Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. November 2015.

2 Nr. 23/15 Niederschlagswasser - Meldepflicht für Veränderungen! Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer, wir möchten Sie auf Ihre Meldepflicht bezüglich der Niederschlagswassergebühr hinweisen! Durch Rückmeldebogen erhob die Gemeinde im Jahr 2010 die abflussrelevanten Flächen für diese Gebühr. Für die Abrechnung 2015 benötigen wir nun Ihre Änderungen. Pro Quadratmeter angeschlossener, abflussrelevanter Fläche erheben wir zurzeit 0,35 € im Jahr für das Niederschlagswasser. Alle Grundstückeigentümer sind nach unserer Satzung verpflichtet, Veränderung der Versiegelung und Entwässerung eines an den öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstückes der Gemeinde mitzuteilen. Als Eigentümer sind folgende Veränderungen anzuzeigen: - überbaute Flächen (z.B. Neubauten), - befestigte Flächen (z.B. Hofflächen oder Terrassen), - entsiegelte Flächen (z.B. Begrünung), - die Versiegelungsart (z.B. Dachfläche, Asphalt, Beton, Pflaster, Kies etc.), - Anschluss / Entfernung eines Anschlusses (direkter oder indirekter) ans Kanalnetz, - Versickerungsanlagen mit Art und Umfang und - Eigentumswechsel. Ein Eigentumswechsel eines Grundstücks mit abflussrelevanter Fläche sollte gemeldet werden, damit ab 2016 die Gebühr beim neuen Eigentümer erhoben werden kann. Die Meldung ist aller spätestens einen Monat nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks bzw. der Änderungen der Verhältnisse dem Rechnungsamt abzugeben. Ihre Berechnungsfläche wird aus Ihrer Meldung ermittelt. Die Gemeinde behält sich vor, Ihre Angaben zu prüfen. Zu Ihrer weiteren Information: Unsere Abwassersatzung finden Sie unter www.hohentengen.de/buergerinfo/rathaus/ satzungen.html und eine Broschüre www.hohentengen.de/abwasser.html. Bitte melden Sie sich, falls sich Änderungen ergaben! Sie erhalten ein entsprechendes Formular. Ansprechpartner: Philipp Wendt, p.wendt@hohentengen-ah.de, (07742) 853-45

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