Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. November 2015.

4 Nr. 23/15 4. in der Ganztagsbetreuung an 3 Tagen die Woche und in Regelgruppen an zwei Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 176,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 88,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 5. in der Ganztagsbetreuung an einem Tag die Woche und in Regelgruppen an vier Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 150,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 75,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (2) Die Gebühren für den Besuch des Kindergartens in Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 110,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 55,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (3) Die Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe in Hohentengen betragen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1. in der Betreuung „Vormittag“ a) für 5 Tage pro Woche 280,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 240,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 200,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 140,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 100,00 €, 2. in der Betreuung „Nachmittag“ a) für 5 Tage pro Woche 150,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 130,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 110,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 90,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 50,00 €, 3. in der Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ a) für 5 Tage pro Woche 360,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 310,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 250,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 190,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 120,00 €,

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