Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. Oktober 2015.

Nr. 20/15 1 Einheimische und Flüchtlinge begegnen sich beim Herderner Schulhaus. (Bild: Sabine Gems-Thoma) Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 20 · 8. Oktober 2015 · Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 20/15 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 180, Gemarkung Hohentengen, Auenweg 10 mit Kindergarten- und Wohngebäude Die Gemeinde Hohentengen a.H. baut auf einer Teilfläche der Pfarrwiese eine neue Kindertagesstätte. Der Kindergarten wird voraussichtlich zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 vom derzeitigen Kindergartengebäude im Auenweg 10 in das neue Gebäude umziehen. Die Gemeinde möchte nach dem Umzug des Kindergartens das Grundstück Flst. Nr. 180, Gemarkung Hohentengen, Auenweg 10 mit dem sich darauf befindlichen Gebäude verkaufen. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.969 m². Das Hauptgebäude einschließlich des Wohnhauses wurde 1955 erbaut und 1991 um einen Anbau erweitert. Im Hauptgebäude und im Anbau befindet sich derzeit der Kindergarten. Diese Gebäudeteile sind zweigeschossig und haben eine Nutzfläche von rund 508 m². Das angebaute Wohnhaus ist dreigeschossig. Im Untergeschoss mit einer Fläche von rund 69 m² befinden sich Nebenräume für den Kindergarten. Das Erdgeschoss wurde 2011 in eine Kinderkrippe umgebaut und um einen Zugangsbereich erweitert. Die Nutzfläche beträgt 88 m². Im Obergeschoss befindet sich eine Wohnung mit rund 69 m², die vermietet ist. Der Mindestkaufpreis für das Grundstück einschließlich Gebäude beträgt 550.000 €. Die Gemeinde würde es sehr begrüßen, wenn auf dem Grundstück gewerbliche Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen würden. Dies ist aber keine Voraussetzung für einen Verkauf. Wenn Sie Interesse an einem Kauf des Grundstücks einschließlich Gebäude haben, wenden Sie sich bitte schriftlich bis zum 06. November 2015 unter Angabe des von Ihnen angebotenen Kaufpreises und der von Ihnen beabsichtigten Nutzung an die Gemeinde Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H.. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Bürgermeister Martin Benz unter Tel. Nr. 07742/8530 gerne zur Verfügung. DRK Ortsverein Hohentengen Die Mitglieder des Ortsvereins werden immer wieder angesprochen, man möge doch die Bankverbindung des DRK veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen wir insbesondere auf den Erwerb eines neuen Rettungsfahrzeuges gerne nach. Die Bankverbindungen lauten: Sparkasse Hochrhein: DE 37684522900011803053 Volksbank Hochrhein: DE 90684922000004071808

Nr. 20/15 3 Bekanntmachung Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)vom 01.10.2015 Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Absatz 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 01.10.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Hohentengen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. § 2 Steuergegenstand (1) Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. (2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt, gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z.B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen. § 3 Steuerbefreiungen Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind: 1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für die Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet sind (z.B. mechanische Schaukeltiere), 2. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit, die auf Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen bereitgehalten werden, 3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z.B. Musikautomaten), 4. Billardtische, Tischfußballgeräte und Dart-Spielgeräte 5. Personalcomputer, die Zugang zum Internet verschaffen (Internet-PCs). § 4 Steuerschuldner (1) Der Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die in § 2 Abs. 1 genannten Geräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Aufsteller sind Gesamtschuldner.

4 Nr. 20/15 § 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld (1) In den Fällen des § 2 Abs. 1 beginnt die Steuerpflicht mit der Aufstellung eines Gerätes. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt wird. (2) Entfällt bei einem bisher steuerfreien Gerät die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3, beginnt die Steuerpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzung. Bei einem steuerpflichtigen Gerät endet die Steuerpflicht mit Eintritt der Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3. (3) Die Steuerschuld für ein Kalendervierteljahr entsteht mit Ablauf des Kalendervierteljahres. Endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalendervierteljahr mit dem Ende der Steuerpflicht. § 6 Bemessungszeitraum und Bemessungsgrundlage (Steuermaßstab) (1 Bemessungszeitraum für die Steuer ist der Kalendermonat. (2) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist 1. bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse (elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld) – bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen; 2. bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spielgeräte. Hat ein Gerät mehrere selbständige Spielstellen, die unabhängig voneinander und zeitlich ganz oder teilweise nebeneinander bedient werden können, so gilt jede dieser Spielstellen als ein Gerät. § 7 Steuersatz (1) Der Steuersatz beträgt für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1) 1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten 10 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse. 2. ohne Gewinnmöglichkeit und – aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 40 LGlüG: 50,00 € – aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 20,00 € für jeden angefangenen Kalendermonat. (2) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes gemäß Abs. 1 Nr. 2 ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben.

Nr. 20/15 5 (3) Bei einem Wechsel des Aufstellungsortes eines Gerätes gemäß Abs. 1 Nr. 2 im Gemeindegebiet wird die Steuer für den Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt, nur einmal berechnet. Dies gilt entsprechend bei einem Wechsel in der Person des Aufstellers; Steuerschuldner für den Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt, bleibt der bisherige Aufsteller. (4) Macht der Steuerschuldner (§ 4) glaubhaft, dass bei Geräten gemäß Abs. 1 Nr. 2 während eines vollen Kalendermonats die öffentliche Zugänglichkeit des Aufstellungsortes nicht gegeben war (z.B. Betriebsruhe, Betriebsferien) oder eine Benutzung des Steuergegenstands für die in § 2 genannten Zwecke aus anderen Gründen nicht möglich war, wird dieser Kalendermonat bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. § 8 Anzeigepflichten (1) Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes i. S. von § 2 Abs. 1 ist der Gemeinde zusammen mit der nach § 9 Abs. 1 vorgeschriebene Steueranmeldung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. (2) Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist jede Änderung bzw. jede Änderung der eingesetzten Spiele anzuzeigen und eine Steueranmeldung (§ 9 Abs. 1) abzugeben. Zusätzlich ist bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit jede Änderung der eingesetzten Spiele unter Angabe der genauen Bezeichnung des alten und des neuen Spiels anzuzeigen. (3) Ein bei der Berechnung der Steuer nach § 7 Abs. 4 nicht zu berücksichtigender Kalendermonat ist vom Steuerschuldner (§ 4) innerhalb von zwei Wochen nach Ende dieses Zeitraums der Gemeinde Hohentengen schriftlich mitzuteilen. § 9 Steuererklärung (1) Der Steuerschuldner hat bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres (Steueranmeldezeitraum) je eine Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck getrennt nach Spielgeräten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit abzugeben. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Steuer ist bis zu diesem Tage fällig und an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Steueranmeldung ist vom Aufsteller eigenhändig zu unterschreiben. (2) Setzt die Gemeinde die zu entrichtende Steuer abweichend von der Steueranmeldung des Aufstellers fest oder hat der Aufsteller keine Steueranmeldung abgegeben, so ist der Unterschiedsbetrag zugunsten der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. (3) Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist der letzte Tag des jeweiligen Kalendermonats als Auslesetag der elektronisch gezählten Bruttokasse zugrunde zu legen.

6 Nr. 20/15 Für den Folgemonat ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vormonats anzuschließen. Der Steueranmeldung nach Abs. 1 sind auf Anforderung bei diesen Spielgeräten alle Zählwerks-Ausdrucke mit sämtlichen Parametern entsprechend § 6 Abs. 2 für das jeweilige Kalendervierteljahr anzuschließen. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 8 Abs. 1 bis 3 und den Meldepflichten in § 9 Abs. 1 dieser Satzung nicht nachkommt. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.10.2015 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen, den 01.10.2015 gez. Benz, Bürgermeister

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12 Nr. 20/15 Bekanntmachungen Bekanntgabe des Beschlusses über die Erststellung des Beteiligungsberichts der Gemeinde Hohentengen am Hochhrein für das Rechnungsjahr 2014 sowie dessen öffentliche Auslegung (§ 105 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.10.2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 2014 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit von Freitag, 09. Oktober 2015 bis Montag, 19. Oktober 2015 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Modernen Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 01. Oktober 2015 den Jahresabschluss 2014 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 108.065,86 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, dass 45.760,08 € zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet werden und 62.305,78 € auf die neue Rechnung vorzutragen sind. Der Jahresabschluss 2014 liegt in der Zeit von Montag, den 12. Oktober 2015 bis Dienstag, den 20. Oktober 2015 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 02. Oktober 2015 gez. Martin Benz Bürgermeister

Nr. 20/15 13 Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Die Meldebehörde der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein übermittelt nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2016 volljährig werden (Geburtsjahr 1998): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H. schriftlich oder per E-Mail, t.huesler@hohentengenah.de, bis spätestens 31.12.2015 mitzuteilen. Das neue Bundesmeldegesetz 2015 Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Zukünftig ist bei Anmeldungen wieder die Bestätigung des Wohnungsgebers notwendig. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 19 BMG. Die neue Regelung soll Scheinanmeldungen verhindern. Künftig ist bei jedem Einzug und in einigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzunehmen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Die Frist zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beträgt zwei Wochen und muss vom Wohnungsgeber persönlich vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus! Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: – Name und Anschrift des Vermieters, – Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, – die Anschrift der Wohnung, – die Namen der meldepflichtigen Personen. Eine solche Wohnungsgeberbestätigung finden Sie innerhalb des Mitteilungsblattes.

14 Nr. 20/15 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Höfle Süd“ im Ortsteil Stetten vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. hat am 17. September 2015 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Höfle Süd“ im Ortsteil Stetten der Gemeinde Hohentengen a.H. im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 18. Juni 2015.. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Höfle Süd“ im Ortsteil Stetten der Gemeinde Hohentengen a.H im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Bebauungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2, während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Planänderung und ihre Begründung einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 As. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahren- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel-

Nr. 20/15 15 tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 08. Oktober 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz GR A S A A WBF GR WBF Whs Gar A Ust WBF GR GR Whs Whs Gar Gar Gar WBF hs Whs Whs Schu S c h u WBF Schu WBF WBF WBF WEG WBF WEG Gar Whs Whs WBF Scheu-St Gar WBF WBF WBF Whs Gar Gar Whs WBF Whs Gar WBF G Stall G GFLF GFLF Wirtg WBF Wkst WBF G R Whs WEG WBF Whs GFIG Wh s Gar GR GR Whs GFIG GR Schu Gar Schu A WEG A A A WBF Whs WBF WBF WBF Whs Gar Whs Whs Gar Gar WBF Gar Whs Gar Gar Gar Whs A WBF ÖFZ Gar Hütte F Ki Schu Gar Whs Whs Gar Gar Gar SchuSchu WBF Whs WBF BPL WBF WBF Whs Gar WBF Whs WBF WBF Gar Whs Whs WBF Whs Whs Schu WBF Gar Gar Whs WBF S WBF A Schu WBF Gar Whs WBF G Gar Whs Gar Whs G W Whs WBF WBF Wirtg Wirtg A A GFLF Gar Whs Schu Wh s WBF WBF WBtrg WBF WBF Gar S Gar Whs Gar Gar WBF Whs WBF Whs WBF WBF WAG WEG Btrg Whs G Wkst WAG Whs WEG A A Gar WBF A A A A A A A EG A 15 17 2 15 19 7 9 11 12 2 4 6 1 8 2 3 5 8 10 16 7 18 13 11 9 10 7 4 8 6 8 6 3 4 2 10 15 9 13 1 1 3 2 5 4 20 1540 1531 1529 1532 64 1538 1539 64/2 1536 62 57/7 57/4 64/1 57/6 57/5 182/4 86 88 87 57/1 71 182/5 70/6 70/4 70/3 70/2 70 80 85 77/1 78 76 83 82 77 76/1 929/1 887 1533 1534 1535 2092 2074 2090 2091 2088 2087 2077 2078 2079 2062 2063 1424 2064 1424/3 2072 2071 2080 2075 2073 2086 2085 2084 1442 2076 2081 2070 2083 2082 2069 68 69 2065 70/1 1424/1 74 2066 2068 2067 1424/2 1422 1423 1421 75 1415 1418 1420 1417 1416 1414 944 943 Dorfstraße Kapellenstraße Höfleweg Füchsleweg Stauberstraße Feldlestraße ar ar hs wg ga ÜBERSICHTSPLAN 2.BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG DATUM: 18.06.2015 15.25 MAßSTAB: 1:2000 N GEMEINDE: HOHENTENGEN A. H. ORTSTEIL: STETTEN HÖFLE SÜD KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN STETTEN GR A S A A WBF GR WBF Whs Gar A Ust WBF GR GR Whs Whs Gar Gar Gar WBF hs Whs Whs Schu S c h u WBF Schu WBF WBF WBF WEG WBF WEG Gar Whs Whs WBF Scheu-St Gar WBF WBF WBF Whs Gar Gar Whs WBF Whs Gar WBF G Stall G GFLF GFLF Wirtg WBF Wkst WBF G R Whs WEG WBF Whs GFIG Wh s Gar GR GR Whs GFIG GR Schu Gar Schu A WEG A A A WBF Whs WBF WBF WBF Whs Gar Whs Whs Gar Gar WBF Gar Whs Gar Gar Gar Whs A WBF ÖFZ Gar Hütte F Ki Schu Gar Whs Whs Gar Gar Gar SchuSchu WBF Whs WBF BPL WBF WBF Whs Gar WBF Whs WBF WBF Gar Whs Whs WBF Whs Whs Schu WBF Gar Gar Whs WBF S WBF A Schu WBF Gar Whs WBF G Gar Whs Gar Whs G W Whs WBF WBF Wirtg Wirtg A A GFLF Gar Whs Schu Wh s WBF WBF WBtrg WBF WBF Gar S Gar Whs Gar Gar WBF Whs WBF Whs WBF WBF WAG WEG Btrg Whs G Wkst WAG Whs WEG A A Gar WBF A A A A A A A EG A 15 17 2 15 19 7 9 11 12 2 4 6 1 8 2 3 5 8 10 16 7 18 13 11 9 10 7 4 8 6 8 6 3 4 2 10 15 9 13 1 1 3 2 5 4 20 1540 1531 1529 1532 64 1538 1539 64/2 1536 62 57/7 57/4 64/1 57/6 57/5 182/4 86 88 87 57/1 71 182/5 70/6 70/4 70/3 70/2 70 80 85 77/1 78 76 83 82 77 76/1 929/1 887 1533 1534 1535 2092 2074 2090 2091 2088 2087 2077 2078 2079 2062 2063 1424 2064 1424/3 2072 2071 2080 2075 2073 2086 2085 2084 1442 2076 2081 2070 2083 2082 2069 68 69 2065 70/1 1424/1 74 2066 2068 2067 1424/2 1422 1423 1421 75 1415 1418 1420 1417 1416 1414 944 943 Dorfstraße Kapellenstraße Höfleweg Füchsleweg Stauberstraße Feldlestraße ar ar hs wg ga DARSTELLUNG ENTSPRICHT DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER, ABWEICHUNGEN GEGENÜBER DEM GRUNDBUCH SIND MÖGLICH. ÜBERSICHTSPLAN 2.BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH §13 BauGB "HÖFLE SÜD" DATUM: 18.06.2015 15.25 MAßSTAB: 1:2000 N GEMEINDE: HOHENTENGEN A. H. ORTSTEIL: STETTEN HÖFLE SÜD KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN STETTEN

16 Nr. 20/15 Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieses Longboard der Marke „Globe“ abgegeben. Wir bitten diejenigen, die dieses Longboard vermissen beim Fundamt Zimmer 1 vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Maier 07742/85360 oder Frau Hüsler 07742/853-62 zu melden. Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht schnellstmöglich für die Kindertagesstätte in Hohentengen eine/n Staatlich anerkannte Erzieher/in oder Kinderpfleger/in für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Die Stelle ist unbefristet und kann mit einer Vollzeitkraft oder Teilzeitkräften besetzt werden. Wollen Sie sich näher informieren, dann setzen Sie sich mit unserer Kindergartenleiterin, Frau Margot Schneider, Telefon 07742/4513 in Verbindung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 23.10.2015 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihre Grundschule eine Betreuungsperson als weitere Integrationskraft für die Begleitung und Betreuung eines blinden Kindes. Eine pädagogische, erzieherische oder ähnliche Ausbildung ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Der Arbeitsumfang beträgt ca. 10 Stunden pro Woche. Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, können Sie sich gerne bei der Gemeinde Hohentengen, Frau Würz, Tel. Nr. 07742/853-20 näher informieren. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 23. Oktober 2015 an das Bürgermeisteramt Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H.

Nr. 20/15 17 Deutsches Rotes Kreuz informiert: Bei der Seniorengymnastik vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Hohentengen geht es nach der Sommerpause jetzt weiter. Immer montags von 16 Uhr bis 17 Uhr wird ab sofort wieder in der Gemeindehalle mit DRK-Übungsleiterin Gertrud Abels wieder seniorengerecht Gymnastik gemacht. Neue Mitturnende sind herzlich willkommen. Die Seniorengymnastik in Hohentengen wird im Rahmen der Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Informationen über die Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 (vormittags) oder E-Mail an senioren@drk-kv-wt.de. Informationen im Internet unter www.drk-kv-waldshut.de Ausbildungsplatz für Sommer 2016 Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat noch folgenden interessanten Ausbildungsplatz zu besetzen: Auf der Kläranlage (ARA) für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik (m/w). Wollen Sie sich zunächst einmal über das Berufsbild informieren, setzen Sie sich bitte mit Frau Tanja Würz, Zimmer 10, Telefon 07742/853-20 in Verbindung. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Bundesfreiwilligendienst bei der Gemeinde Hohentengen a. H. Einsatzstelle: Gemeinschaftsschule Rheintal – Standort Hohentengen – Wer hat Interesse oder möchte sich zunächst einmal informieren? Setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung, Frau Kramhöller, Zimmer 9–1, Telefon 07742 853-21 in Verbindung Nähere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie auch im Internet unter: www.bundesfreiwilligendienst.de. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H.

18 Nr. 20/15 Landratsamt Waldshut Jugendamt sucht Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Landesweit steigt infolge des starken Flüchtlingszustroms die Zahl ankommender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, Irak und Eritrea. Die in Deutschland ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Regel männliche Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren und werden unmittelbar nach der Ankunft von den Jugendämtern betreut. Viele der jungen Menschen benötigen nach oft dramatischer Flucht einen familiären Rahmen, der ihnen Sicherheit gibt. Gleichzeitig gibt es Menschen in unserem Landkreis, die Flüchtlingen praktische Hilfe leisten wollen und können. Das Jugendamt sucht deshalb Gastfamilien, die sich vorstellen können, einen jungen Flüchtling bei sich aufzunehmen und ihn bis zur Volljährigkeit oder dem Zuzug der Eltern zu begleiten und zu unterstützen. Oft ist den Jugendlichen nicht nur unsere Sprache fremd, auch unsere Werte, Normen und Gewohnheiten unterscheiden sich meist von dem, was sie aus ihren Heimatländern gewohnt sind. Gastfamilien, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe entscheiden, werden in ihrer Arbeit unterstützt und erhalten einen finanziellen Beitrag für die Betreuungsleistung sowie für Wohnraum und Verpflegung. Berufsorientierungstag in Waldshut Auch in diesem Jahr findet der gemeinsam organisierte Berufsorientierungstag der drei beruflichen Schulen von Waldshut statt. Neben den beruflichen Schulen präsentieren sich auch Ausbildungsbetriebe, Ämter, Kammern und Hochschulen am Donnerstag, den 15. Oktober 2015, von 9.00 bis 16.00 Uhr in der Stadthalle. Zusätzlich sind im Foyer der Gewerblichen Schulen weitere regionale Unternehmen mit ihren Infoständen vertreten. Im Foyer der kaufmännischen Schulen demonstrieren medizinische Fachangestellte alles rund um den menschlichen Körper. Zahlreiche Informationsveranstaltungen sowie ein „Tag der offenen Tür“ in den beruflichen Schulen runden diese Veranstaltung ab. Schüler aus dem gesamten Landkreis, Eltern und Lehrer können sich an diesem Tag aus erster Hand Informationen, wertvolle Tipps und Orientierungspunkte zum Thema Aus- und Weiterbildung, Bildungsmöglichkeiten im Kreis Waldshut oder Studiermöglichkeiten in Südbaden und der benachbarten Schweiz holen. Weitere Informationen im Internet unter www.bs-wt.de

Nr. 20/15 19 Berufsorientierungstag der beruflich bildenden Schulen in Waldshut, Donnerstag, 15. Oktober 2015, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Stadthalle Waldshut Gleichzeitig findet in allen drei Schulen ein „Tag der offenen Tür“ statt Gewerbliche Schulen Waldshut Friedrichstr. 22 Tel: 07751- 884 -400 Fax: -488 E-Mail: info@gs-wt.de Internet: www.gs-wt.de  Technisches Gymnasium Profile: „Mechatronik“, “Informationstechnik” sowie „Technik und Management“  Berufskolleg - Technisches Berufskolleg I - Technisches Berufskolleg II  2-jährige Berufsfachschule - Elektrotechnik - Metalltechnik  1-jährige Berufsfachschule - Elektronik - Metalltechnik - Fahrzeugtechnik  Berufseinstiegsjahr  Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)  Fachschule für Technik - Automatisierungstechnik/ Mechatronik Beratung für Schüler mit - Hauptschulabschluss Raum 302 - Mittlerer Reife: Raum 213 Justus-von-Liebig-Schule Waldshut Von-Kilian-Str. 5 Tel: 07751- 884-100 Fax: -188 E-Mail: info@jls-wt.de Internet: www.jls-wt.de  Berufliche Gymnasien - Biotechnologie - Ernährungswissenschaften  Berufskolleg I - Gesundheit und Pflege  Berufskolleg II - Gesundheit und Pflege  2-jährige Berufsfachschule - Ernährung und Hauswirtschaft - Gesundheit und Pflege  Berufsfachschule zum Erwerb der einer Zusatzqualifikation, Fachbereich Erziehung, - Schwerpunkt Kinder unter drei Jahren - Schwerpunkt Mentor/innenausbildung  Berufseinstiegsjahr  Berufsausbildungsgänge - Biotechnologischer Assistent - Staatl. anerkannter Erzieher - Staatl. anerkannter Erzieher (praxisintegriert) - Staatl. geprüfter Altenpfleger - Staatl. geprüfter Altenpflegehelfer Kaufmännische Schulen Waldshut Friedrichstr. 18 Tel: 07751- 884 -200 Fax: -288 E-Mail: info@ks-wt.de Internet: www.ks-wt.de  Wirtschaftsgymnasium - Profilfach Wirtschaft - Profilfach Finanzmanagement  Kaufmännisches Berufskolleg I mit Übungsfirma  Kaufmännisches Berufskolleg II mit Übungsfirma  2-jährige Berufsfachschule - Wirtschaft  Berufsschule - Industriekaufleute - Groß- und Außenhandelskaufleute - Kauffrau/-mann für Büromanagement - Verkäufer/ Verkäuferin - Einzelhandelskaufleute - Medizinische Fachangestellte

20 Nr. 20/15 Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 14. Oktober 2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt –Kreisjugendamt/ Allgemeiner Sozialdienst- unter Telefonnummer 07751-864338. Sammeltermine 10. Oktober 2015 Papiersammlung durch den Bonanza-Club Grünabfälle am 21. Oktober 2015 Was wird gesammelt: Z.B.. Hecken - und Rasenschnitt, Abraum von Beeten, Blumen-Balkonpflanzen, Laub, Baumholz (Stämme nicht stärker als 15 cm im Durchmesser), Stauden und Sträucher (max. Länge 1,20 m). Bündel und Einzelstücke dürfen nicht mehr als 25 kg wiegen. Was wird nicht gesammelt: Gartenabfälle, denen z.B. Kunststoffteile oder Pflanzenschutzmittel anhaften, Holz, Kränze, Gestecke, Reste aus der Obstverwertung, kompostierbare Küchenabfälle, Bretter, Obstkisten und Spankörbe. Wie wird gesammelt: Gehölzschnitt muss fest gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre). Kleinere Abfälle wie Laub und Rasenschnitt können in Kartons und Papiersäcken bereitgestellt werden. Kartons und Papiersäcke (keine Plastiksäcke) bitte nicht verschnüren oder zukleben. Bei Fragen werden Sie sich bitte an das Landratsamt Waldshut Tel.: 07751/86-54 09 Montagsgymnastikgruppe Für alle Frauen, die fit sind und solche die es werden möchten. Die Montagsgymnastik-Gruppe in Hohentengen unter der Leitung von Gerti Abels kann Verstärkung gebrauchen. Die Gymnastik findet immer montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Haben Sie Interesse dann einfach am Montagabend reinschnuppern.

Nr. 20/15 21 Abfallwirtschaftsamt / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft 2. Schadstoffsammelrunde im gesamten Kreisgebiet im Oktober 2015 Die Schadstoffsammelaktion wird die Fa. Remondis im Auftrag des Landkreises mit einem entsprechend ausgestatteten LKW und Fachpersonal durchführen. In Hohentengen findet die Schadstoffsammlung am 27. Oktober 2015 von 11.30 bis 13.30 Uhr bei der Mehrzweckhalle Hohentengen statt. Es können folgende Sonderabfälle abgegeben werden: Altfette, Altmedikamente, Autobatterien, Kleinbatterien, Farb- und Lackreste, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Abfälle, nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas, Chemikalien aus dem Haushalts- und Hobbybereich. Die Abgabe der Sonderabfälle aus privaten Haushalten ist kostenlos. Kleinmengen aus dem gewerblichen Bereich können ebenfalls abgegeben werden, die Kosten müssen aber vom Gewerbebetrieb übernommen werden. Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen Programm ab September 2015 Das umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. Info unter: 92340 Wir laden Sie ein zum Vortrag „Die Patientenverfügung anhand von lebendigen Beispielen“ von Dr. Georg Steinfurth Eintritt frei Freitag, den 9. Okt. um 19:00 Uhr in der Sozialstation im Hardweg 6 in Grießen

22 Nr. 20/15 Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes Hiermit wird ein Einzug in bzw. Auszug aus folgender Wohnung bestätigt: __________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz __________________________________________________________________________________ Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus In die vorher genannte Wohnung ist/sind am ________________ folgende Person/en eingezogen bzw. ausgezogen: 1. _______________________________________________________________________________ 2. _______________________________________________________________________________ 3. _______________________________________________________________________________ 4. _______________________________________________________________________________ 5. weitere Personen siehe Rückseite Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten: _________________________________________________________________________________, Name des Wohnungsgebers _________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Wohnungsgebers

Nr. 20/15 23 _________________________________________________________________________________ Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten: _________________________________________________________________________________, Name des Eigentümers der Wohnung _________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m §19BMG). ____________________________________ Ort, Datum ____________________________________ Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person

24 Nr. 20/15 Das Verkehrsamt informiert Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten von Hohentengen oder dem Skulpturenweg; Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und die alten Eichen erzählen. Laxdal Theater: «Ein Deal à la Hitchcock» von Bernd Storz (Schweizer Erstaufführung) Premiere am 10. Oktober 2015 um 20.00 Uhr Information und Reservierung im Verkehrsamt 07742 853-50 Weitere Vorstellungen im Oktober: Freitag und Samstag, 16. und 17. um 20.00 Uhr Samstag, 31.10 um 20.00 Uhr Weitere Vorstellungen im November: Sonntag 1.11. 16.00 Uhr Freitag und Samstag 13. und 14. 20.00 Uhr Samstag 21. um 20 Uhr und Sonntag 22. um 16.00 Uhr Freitag und Samstag 27. und 28. um 20.00 Uhr Fussballkalender Samstag, 10.10.15 13:00 FC Hochrhein SC Lauchringen E-Junioren | Kleinfeldklasse 13:00 SG Griessen 2 FC Hochrhein 2 E-Junioren | Kleinfeldklasse 13:15 SpVgg Wutöschingen FC Hochrhein 2 D-Junioren | Kreisklasse 13:15 VfB Waldshut FC Hochrhein D-Junioren | 1.Kreisliga (A) 16:00 SG Hochrhein SV Jestetten B-Junioren | 1.Kreisliga (A) 16:00 FC Hochrhein 2 SG Höchschw-Häus 3 Herren | 3.Kreisliga (C) Sonntag, 11.10.15 13:00 SG Hochrhein SV Laufenburg A-Junioren | 1.Kreisliga (A) 15:00 SG Dillendorf FC Hochrhein Frauen | Landesliga 15:00 FC Hochrhein SV Eggingen Herren | 1.Kreisliga (A) Mittwoch, 14.10.15 18:00 SV Eggingen FC Hochrhein E-Junioren | Kleinfeldklasse Freitag, 16.10.15 19:00 FC Hochrhein SV Laufenburg D-Junioren | 1.Kreisliga (A) Samstag, 17.10.15 12:00 FC Hochrhein 2 SV Rheintal 2 E-Junioren | Kleinfeldklasse

Nr. 20/15 25 Samstag, 17.10.15 12:00 FC Hochrhein 2 SG Höchenschwand D-Junioren | Kreisklasse 14:00 SG Hochrhein SC Lauchringen B-Junioren | 1.Kreisliga (A) 15:00 FC Hochrhein SG Zizenh/ Heudorf Frauen | Landesliga 17:00 SG Bettm/Mauchen 2 FC Hochrhein 2 Herren | 3.Kreisliga (C) Sonntag, 18.10.15 13:15 SG Weizen SG Hochrhein A-Junioren | 1.Kreisliga (A) 15:00 FC Hochrhein SV Nöggenschwiel Herren | 1.Kreisliga (A) A-Jugend: Trainingsort Hohentengen Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr bis 20:45 B-Jugend: Trainingsort Stetten Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr C-Jugend: Trainingsort Montag Dettighofen 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Trainingsort Donnerstag Hohentengen 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr D1-Jugend: Trainingsort Stetten Dienstag und Donnerstag 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr D2-Jugend: Trainingsort Hohentengen Dienstag und Freitag 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr E-Jugend: Trainingsort Stetten Dienstag und Donnerstag 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr F-Jugend: Trainingsort Hohentengen Montag 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr B-Mädchen: Trainingsort Montag Hohentengen 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Trainingsort Mittwoch Dettighofen 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Bambinis: Trainingsort Hohentengen Mittwoch 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Falls Du Interesse hast mit dem Fußball spielen zu beginnen oder wieder einzusteigen einfach im Training vorbeischauen und das Gespräch mit dem Trainer suchen. Oder melde Dich beim Jugendleiter Martin Meier. Telefonnummer 07742-2416 Veranstaltungskalender 12. Oktober 2015 K irchweihfest mit Brunch in Lienheim, Kirchenbauverein Lienheim 20. Wutöschinger Puppenspieltage am 17. & 18. 10.2015 in der Klosterschüer Ofteringen Alle großen und kleinen Freunde des Puppentheaters dürfen sich freuen: Auch in diesem Jahr kommt die Freiburger Puppenbühne wieder nach Wutöschingen in die Klosterschüer Ofteringen!

26 Nr. 20/15 Samstag, den 17. Oktober um 14.30 und 16.00 Uhr „Kaspers Reise zu Prinz Aladin“, Sonntag, den 18. Oktober um 11.00 Uhr „Kaspers Suche nach dem Roten Diamanten“. Sonntag um 16.00 Uhr „Bello, dein Knochen ist weg!“ Der Eintritt zu den verschiedenen Vorstellungen beträgt jeweils 6,- € und für Inhaber eines Familienpasses 5,- €. Karten sind im Vorverkauf beim Kulturring Wutöschingen im Rathaus (Tel. 07746 / 852-11) erhältlich. Schwimmkurse Der Schwimmclub Hohentengen e.V. bietet wieder die bewährten Schwimmkurse an. Das Ziel in der Kindergruppe ab 4 Jahre ist das spielerische Kennenlernen des Wassers, die Überwindung der Angst vor dem Wasser und der dem Alter angepasste Schwimmstrecke als Erfolgserlebnis. In der Gruppe ab 6 Jahre stehen im Vordergrund die Verbesserung der Ausdauer und die Überwindung der Angst im tiefen Wasser zu schwimmen. Das Ziel dieses Kurses ist das Schwimmabzeichen „ Seepferdchen“. Für fortgeschrittene Kinder besteht auch die Möglichkeit das Leistungsschwimmabzeichen Bronze abzulegen. Alle Kurse finden am Sonntagvormittag im Hallenbad in Hüntwangen statt. Kursbeginn am 11. Oktober 2015. Anmeldung Telefon 0 77 42 / 85 76 80 ab 20.00 Uhr oder schwimmclub@email.de Das Landratsamt Waldshut – Landwirtschaftsamt lädt ein: Im Herbst 2015 richten sich die Themen unserer Workshops an Diabetiker und an Personen, die an einer Gluten-Unverträglichkeit leiden. Folgende Termine bieten wir dazu an: Montag, 9.11.2015 und Montag, 16.11.2015, jeweils 18 bis 21 Uhr: Schlemmen für Diabetiker 1. Abend: After-work-Küche 2. Abend: Weihnachtsmenü Montag, 30.11.2015, 18-21 Uhr Kochen und Backen bei Gluten-Unverträglichkeit Veranstaltungsort: Lehrküche Landwirtschaftsamt Waldshut, Gartenstraße 7 Referentin: Natascha Mayenfels, Diätassistentin Kosten: 10 € pro Abend, diese sind vor Ort zu begleichen. Bitte Schürze und Geschirrtuch mitbringen. Eine verbindliche Anmeldung per Mail ist bis 30.10.2015 bzw. 24.11.2015 erforderlich bei elvira.braunger-kaeppeler@landkreis-waldshut.de. Hier erhalten Sie auch Informationen zu weiteren Angeboten des Landwirtschaftsamtes Waldshut.

Nr. 20/15 27 Konzerte des Verbandsjugendorchester Hochrhein im Oktober -Auftragskomposition als besonderes Highlight Auch in diesem Herbst veranstaltet das Verbandsjugendorchester Hochrhein (VJO) unter der Leitung seines bewährten Dirigenten Julian Gibbons, die übliche Konzertreihe im Oktober. Diesjähriges Highlight ist die Uraufführung eines eigens für das VJO komponierten Solokonzerts für 4 Hörner und Blasorchester: Humperdinck Variations. Das Werk stammt aus der Feder des renommierten belgischen Komponisten Bert Appermont und basiert auf der berühmten Anfangsmelodie aus der Oper Hänsel und Gretel von Engelbert Humperdinck. Mit Bert Appermont durfte das Orchester bereits im Frühjahr einen interessanten 2-tägigen Workshop und ein Konzert mit ihm als Gastdirigenten erleben. Die Konzerttermine: 17. Oktober um 19:30 Uhr in Wutöschingen, Alemannenhalle, 18. Oktober um 17:00 Uhr in Höchenschwand, Haus des Gastes, 25. Oktober um 17:00 Uhr in Schliengen, Pfarrkirche St. Leodegar. Weitere Infos auf www.vjo-hochrhein.de. Agentur für Arbeit informiert: Berufslehre in der Nordwestschweiz Am Donnerstag, den 15. Oktober 2015 findet um 14.00 Uhr in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a, Raum 2.11, eine Informationsveranstaltung statt. Für Jugendliche, die mehr über eine Berufslehre in der Schweiz wissen möchten, gibt es Informationen von Frau Sabine Puhl vom Beratungsdienst für Ausbildung und Beruf Aargau. Sie informiert in einem Vortrag über die Berufslehre, den Lehrstellenmarkt, Berufsfachschulen, Anforderungen und Bewerbungsstrategien. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl jedoch erforderlich, entweder per Telefon: 07621 178-516 oder E-Mail: Loerrach.BIZ@ arbeitsagentur.de Wiedereinstiegberatung für Berufsrückkehrende Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberatung am Mittwoch, 14.10.2015 von 08.30 bis 11.30 Uhr Zimmer 1.04, Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ Am Donnerstag, den 15. Oktober 2015 findet um 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), im Raum E.14 statt.

28 Nr. 20/15 Die Vorträge beginnen um 15.00 Uhr mit der Landespolizei, 15.45 Uhr - Bundespolizei, 16.30 Uhr – Bundeswehr, 17.15 Uhr – Zollverwaltung. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kurs „Starke Eltern – Starke Kinder – für mehr Gelassenheit im Familienalltag Jeder möchte eine gute Mutter oder ein guter Vater sein, doch was heißt das eigentlich? Woran sollen sich Eltern orientieren und wie kann man Erziehungsziele im Alltag umsetzen? Wie kann man sein Kind in der Schule unterstützen und wie lassen sich Konflikte lösen? Dies sind u.a. Themen an zehn Abenden des Elternkurses vom deutschen Kinderschutzbund, der ab 14.10.15 wieder im diakonischen Werk Waldshut, Waldtorstr. 1 startet (jeweils mittwochs von 20.00 – 22.00 Uhr). Hauptziel des Kurses ist es, Eltern zu stärken und die Kommunikation in der Familie zu verbessern. Anhand von praktischen Beispielen aus dem Erziehungsalltag versuchen wir, gemeinsam neue Sichtweisen zu entwickeln und Lösungen zu finden. Befindet sich die Familie in einer besonderen Lebenssituation, so entstehen den Teilnehmern keine Kosten (wird finanziert über das Programm „STÄRKE“ der Landesregierung). Information und Anmeldungen: Anja Grimbichler, Tel. 07763/4798 oder per E-Mail anja@grimbichler.de Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 09.10.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Sonntag, 11.10.2015 08.45 Uhr Wortgottesfeier in Lienheim 08.45 Uhr Eucharistiefeier mit Erntedank in Hohentengen Freitag, 16.10.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag, 17.10.2015 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 18.10.2015 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten 10.45 Uhr Eucharistiefeier mit Mini-Aufnahme für die ganze Seelsorgeeinheit in Rheinheim Mittwoch, 21.10.2015 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen anschließend Seniorennachmittag „Erntedank – Gott sei Dank“ mit „Alphornklängen des Duos Manfred und Jürgen Meier

Nr. 20/15 29 Kath. Kirchenbauverein Lienheim Am Sonntag, 11. Oktober 2015 lädt der Kirchenbauverein zu einem gemütlichen Brunch um 10.00 Uhr in die Gemeindehalle Lienheim recht herzlich ein. Krankenkommunion Am Donnerstag, 15. Oktober 2015 ist Krankenkommunion in Küssaberg durch Pfarrer Marcus Maria Gut und in Hohentengen und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Pfarrbüros geschlossen Am Donnerstag, 08. Oktober 2015 sind beide Pfarrbüros wegen Redaktionssitzung geschlossen. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung email: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Alt-Katholische Kirchengemeinden Pfarrbüro: Tel.: 07742 / 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholisch.de Sonntag, 11. Oktober 2015 28. Sonntag der Lesereihe B Weisheit des Herzens Lottstetten, 10.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 18. Oktober 2015 29. Sonntag der Lesereihe B Lasst die Kinder zu mir kommen Dettighofen, 10.00 Uhr Eucharistiefeier Taufe und Erstkommunion von Paula und Julius Würth 1. Gedenken der verstorbenen Viktoria Bernhard (Ende des amtlichen Teils)

30 Nr. 20/15 Eröffnung Hartenstein Ab Samstag, dem 17.10.2015, 10.00 Uhr ist die „Pension Hartenstein“ geöffnet. Neben den Übernachtungen freuen wir uns auf Ihren Besuch, sei es zu Kaffee und Kuchen oder einer Brotzeit zu den üblichen Geschäftszeiten von 9 – 12 Uhr und 14 – 18.30 Uhr. Hanneliese Minor und Team Telefon G 0 77 42 / 978 00 98 P 0 77 42 / 85 79 78 Lieber, sehr lebendiger, anhänglicher und unkomplizierter Parson Russell Terrier sucht eine 2. Familie oder Einzelperson für zweiten Wohnplatz. Wir haben einen tollen Hund, Aramis, der viel Freude in unser Leben bringt, aber leider haben wir nicht immer Zeit für ihn. Daher suchen wir einen zusätzlichen Platz, an dem er sich wohl fühlt. Sich auf einen zweiten Wohnort einzustellen ist für Aramis kein Problem! Zeitliche Absprachen wären notwendig. Ideal wäre das für jemanden, der es mit einem Hund erst einmal probieren möchte, ohne gleich die volle Verantwortung zu haben und permanent verfügbar sein zu müssen. Bei ernsthaftem Interesse bitte melden bei Sandra Ziegele, Tel. 151 / 25 28 68 50 (i. d. Regel ab 18.30 Uhr)

Nr. 20/15 31 V O R A N Z E I G E LUDDI im Hexenkessel 14. Nov. 2015 in der Mehrzweckhalle Vorverkauf: EDEKA Wagner, Metzgerei Müller Eintritt: Vorverkauf € 11,– Abendkasse € 13,– Hexenclique Hohentengen Generalversammlung Am Freitag 30. Oktober 2015 findet die Hauptversammlung der BUND-Ortsgruppe Hohentengen statt. (Teilnahme für Mitglieder ist obligatorisch) 20.00 Uhr Feuerwehrhaus Bergöschingen "Interessierte und Unterstützer sind herzlich eingeladen!" Kontakt: Alexander Stillner bund.hohentengen@bund.net Suche Winter-Stellplatz für Motorrad in Lienheim Suche für ein Motorrad einen trockenen Stellplatz von November bis März in Lienheim. Telefon 0 77 42 / 978 99 33, bitte erst ab 19:00 Uhr.

32 Nr. 20/15 4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Mit wtv und ZVV von Hohentengen in den Großraum Zürich und retour! Fahrplan

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34 Nr. 20/15 Kurskosten: Mitglieder 30 EUR Nichtmitglieder 40 EUR Skitraining Fit in den Winter immer mittwochs Ab 30. September 2015 20.00 Uhr in der neuen Halle Leitung: Udo Burmeister 07742/1772 Für alle Ausfahrten ist eine moderne Sicherheitsausrüstung Pflicht. Das bedeutet auch, dass die Bindung korrekt eingestellt ist und die Ski und Skischuhe in einwandfreiem Zustand sind. Die Skischule haftet nicht bei Unfall, Verletzung, Schädigung, Verlust, Diebstahl, Verspätung oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Bei Teilnahme an unseren Tagesausfahrten übernimmt die Skischule keinerlei Haftung und keine Aufsichtspflicht - gleichgültig welches Alter der Teilnehmer hat. Die Teilnehmer sind weder betreut noch beaufsichtigt und bewegen sich im Skigebiet auf eigene Gefahr.

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