienheim bedarf nach der närrischen Zeit einer Generalreinigung. In der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 20. Februar 2015 ist deshalb keinerlei Sportbetrieb möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Spender des „Heilig-Abend-Treffens“ 2014 in Herdern. Durch Ihre Unterstützung konnten wir insgesamt 460,-- € an die Nachsorgeklinik Tannheim überweisen. Das Organisationsteam

6 Nr. 02/15 Gesamtschweizerischer Sirenentest Der gesamtschweizerische Sirenentest findet dieses Jahr am Mittwoch, dem 04. Februar 2015 statt. Für die Tests der stationären und mobilen Sirenenanlagen des Zivilschutzes wird das Signal „Allgemeiner Alarm“ von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr und das Signal „Wasseralarm“ von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr gegeben. Der gesamtschweizerische Sirenentest erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz der Schweiz. Er dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme zu testen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie im Internet unter: http://www. sirenenalarm.ch DRK-Wohnberaterin informiert kostenlos Mehr Geld für altersgerechtes Umbauen Besonders Menschen mit Pflegestufe profitieren von Verbesserungen der finanziellen Fördermöglichkeiten für altersgerechtes Umbauen, die seit 1. Januar 2015 in Anspruch genommen werden können. Statt wie bisher 2557 € gibt es ab nun bis zu 4.000 € Zuschuss für Umbaumaßnahmen. Was möglich ist und wie man seine Ansprüche geltend macht, darüber informiert im ganzen Landkreis Waldshut kostenlos die Diplom-Sozialpädagogin Heike Kombrink vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Waldshut. Heike Kombrink leitet beim DRK-Kreisverband Waldshut die Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen. Diese Beratung ist besonders für Senioren und Menschen mit Behinderungen wichtig: Es geht um Sicherheit und Bequemlichkeit im eigenen Zuhause. Mehr Geld gibt es seit Neujahr nicht nur von der Pflegekasse für alle Pflegestufen. Immobilieneigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen für altersgerechtes Umbauen attraktive Fördermöglichkeiten der KFW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nutzen. Wer jetzt einen Antrag stellt, kann also in den Genuss der kräftig aufgestockten Fördergelder kommen. DRK-Wohnberaterin Heike Kombrink berät individuell, was verändert werden sollte, damit die Wohnung oder das Haus bequemer und sicherer wird. Zudem hilft sie ihren Klienten durch den Paragraphendschungel, formuliert Anträge, reicht diese ein und gibt qualifizierte Stellungnahmen ab – das alles kostenlos für jedermann. „Sogar die Nuller profitieren“, freut sich Heike Kombrink, die Ratsuchenden gerne mit unkomplizierter, verständlicher Ausdrucksweise entgegenkommt. „Nuller“, das sind al-

Nr. 02/15 7 le, denen die Pflegestufe Null zugesprochen wird. Dabei geht es um Menschen „mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe1 erreicht“, so das Bundesministerium für Gesundheit. Die Einstufung in Pflegestufe Null kommt bei Demenz in Betracht. Als Beispiele für sinnvolle Maßnahmen nennt die Wohnberaterin: Übergang zu Balkon oder Terrasse so gestalten, dass man auch mit Rollstuhl oder Rollator sicher drüber kommt, oder den barrierefreien Umbau von Bädern. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, ein „behindertengerechtes“ Badezimmer zu benutzen. Alle sind aber überrascht, wenn Heike Kombrink praktische Beispiele zeigt: Da wird das gewohnte, reizlose Badezimmer durch die barrierefreie Umgestaltung zur modernen Wohlfühl-Oase! Es besteht auch die Möglichkeit, während der Umbaumaßnahme von der Pflegekasse Geld für Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wird von bislang 1.550 € auf künftig 1.612 € erhöht. Die Bewohner können es sich also in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung gutgehen lassen, während zuhause die Bauarbeiten mit der unvermeidlichen Unruhe und dem Schmutz ablaufen. Wenn alles fertig ist, kehrt man entspannt in sein schönes Zuhause zurück und genießt mehr Bequemlichkeit und Sicherheit als zuvor. Wohnberaterin Heike Kombrink vom DRK-Kreisverband Waldshut informiert im ganzen Landkreis kostenlos über Möglichkeiten für barrierefreies Wohnen und hilft beim Antragstellen Letzte Möglichkeit zur Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildung für Landwirte Das Landratsamt Waldshut -Landwirtschaftsamt- bietet letztmalig in 2015 für alle „Altsachkundigen“ die Möglichkeit ihre Fortbildungsverpflichtung im Pflanzenschutz für den ersten Fortbildungszeitraum (01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015) zu erfüllen. Die Fortbildung wird als zweiteilige Veranstaltung angeboten: Termin Fortbildung Teil 1 – „Aktuelles aus dem Pflanzenbau“: Mittwoch, 04.02.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Storchen“ in Waldkirch Termin Fortbildung Teil 2 – „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland“: Freitag, 20.02.2015 um 13:30 Uhr im Lehrsaal des Landwirtschaftsamtes in Waldshut. Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungen (Fortbildung Teil 1 und 2) wird vom Landwirtschaftsamt eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens zum 03.02.2015 unter Tel. 07751/86-5301 mit Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Alternativ ist auch eine Anmeldung mit dem Anmeldeformular auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes unter: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.ULBWT,Lde/Startseite möglich.

8 Nr. 02/15 Anmelde- und Beratungstag der berufsbildenden Schulen in Waldshut am 10. Februar 2015, 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr Anmeldeschluss für die Vollzeitschulen ist der 01. März 2015, Die Anmeldung für mit * gekennzeichnete Schulen findet digital statt. Ein Link auf den Internetseiten der Schulen verweist auf die Anmeldeseite. Anmeldeformulare für die anderen Schularten können über das Internet heruntergeladen werden. Gewerbliche Schule Waldshut Friedrichstr. 22 Tel.: 07751 884-400 Fax: 07751 884-488 E-Mail: info@gs-wt.de Internet: www.gs-wt.de  Technisches Gymnasium* - Mechatronik (früher Technik) - Informationstechnik - Technik und Management  Berufskolleg - Technisches Berufskolleg I* - Technisches Berufskolleg II  1-jährige Berufsfachschule - Elektronik - Fahrzeugtechnik - Metalltechnik  2-jährige Berufsfachschule - Elektrotechnik - Metalltechnik  Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (früher BVJ)  Berufseinstiegsjahr  Fachschule für Technik (Technikerschule) Justus-von-Liebig-Schule Waldshut Von-Kilian-Str. 5 Tel.: 07751 884-100 Fax: 07751 884-188 E-Mail: info@jls-wt.de Internet: www.jls-wt.de  Berufliche Gymnasien* - Biotechnologie - Ernährungswissenschaften  Berufskolleg - Assistentinnen/Assistenten der Biotechnologie* - Gesundheit und Pflege I* - Gesundheit und Pflege II - Sozialpädagogik - Praktikantinnen/Praktikanten  3-jährige Berufsfachschule Altenpflege  1-jährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe  2-jährige Berufsfachschulen für - Ernährung und Hauswirtschaft - Gesundheit und Pflege  Berufseinstiegsjahr  2-jährige Berufsfachschule Zusatzqualifikation für die Praxisanleiter/innen für das Arbeitsfeld der Erzieher und Erzieherinnen (berufsbegleitend) Kaufmännische Schule Waldshut Friedrichstr. 18 Tel.: 07751 884-200 Fax: 07751 884-288 E-Mail: info@ks-wt.de Internet: www.ks-wt.de  Wirtschaftsgymnasium* - Wirtschaft - Finanzmanagement  Berufskolleg Kaufmännisches Berufskolleg I mit Übungsfirma* Kaufmännisches Berufskolleg II  2-jährige Berufsfachschule „Wirtschaft“ Auszubildende werden von ihrem Ausbildungs- betrieb an der betreffenden Berufsschule ange- meldet. Öffnungszeiten der Sekretariate: vormittags: Mo.- Fr. 7:00 – 13:00 Uhr, nachmittags: Mo. – Do. 14:00 – 15:30 Uhr

Nr. 02/15 9 Landratsamt Waldshut Fit in den Frühling - Gesundheitsaktionswochen 2015 18. Febr. – 3. April Mit freundlicher Unterstützung der DAK Gesundheit, Servicezentrum Waldshut Seit 10 Jahren heißt es zur Fastenzeit „Fit in den Frühling“. Auch 2015 gibt es wieder zahlreiche Angebote der Gesundheitsaktionswochen. Wer sich vorgenommen hat, einige ungeliebte Gewohnheiten zu ändern, das eigene Konsum- und Alltagsverhalten zu überdenken, wer eine Zeit lang auf Alkohol verzichten oder weniger ungesund Essen möchte, weniger Stress und mehr Ausgeglichenheit anstrebt, sich mehr bewegen möchte, und wer auch mal etwas Neues ausprobieren will, findet mit den Angeboten der Gesundheitsaktionswochen vielfältige und wertvolle Unterstützung. Mitmachen können also wieder alle, die sich für den Frühling in Form bringen möchten. Für manche Angebote gewähren Krankenkassen einen Zuschuss oder übernehmen die Teilnahmegebühr komplett. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse danach. Bei „Fit in den Frühling“ finden Sie Angebote, die Ihnen helfen, Ihre guten Vorsätze erfolgreich in die Tat umzusetzen und durchzuhalten. Starten Sie fit in den Frühling! Die Angebote: Genussvoller Start in den Frühling Weg mit dem Winterspeck Vortrag Referentin: Irmtraud Weinmann, Diätassistentin und Ernährungsberaterin Termin: 2. März, 18.00 – 19:30 Uhr im Landwirtschaftsamt, Gartenstr. 7 in Waldshut Dies ist ein kostenfreies Angebot, eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Qi-Gong Körpergenuss durch Wachsamkeit Kursangebot Leitung: Gudrun Simon, Sport- und Gymnastiklehrerin, zertifizierte Qi-Gonglehrerin (DDQT), Migränetherapeutin, Rückenschullehrerin Termine: ab 5.März- vier Kursabende jeweils donnerstags 18.30-20.00 Uhr in der Hauensteinstr. 14 (Landratsamt) in Bad Säckingen Teilnehmergebühr: 80 € incl. Übungsunterlagen Eine Kostenbeteiligung durch die DAK ist möglich! Leben und nicht gelebt werden Entspannen und die inneren Kräfte mobilisieren Wochenend-Seminar

10 Nr. 02/15 Leitung: Gabriela Strittmatter, Diplom-Entspannungspädagogin und Systemische Beraterin Termin: Samstag, 21. März, 9.30 – 17.00 Uhr und Sonntag, 22. März 9.30 – 16.00 Uhr, Viehmarktplatz 1, 3. OG in Waldshut Teilnehmergebühr: 150 Euro Anmeldung erforderlich! Yoga und Meditation Ein Weg zu innerer Klarheit und Ruhe Kursangebot Leitung: Joachim Grap, Yogalehrer (Berufsverband dtsch. Yogalehrer/innen/ Europäische Yogaunion) Termine: ab 20. Febr. 6 Kursabende immer freitags 19:00 - 20:15 Yoga Zentrum Waldshut, Eisenbahnstr. 23 in Waldshut (ggü. Bahnhof) Teilnehmergebühr 54 € für 6 Kursabende Anmeldung erforderlich! Kostenbeteiligung durch die DAK möglich! Mal loslassen! Progressive Muskelentspannung Kursangebot Leitung: Gabriela Strittmatter, Diplom-Entspannungspädagogin und Systemische Beraterin Beginn: ab 9. März - Vier Kursabende jeweils montags 19.00 – 20.30 Uhr, Saderlacher Weg 3, Waldshut Teilnehmergebühr: 90 € (inkl. ausführliches Unterrichtsmaterial) Anmeldung erforderlich! Kostenbeteiligung durch die DAK möglich! Die Kraft des Lachens Die etwas andere Stressprävention Workshop Leitung: Edelgard Moliere, Lachyogaleiterin und Burn-out-Beraterin Termin: Mittwoch, 18. März, 17:30 - 20:00, Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Waldshut Teilnehmergebühr 15 € Anmeldung erforderlich! Bitte bequeme Kleidung, Turnschuhe und Decke oder Isomatte mitbringen! Orientalischer Tanz Tanzen macht glücklich! Schnupper-Workshop Leitung: Marietta Heyn, Tänzerin, Choreografin und Lehrerin für Orientalischen Tanz Termin: Samstag, 15. März, 14.00 – 17.00 Uhr in der Turnhalle der Waldtorschule, Waldtorstr. 1 in Waldshut

Nr. 02/15 11 Teilnehmergebühr: 15 € Bitte bequeme Kleidung und hallengeeignete Schuhe mit flexibler Sohle (barfuß geht auch) Anmeldung erforderlich! Yoga in der Fastenzeit Erweckende Übungen für Leib und Gemüt Wochenendkurs Leitung: Günter Oberschmid, Yoga-Lehrer, Yogi-Raj und Waltraud Eckert, Ivengar-Yogalehrerin Termin: Samstag, 28. März 9:30 – 18:00 Uhr und Sonntag, 29. März 9:00 – 16:00 Uhr Seminarhaus Heidewuhr, Rickenbach / Bergalingen Kursgebühr: 100 € inkl. Verpflegung (vegetarisch nach den Richtlinien der ayurvedischen Ernährung) Es besteht die Möglichkeit zur Übernachtung! EZ 25 €, DZ 20 € p.P. zuzüglich Anmeldung erforderlich! Weitere Information und Anmeldungen: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 86 43 44, E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Das komplette Programm finden Sie auch im Rathaus und im Internet auf www.suchtwaldshut.de Agentur für Arbeit informiert: Veröffentlichungstermine Arbeitsmarkt 2014 An folgenden Tagen werden jeweils um 10 Uhr die Arbeitsmarktdaten für die Agentur für Arbeit Lörrach veröffentlicht. Arbeitsmarktdaten für: Arbeitsmarktreport am: Januar 2015 29. Januar 2015 Februar 2015 26. Februar 2015 März 2015 31. März 2015 April 2015 30. April 2015 Mai 2015 02. Juni 2015 Juni 2015 30. Juni 2015 Juli 2015 30. Juli 2015 August 2015 01. September 2015 September 2015 30. September 2014 Oktober 2015 29. Oktober 2015 November 2015 01. Dezember 2015 Dezember 2015 05. Januar 2016

12 Nr. 02/15 Die Energieagentur informiert: Diverse Neuerungen zum Thema Heizenergie treten in Kraft Was Hauseigentümer und Mieter 2015 beachten sollten Obere Geschossdecke dämmen / Alte Heizkessel müssen raus Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) soll den Energieverbrauch von Gebäuden und damit Kosten reduzieren. Im Mai 2014 wurde sie zum vierten Mal angepasst. Was Hausbesitzer und Mieter für 2015 hierzu sowie über weitere Änderungen wissen sollten, erklärt Dr. Erika Höcker, Beraterin der Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein. Alte Heizkessel haben ausgedient Wer sein Haus mit einem Kessel beheizt, der vor 1985 eingebaut wurde, muss diesen jetzt austauschen. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad. Wer seit 1. Februar 2002 oder früher selbst im Gebäude wohnt, hat ebenfalls Schonfrist. Nach einem Verkauf muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren die Anlage austauschen. „Oben ohne“ nur bis 31.12.2015 Obere Geschossdecken, die begehbar sind, oder das darüber liegende Dach müssen spätestens am 31.12. dieses Jahres gedämmt sein. Existiert bereits ein „Mindestwärmeschutz“, gilt diese Regelung nicht. Auch wer als Eigentümer seine Immobilie bereits am 1. Februar 2002 bewohnt hat, ist nicht betroffen. Energetische Sanierung wird steuerlich gefördert Private Haus- und Wohnungsbesitzer, die Ihr Objekt selbst bewohnen, sollen eine energetische Sanierung steuerlich absetzen können. Ob es sich dabei um einzelne Maßnahmen oder eine vollständige Sanierung handelt, ist unerheblich. Die Vorteile werden gewährt, wenn sich die Energieeffizienz der Immobilie nach den Änderungen erhöht hat oder erneuerbare Energien genutzt werden. Die Details zur Ausgestaltung der Steuerabschreibung will der Gesetzgeber bis spätestens Ende Februar 2015 bekannt geben. Höhere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratung Für eine fachliche fundierte Vor-Ort-Beratung zur energetischen Sanierung gibt es ab dem 1. März 2015 höhere Zuschüsse. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal sind es 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich bis zu 500 Euro für den erhöhten Beratungsaufwand.

Nr. 02/15 13 Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird novelliert Das novellierte baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG, tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Unter anderem gilt dann für die Wärmeerzeugung in älteren Gebäuden ein Pflichtanteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie. Wer einen umfassenden Sanierungsfahrplan für sein Haus vorlegen kann, erfüllt diese Vorgabe bereits in Teilen. Die Solarthermie wird nicht mehr als „Ankertechnologie“ fungieren. Energiekennwerte in Immobilienanzeigen Bereits seit Mai 2014 müssen die Energiekennwerte einer Immobilie in kommerziellen Verkaufsanzeigen genannt werden. Ab 1. Mai 2015 gilt es als Ordnungswidrigkeit, dies zu unterlassen. Genaue Informationen zu allen Änderungen, die 2015 in Kraft treten, erhalten Interessierte bei der unabhängigen Energieagentur Schwarzwald- Hochrhein. Telefon 07751917325; www.energieagentur-schwarzwald-hochrhein.de Wärmelecks am Haus durch Thermografie orten / Qualitätskontrolle nach Baumaßnahmen Rotes Licht für dünne Wände Thermografieaufnahmen machen Wärmelecks am Haus sichtbar, beispielsweise als rote Stellen. Durchgeführt von Fachleuten kann das Infrarotbild als Entscheidungshilfe für eine energetische Sanierung dienen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie bei Ihrer unabhängigen Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein: 07751-917325 www.energieagentur-schwarzwald-hochrhein.de Weiterführende Links Detaillierte Informationen zur Thermografie: http://www.zukunftaltbau.de/ueber_zukunft_altbau/presse/informationen/2011/index.php Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 11. Februar 2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen.

14 Nr. 02/15 Deutsche Rentenversicherung informiert: Deutsch-schweizerische Rentenberatung vor Ort: Waldshut Die Deutsche Rentenversicherung und Träger der Rentenversicherung in der Schweiz bieten auch dieses Jahr wieder grenzüberschreitende Informationen zur Rente an. Angesprochen sind alle, die Beiträge zur gesetzlichen deutschen und schweizerischen Rentenversicherung einbezahlt haben. Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen Experten beider Länder kostenlos Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswirkungen. Zum Beratungstag am Mittwoch 20. Mai 2015 von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Waldtorstraße 1a (im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit) laden wir ein. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter Tel. 07751 895810. Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Sammeltermine Vorankündigung: Verschiebung der Müllabfuhr über Fastnacht Aufgrund des „Rosenmontag“ am 16. Februar 2015 verschiebt sich die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag. Die Abfuhr wird wie folgt verlegt: Von Rosenmontag, 16. Februar 2015 auf Dienstag, den 17. Februar 2015 Die Kreismülldeponie Lachengraben, die Grünkompostierungsanlage in Küssaberg sowie alle Recyclinghöfe sind am Rosenmontag, den 16. Februar 2015 geschlossen. Info unter: 92340

Nr. 02/15 15 Familienzentrum Hochrhein informiert: NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informiere Fussballkalender Samstag 31. Januar 2015 14:20 SG Hochrhein 2 SG Hochrhein B-Juniorinnen Bezirksturnier 14:20 SG Hochrhein 2 SG Hochrhein B-Juniorinnen Halle Maulburg 14:59 FC Friedlingen SG Hochrhein 2 B-Juniorinnen Bezirksturnier 15:12 TuS Binzen SG Hochrhein B-Juniorinnen Halle Maulburg 15:38 SG Hochrhein 2 TuS Binzen B-Juniorinnen Bezirksturnier 16:04 SG Hochrhein FC Hausen B-Juniorinnen Halle Maulburg 16:17 FC Wittlingen SG Hochrhein 2 B-Juniorinnen Bezirksturnier 16:43 FC Friedlingen SG Hochrhein B-Juniorinnen Halle Maulburg 16:56 FC Hausen SG Hochrhein 2 B-Juniorinnen Bezirksturnier 17:09 SG Hochrhein FC Wittlingen B-Juniorinnen Halle Maulburg Veranstaltungskalender 30./31. Januar 2015 Büttenabende Narrenzunft Hohentengen Halle Hohentengen 07. Februar 2015 Pfarrfasnacht im kath. Pfarrsaal 12. Februar 2015 Kinderball, Narrenverein Lienheim, 12. Februar 2015 Hemdglunkerball, Vereinsheim SC Hohentengen 12. Februar 2015 Hemdglunkerumzug Narrenzunft Hohentengen a.H. Volksochschule Hohentengen Kreatives freies Gestalten und Malen Leiterin: Ramona Feyrer, Designerin Kurstag: Samstag,21.Februar 2015 von 10.00 bis 18.30 Uhhr In diesem eintägigen Lehrgang werden handwerkliche und formale Grundkenntnisse der Malerei vermittelt. Er eignet sich für alle, die zu einem künstlerischen Ausdruck gelangen möchten. Die Bilder entstehen mit Aquarellstiften in Verbindung mit Wasser. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie lieber abstrakt oder gegenständlich malen.

16 Nr. 02/15 Ziel ist die Entfaltung der eigenen schöpferischen Möglichkeiten. Wenn vorhanden, eigene Materialien mitbringen, den Rest besorgt die Kursleiterin. Kursgebühr: 60,- Euro Anmeldung bitte an Kuno Mai, Tel.:07742/6255 Antipasti- italienische Küche Leiterin: Carmela Pacino, Tel.: 07742/922133 Kurstag: Freitag,27. Februar 2015 von 19.00 bis 22.00 Uhr Eine der vielen Traditionen italienischer Küche sind die Antipasti. Schon in der Renaissance begannen die Bankette mit dem kalten Essen. Heute haben die Antipasti auch eine andere Bedeutung gewonnen, zum Beispiel als sommerliches oder leichtes Abendessen. Kursgebühr: 15,-Euro plus Lebensmittelanteil Anmeldung bitte direkt tel. an die Kursleiterin. Teilnehmerzahl: maximal 12 Schwimmclub Hohentengen Schwimmkurs für Kinder Alle Kurse finden sonntagvormittags im Hallenbad in Hüntwangen statt. Informationen und aktuelle Termine im Februar 2015 schwimmclub.hohentengen@email.de oder Tel. 07742 857680 ab 20.00 Uhr. TASTENKABARETT in der Klosterschüer Ofteringen mit Axel Pätz „Chill mal!“ Samstag, 7. Februar 2015, 20.00 Uhr in der Klosterschüer Ofteringen Freuen Sie sich auf einen weiteren Auftritt des Künstlers in der Klosterschüer, der mit seinem Programm „Das Niveau singt“ zu begeistern wusste. Weitere Infos unter www.ursart.de Eintrittspreise: 15,00 € (Vorverkauf) / 17,00 € (Abendkasse) / 10,00 € (Jugendliche) Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel. 07746/852-11, email: sgoebel@wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de Landsenioren Südbaden e. V. BLHV-Kreisverband Waldshut Der BLHV Landseniorenverband und das Seniorenwerk Küssaberg feiern Seniorenfastnacht. Zu einem „Bunten Faschingsnachmittag“ laden wir recht herzlich ein: Datum: Donnerstag, den 05. Februar 2015 Uhrzeit: 14.11 Uhr

Nr. 02/15 17 Ort: Inselpavillon Gemeindezentrum Küssaberg Saalöffnung: 13.30 Uhr Eintritt. 4,00 € pro Person Es erwartet Sie ein närrisches Programm, unter anderem mit dem musikalischen Alleinunterhalter Fredi Hotz, Stühlingen. B L H V - B i l d u n g s w e r k Seminar: Milchvieh- und Mutterkuhhaltung unterm Aspekt der Landschaftspflege und Nutzung von Extensivgrünland Situation der Tierhaltung und Grünlandbewirtschaftung im Südschwarzwald FFH-Richtlinie - Woran sind Magere Flachland-Mähwiesen zu erkennen? Verpflichtung zu Erhalt & Wiederherstellung, Bewirtschaftung, Beweidung und Giftpflanzen. Anforderungen aus der neuen Düngeverordnung. Neues von der Landschaftspflegerichtlinie. Referenten: Dr. Diethild Wanke, AfL-Lörrach, Dr. Melanie Seither, LAZBW-Aulendorf, Hubert God, BLHV-Freiburg, Hansjörg Stoll, LEV-Waldshut Gasthaus Rössle, Bernau, Fr. 06.Februar 2015, 14.00 - 17.00 Uhr BLHV-Bildungswerk, BLHV-Kreisverbände, AK Mutterkuhhalter Dachsberg Das Landratsamt Waldshut – Landwirtschaftsamt informiert: Meisterprüfung in der Hauswirtschaft Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, bei genügender Beteiligung im Jahre 2015 wieder Meisterprüfungen in der Hauswirtschaft durchzuführen. Die Anmeldung muss bis spätestens 30. März 2015 beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, vorliegen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafter/in und danach mindestens eine zweijährige Berufspraxis nachweist. Abweichend kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen glaubhaft macht, dass er die entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Das Anmeldeformular und weitere Informationen sind direkt beim RP Tübingen oder auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de unter Ausbildung/Hauswirtschaft erhältlich. Lebensmitte - Bilanz ziehen und neue ausrichten Eine Informationsveranstaltung von BiZ & Donna der Arbeitsagentur Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt oder ihrem Mann den Rücken für seine Karriere gestärkt. Jetzt ist für viele Frauen der Zeitpunkt gekommen, wieder in den Beruf zurückzukehren.

18 Nr. 02/15 Die Rechtsanwältin, Mediatorin (StA-geprüft) und Fundraising-Managerin (FA) Brigitte Benzing-Haege möchte Frauen in den besten Jahren Lust machen, Lebenserfahrung als berufliche Chance zu begreifen, zeigt Wege auf, Selbstzweifel abzubauen und Vertrauen in das eigene Können zu steigern. Die Veranstaltung findet am 10.02.2015 von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Gruppenraum 2.11 der Agentur für Arbeit Waldshut, Waldtorstr. 1a statt. Anschließend stehen die Referentin und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Eva Faller für weitere Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. AOK lädt ein zum Langlauf-Technik-Kurs Für Naturfreunde und Wintersport-Begeisterte bietet die AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee zusammen mit dem Wintersportclub Bannholz- Höchenschwand im Februar einen Langlauf-Technik-Kurs an. Die Kurse finden statt am Sonntag, 1. Februar, Sonntag, 8. Februar und Sonntag, 22. Februar – jeweils von 10 bis 13 Uhr. Treffpunkt ist das Loipenhaus in Höchenschwand. Die Anmeldung ist möglich bei der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee unter der Rufnummer 07751 878–181. Unter dieser Rufnummer gibt die Leitern des AOK-Gesundheitszentrums Waldshut, Nina Blattmann, auch weitere Informationen zum Kurs. Weitere Informationen sind auch möglich beim WSC Bannholz-Höchenschwand e.V. über die Website www.winter-sport-club.de Regionale Ausbildungsbörse 2015 in Lauchringen Am 21. März 2015 findet in Lauchringen die dritte Ausbildungsbörse an der Werkrealschule Lauchringen statt. Die Lauchringer Ausbildungsbörse hat sich bereits jetzt zu einer der größten Plattformen dieser Art der Region entwickelt. Mit dieser Ausbildungsbörse soll jugendlichen Schulabgängern aller Schularten aufgezeigt werden, welches umfangreiche Angebot an Ausbildungsberufen in unserer Region besteht und Schüler wie Eltern auf den neuesten Stand bezüglich Berufsinhalte und Zukunftsperspektiven bringen. Die Verantwortlichen hoffen, dass die Zahl der teilnehmenden, ausbildungswilligen Unternehmen und Betriebe der Region noch einmal erhöht werden kann. Wie schon in den Vorjahren soll eine möglichst große Spannbreite an Ausbildungsberufen vorgestellt werden. Um das berufliche Spektrum zu erweitern und zu vervollständigen, sind für das kommende Jahr verstärkt auch Handwerksbetriebe eingeladen, ihren Betrieb und die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten im Handwerk zu präsentieren. Die Veranstalter erhoffen sich zahlreiche Anmeldungen von interessierten Ausbildungsbetrieben. Die Aussteller sollen Auskunft und Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen geben und über Einstellungsvoraussetzungen, Lerninhalte sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven informieren. Neben den Berufsfeldern aus Industrie,

Nr. 02/15 19 Handel, Dienstleistungsgewerbe und dem Handwerk sollen auch die Berufe im sozialen, gesundheits- und pflegerischen Bereich sowie im öffentlichen Dienst präsentiert werden. Interessierte und um qualifizierte Nachwuchskräfte bedachte Unternehmen sind bei dieser Ausbildungsbörse erste Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler aber auch für deren Eltern. Hier können persönliche Gespräche zur Berufswahl geführt und erste wichtige Kontakte für einen erfolgreichen Berufseinstieg geknüpft werden. Die Ausbildungsbörse wird intensiv in allen Schulen der Region beworben. Als Aussteller sind somit Ausbildungsbetriebe aus der ganzen Region eingeladen. Unternehmen, die sich gerne an dieser interessanten Ausbildungsbörse präsentieren möchten, können sich jetzt, bis spätestens 31.01., bei der Werkrealschule Lauchringen anmelden. Die Teilnahme an der Ausbildungsbörse ist kostenfrei. Weitere Informationen erteilen Sascha Travica, Schulsozialarbeiter sowie Ines Peter, Schulpädagogische Assistentin unter Tel. 07741 / 6095-58 oder -62 oder per Mail unter berufsorientierung@lauchringen.de. Weitere Infos auch auf www.lauchringen.de Gewerbliche Schulen Bad Säckingen Lust auf Weiterbildung nach der Berufsausbildung? Mittlere Reife Fachhochschulreife Abitur!!! Informationsveranstaltung am Samstag, 07.02.2015 um 10:30 Uhr an der Gewerbeschule Bad Säckingen Von 9:00 – 13:00 Uhr findet der Berufsinformationstag an den beruflichen Schulen in Bad Säckingen statt. Wir bieten als einzige öffentliche Schule des zweiten Bildungsweges zwischen Freiburg, Donaueschingen und Singen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung folgende Möglichkeiten der Weiterbildung: 1. Mittlere Reife an der BAS (Berufsaufbauschule, 1 Jahr Vollzeitunterricht Zugang zum BKFH und zur TO. 2. Fachhochschulreife am BKFH (Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in gewerblicher Richtung – Schwerpunkt Technik /Physik oder in hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer Richtung – Schwerpunkt Biologie, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen aller Fachrichtungen bundesweit. 3. Abitur an der TO (Technische Oberschule, 2 Jahre Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen, Dualen Hochschulen, Berufsakademien, pädagogischen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland. Der Besuch dieser Schularten ist kostenlos und kann nach BAföG gefördert werden. Die erworbenen Abschlüsse sind bundesweit anerkannt.

20 Nr. 02/15 Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16 werden ab sofort entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 14 September 2015. Weitere Informationen und Beratung: Im Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2 Tel.: 07761/560920 oder im Internet: www.gwsbs.de Justus- von Liebig-Schule Beruflich bildende Schule des Landkreises Waldshut informiert Einstiege in den Altenpflegeberuf Unterstützung und Hilfe im Alter durch kompetente Pflegekräfte, das ist das Ziel der Altenpflegeausbildung an der Justus- von- Liebig-Schule Waldshut. Sie bietet viele Zugänge zu diesem schönen Berufsfeld, angepasst auf verschiedene Zielgruppen: Einen allgemeinen Einstieg in das Berufsfeld aller Pflegeberufe erhalten junge Leute mit Mittlerer Reife, wenn sie den Weg ins Berufskolleg Pflege und Gesundheit einschlagen. Es führt in zwei Jahren zur Fachhochschulreife und eröffnet damit Zugänge zu den Hochschulen Baden-Württembergs. Gleichzeitig wird eine berufliche Basisqualifikation vermittelt, die mit dem die Eigenschaft als „Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ verliehen wird. Die klassische Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger/zur staatlich anerkannten Altenpflegerin richtet sich an Schulabgänger oder berufliche Wiedereinsteiger mit mittlerem Bildungsabschluss. In drei Jahren kann in dualer Form, d.h. durch Praxis in Altenpflegeeinrichtungen und durch Theorieunterricht in der Schule die staatliche Anerkennung erlangt werden. Wer eine kürzere Ausbildung bevorzugt und einen Hauptschulabschluss besitzt, kann sich in einem Jahr zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin ausbilden lassen. Auch hier wechseln sich Praxis- und Theoriephasen ab. Für Personen, die bereits seit längerer Zeit in Einrichtungen als Hilfskräfte arbeiten und die ihre Arbeitszeit beibehalten wollen, gibt es die Ausbildung zum Altenpflegehelfer/ zur Altenpflegehelferin in Teilzeitform. Wie bei der Vollzeitausbildung steht am Ende der Ausbildung die Prüfung zur staatlichen Anerkennung. Die Ausbildung selbst findet aber nur in Teilzeitform statt und ist auf zwei Jahre gestreckt. Ganz interessant für Personen, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind und die eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen, ist die zweijährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin für Migranten. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt hier zunächst auf dem Erwerb der deutschen Sprache, bevor mit pflegerischen Ausbildungsinhalten in Theorie und Praxis begonnen wird. Die Ausbildung schließt ebenfalls mit der staatlichen Anerkennung ab und umfasst auf Wunsch

Nr. 02/15 21 auch den Einbürgerungstest. Die Aufnahmevor-aussetzungen werden individuell von der Schule geprüft. Für diesen neuen Ausbildungsgang ruft die Schule auch alle Mitbürger auf, eventuell in Frage kommende Personen anzusprechen und diese auf das Angebot aufmerksam zu machen. Anmeldung Die Anmeldung zum BK Pflege erfolgt online bis zum 1. März 2015. Das Anmeldeformular für die übrigen Ausbildungsgänge ist auf der Homepage der Justus-von-Liebig Schule zu finden. Es muss auf dem Sekretariat abgegeben werden. Folgende Unterlagen werden benötigt: Anmeldeformular, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Nachweis der gesundheitlichen Eignung, Ausbildungsvertrag mit einem Träger der Altenpflegehilfe. Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen können sich auch persönlich an die Schule wenden. Dort erhalten Sie Hilfe und Unterstützung bei der Bewerbung. Kosten/Fördermöglichkeiten/Gehalt Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen entstehen keine Lehrgangsgebühren, evtl. fallen Unkosten für Unterrichtsmaterial an. Je nach Einzelfall können Fördermittel durch die Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden. Die Arbeitsstätten zahlen ein Arbeitsentgelt, das vertraglich festgelegt wird. Information: Justus-von-Liebig-Schule Waldshut, Von-Kilian-Str. 6, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07761/884100, www.jls-wt.de Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Waldshut-Tiengen trifft sich am Dienstag den 3.2. um 19:00 Uhr im Hotel Bercher Tiengen zum Thema: „Darmkrebserkrankung -Vorsorge“ Es referiert Dr. med. Weyhenmeyer Lauchringen. Dazu sind alle Interessierten u. Mitglieder ganz herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Sonntagsgespräch im Spital Termin: 08.02.215 Zeit 11:15 Uhr im Spital Waldshut Thema: Männergesundheit – Moderne Männermedizin aus der Sicht des Andrologen Referent: Dr. Martin Fügen, Facharzt für Urologie, Waldshut Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Patienten und deren Angehörige sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

22 Nr. 02/15 Altersjubilare im Monat Februar 2015 2.2 Brenninger Maria Hegestr. 7 Lienheim 71 Jahre 4.2 Steidel Karl Rheinhalde 29 Hohentengen 71 Jahre 5.2 Kutt Anneliese Bündtstr. 7 Lienheim 80 Jahre 7.2 Van Hagen Marianne Auenweg 48 Hohentengen 74 Jahre 11.2 Weist Horst Roggenäcker 2 Günzgen 75 Jahre 16.2 Schabet Aloisia Rümikoner Str. 2 Lienheim 88 Jahre 17.2 Kany Siegfried Hansengelstr. 4 Hohentengen 76 Jahre 18.2 Rother Christel Rheinstr. 24 Herdern 79 Jahre 21.2 Schmickler Dieter Rheinhalde 11 Hohentengen 72 Jahre 22.2 Morath Gisela Dachshof 1 Bergöschingen 75 Jahre 23.2 Daudey Piet Oberdorfstr. 12 Herdern 78 Jahre 24.2 Weidner Emil Abbergerstr. 15 Hohentengen 71 Jahre 26.2 Meyer Sitta Ensfeld 5 Hohentengen 75 Jahre Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 30.01.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 31.01.2015 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 01.02.2015 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Freitag, 06.02.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Sonntag, 08.02.2015 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Sonntag, 08.02.2015 17.30 Uhr Firmeröffnungsgottesdienst in Lienheim Mittwoch, 11.02.2015 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im kath. Pfarrheim in Hohentengen – anschließend Seniorennachmittag Altenwerk St. Maria Am Mittwoch, 11. Februar 2015 ist um 14.00 Uhr Gottesdienst mit Narrenpredigt im kath. Pfarrheim St. Maria, anschließend„Narri-Narro – Fasnacht isch do“ – bunter Kappennachmittag mit Sketschen, Sprüchen und Musik. Erstkommunion Am Samstag, 31. Januar 2015 ist von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Kindertag für die Erstkommunionkinder aus Hohentengen und Lienheim im kath. Pfarrheim in Hohentengen.

Nr. 02/15 23 Am Mittwoch, 04. Febr. 2015 ist um 20.00 Uhr, für die Eltern der Kinder aus Hohentengen und Lienheim im kath. Pfarrheim in Hohentengen ein Elternabend. Pfarrfasnacht Hohentengen Am Samstag, 07. Februar 2015 um 20.11 Uhr ist im kath. Pfarrheim, närrisches Treiben, Auftritte, Tanz und Unterhaltung mit Guido Heidenreich. Der Pfarrgemeinderatsausschuss Hohentengen lädt ganz herzlich ein. Krabbelgruppe Käfer (Alter von 6 Mon bis 1,5 Jahre) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Birgit Zimmermann Tel. 2503. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net; Internet: www.se-st-christophorus.de Am Mittwoch, 28. Januar ist das Pfarrbüro wegen Team-Sitzung geschlossen. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Sonntag, 01. Februar 2015: Gottesdienst 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafe Sonntag, 08. Februar 2015: 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafe Neue Elternkind-Gruppe: Wer hat an einer Gruppe Interesse? Herzlich willkommen am Mittwoch, den 28.01. um 10.00 Uhr zum ersten Treffen in das Bonhoeffer-Haus, im Spitz 2, Kadelburg. Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 4. Februar An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Sommerfreizeit auf der Insel Korsika Zeit: 13.8. - 26.8. 2015, für Jugendliche im Alter von 12-16 Jahren 2015 geht die große Sommerfreizeit für Jugendliche in ein Camp auf die Insel Korsika direkt ans Meer. Informationen und Anmeldung über das Pfarramt.

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