Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. November 2015.

Nr. 23/15 1 Lienheimer Kindergartenkinder nehmen bei sommerlichen Temperaturen ein Blätterbad. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 23 · 19. November 2015 · Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 23/15 Niederschlagswasser - Meldepflicht für Veränderungen! Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer, wir möchten Sie auf Ihre Meldepflicht bezüglich der Niederschlagswassergebühr hinweisen! Durch Rückmeldebogen erhob die Gemeinde im Jahr 2010 die abflussrelevanten Flächen für diese Gebühr. Für die Abrechnung 2015 benötigen wir nun Ihre Änderungen. Pro Quadratmeter angeschlossener, abflussrelevanter Fläche erheben wir zurzeit 0,35 € im Jahr für das Niederschlagswasser. Alle Grundstückeigentümer sind nach unserer Satzung verpflichtet, Veränderung der Versiegelung und Entwässerung eines an den öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstückes der Gemeinde mitzuteilen. Als Eigentümer sind folgende Veränderungen anzuzeigen: - überbaute Flächen (z.B. Neubauten), - befestigte Flächen (z.B. Hofflächen oder Terrassen), - entsiegelte Flächen (z.B. Begrünung), - die Versiegelungsart (z.B. Dachfläche, Asphalt, Beton, Pflaster, Kies etc.), - Anschluss / Entfernung eines Anschlusses (direkter oder indirekter) ans Kanalnetz, - Versickerungsanlagen mit Art und Umfang und - Eigentumswechsel. Ein Eigentumswechsel eines Grundstücks mit abflussrelevanter Fläche sollte gemeldet werden, damit ab 2016 die Gebühr beim neuen Eigentümer erhoben werden kann. Die Meldung ist aller spätestens einen Monat nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks bzw. der Änderungen der Verhältnisse dem Rechnungsamt abzugeben. Ihre Berechnungsfläche wird aus Ihrer Meldung ermittelt. Die Gemeinde behält sich vor, Ihre Angaben zu prüfen. Zu Ihrer weiteren Information: Unsere Abwassersatzung finden Sie unter www.hohentengen.de/buergerinfo/rathaus/ satzungen.html und eine Broschüre www.hohentengen.de/abwasser.html. Bitte melden Sie sich, falls sich Änderungen ergaben! Sie erhalten ein entsprechendes Formular. Ansprechpartner: Philipp Wendt, p.wendt@hohentengen-ah.de, (07742) 853-45

Nr. 23/15 3 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Bekanntmachung SATZUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN FÜR DIE KINDERGÄRTEN HERDERN, HOHENTENGEN UND LIENHEIM (SATZUNG ÜBER KINDERGARTEN-GEBÜHREN) VOM 28.10.1992 MIT ÄNDERUNGSSATZUNGEN VOM 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007,17.07.2008, 08.07.2010, 19.04.2011, 18.04.2013 und 12.11.2015 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 12.11.2015 folgende Änderung der Satzung über Kindergartengebühren vom 28.10.1992 mit Änderungssatzungen vom 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007, 17.07.2008, 08.07.2010 und 19.04.2011, 18.04.2013 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 4 Gebührensätze wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Gebühren für den Besuch der Kindergärten Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr monatlich 1. in Regelgruppen a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 110,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 55,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 2. in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 134,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 67,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 3. in der Ganztagsbetreuung an 5 Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 220,00 €, b) f ür das zweite aufgenommene Kind einer Familie 110,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei.

4 Nr. 23/15 4. in der Ganztagsbetreuung an 3 Tagen die Woche und in Regelgruppen an zwei Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 176,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 88,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 5. in der Ganztagsbetreuung an einem Tag die Woche und in Regelgruppen an vier Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 150,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 75,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (2) Die Gebühren für den Besuch des Kindergartens in Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 110,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 55,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (3) Die Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe in Hohentengen betragen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1. in der Betreuung „Vormittag“ a) für 5 Tage pro Woche 280,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 240,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 200,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 140,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 100,00 €, 2. in der Betreuung „Nachmittag“ a) für 5 Tage pro Woche 150,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 130,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 110,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 90,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 50,00 €, 3. in der Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ a) für 5 Tage pro Woche 360,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 310,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 250,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 190,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 120,00 €,

Nr. 23/15 5 4. in der „Betreuung Ganztag“ a) für 5 Tage pro Woche 500,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 430,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 350,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 260,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 160,00 €, 5. Pro Wochentag ist nur ein Baustein buchbar. Die gewählten Bausteine werden zur Monatsgebühr addiert. 6. Je nach Anzahl der aufgenommenen Kinder einer Familie in der Krippe werden die nach dem Baukastenprinzip errechneten Gebühren anteilig festgesetzt und volle Euro gerundet: a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 100 %, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 80 %, c) das dritte und weitere aufgenommene Kinder einer Familie in der Krippe 60 %. (4) Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland betragen die Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3 den zweifachen Satz. Für Kinder mit dem Wohnsitz im Ausland, deren Eltern in der Gemeinde Hohentengen einen Arbeitsplatz haben, wird nach dem Absatz 3 der 1,5 fachen Satz erhoben. (5) Neben den Gebühren nach Ziffer 1 - 5 werden zusätzlich bei Teilnahme am Mittagessen die Kosten hierfür erhoben. § 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft und ersetzt die Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindergärten Herdern, Hohentengen und Lienheim (Satzung über Kindergartengebühren) vom 18.04.2013. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 12.11.2015, der Bürgermeister gez. Benz

6 Nr. 23/15 Hinweis zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren nach dem neuen Bundesmeldegesetz (§ 50 Abs. 2 BMG) Nach dem neuen Bundesmeldegesetz dürfen bei den Altersjubilaren nur noch der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag, jeder folgende Geburtstag veröffentlicht und übermittelt werden. Bei den Ehejubilaren darf nur noch der 50. und jedes folgende Ehejubilar veröffentlicht und weitergegeben werden. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des badenwürttembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Wiederspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Nr. 23/15 7 Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt bei der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

8 Nr. 23/15 Landtagswahl am 13. März 2016 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammengang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Aufruf Wer hat einen schönen, großen Nadelbaum im Garten, den er nicht mehr haben will? Die Gemeinde nimmt diesen gerne als Weihnachtsbaum. Der Baum sollte abholbereit und ansehnlich sein. Vorschläge bitte an Markus Gampp Tel. 850 5541 Kindergarten „Wunderfitz“ Hohentengen sagt Danke Das Kindergartenteam bedankt sich bei allen, die zum Gelingen der Martinsfeier beigetragen haben. Ein herzliches Dankeschön • der freiwilligen Feuerwehr Hohentengen, die wieder für die Sicherheit der Umzugsteilnehmer gesorgt hat, • der Abordnung der Guggenmusik „Truubehüeter“ Hohentengen für die musikalische Begleitung, • Marta Gabrin als St. Martin hoch zu Ross und ihren Eltern,

Nr. 23/15 9 • dem Gewerbeverein Hohentengen für die Martinsbrezel, • der Mesmerin, Frau Gerda Rau, • dem Elternbeirat für die Bewirtung auf dem Rathausplatz, • allen Kindern, für das Martinsspiel und für das kräftige Mitsingen, • den vielen Teilnehmern des Martinsumzuges. Das Kindergartenteam St. Martinsfeier der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ / Herdern Für die Mithilfe zum Gelingen unseres diesjährigen St. Martinsumzuges in Günzgen möchten wir uns bei allen Helfern recht herzlich bedanken. Viele helfende Hände organisierten, bauten auf und ab und sorgten für unsere Sicherheit: – vielen Dank dem Elternbeirat für die Organisation und ihre Mithilfe – Dank an die freiwillige Feuerwehr Günzgen für das Sichern und Absperren der Straße – Unseren Vorschülern Luca Zimmermann und Dominik Merkt für das gelungene St. Martinsspiel – Sarah Rupp mit ihrem Pferd „Tina“ – Jutta Gems für den gespendeten Hot Dog Spießer – den Spendern für Speis und Trank : Kinderspaß Imthurn-Meyer, Planungsbüro Bachmann, Firma Sensoplan, Bennie`s Landshop, Malergeschäft Seiz, Frisörsalon Zimmermann Danke auch an alle die an unserem St. Martinsumzug teilgenommen haben. Es war für uns alle ein schöner, gelungener Abend. Das Kita.- Team „Pfiffikus“ aus Herdern Danke St. Martinsumzug 2015 Der Kindergarten Lienheim bedankt sich recht herzlich bei – der Feuerwehr, die uns sicher durch die Straßen begleitet hat. – dem Elternbeirat, für die Bewirtung – Berthold Scheuble für das Bereitstellen der Lautsprecheranlage – den Vorschülern, für das Aufführen des Martinspiels – allen Eltern und Familien für die Teilnahme am Umzug Das Kindergartenteam

10 Nr. 23/15 Adventskranzverkauf Die Landfrauen Stetten-Günzgen/Bergöschingen bieten am Adventsmarkt am Freitag, 27. November 2015 wieder Adventskränze zum Verkauf an. Der Erlös wird für ein soziales Projekt in unserer Gemeinde gespendet. Gemeinschaftsschule feiert Literaturfest Am Frederick-Tag feiern die Kulturträger des Landes Baden-Württemberg die Literatur und das Lesen. Dieses Jahr zum ersten Mal mit dabei: die Gemeinschaftsschule Rheintal am Standort Hohentengen. Und für diese Premiere hatte sich die GMS mächtig ins Zeug gelegt: Auf drei Etagen wurden Dutzende von Aktionen, Ausstellungen und Präsentationen angeboten. Alle Schulklassen leisteten einen Beitrag. Von den Eröffnungsliedern des Schulchores über das Stabpuppenspiel „Der Grüffelo“ bis hin zu den Vorlesewettbewerben der Klassen 2 bis 6. Als Sieger dieser Wettbewerbe gingen Vanessa Steinbrunner (4b) und Jan Zipfel (6a) hervor. Für das leibliche Wohl wurden derweil von den Schülern der 9. Klasse Getränke und Hot Dogs serviert. Zwei Stunden lang verwandelte sich die Schule so in ein Kreativzentrum für den Umgang mit Literatur. Die Schulgemeinschaft kann auf eine gelungene Veranstaltung zurückblicken. Seniorenwohnen Hohentengen a. H.: Begegnungs- und Spielnachmittag Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag 26.11.2015, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam

Nr. 23/15 11 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal informiert: Jahresverbrauchsabrechnung 2015 Strom (EVKR) sowie Wasser- und Nahwärme (Gemeindewerke Hohentengen) Sehr geehrte Kunden und Kundinnen, die EVKR führt im diesem Jahr vom 10.11. bis 24.11.2015 die Ablesung zur Jahresverbrauchsabrechnung Strom durch, des weiteren führt die EVKR im Auftrag der Gemeindewerke Hohentengen auch die Ablesung der Wasser und Nahwärmezähler durch. Für beide Ablesungen werden Ihnen erstmalig ab diesem Jahr Ablesekarten per Post zugesandt, für die Wasser und Nahwärmezähler erhalten Sie eine gesonderte Ablesekarte. Beide Ablesekarten können Sie selbst ausfüllen und zurücksenden. Die beauftragte Firma Co.met hat als bundesweit agierendes Unternehmen sehr gute Erfahrungen mit der Akzeptanz der Kunden mit dieser Art der Ablesung. Sie erhalten mit der Karte eine ausführliche Erklärung, wie die Ablesung erfolgen soll. Darauf ist ebenso beschrieben, wie Sie uns Ihre Daten via Internet, QR-Code, Fax oder eben über den Postweg zukommen lassen können. Gerne können Sie auch ihre Ablesekarte im Rathaus abgeben. Bitte achten Sie Mitte November 2015 auf Ihre eingehende Post. Für Rückfragen dazu, stehen Ihnen unser Mitarbeiter ab Ende November telefonisch zur Verfügung. Frau Jasmin Abend Tel. 0 77 42/935-230 Frau Dana Kießling Tel. 0 77 42/935-231 Herr Matthias Spitznagel Tel. 0 77 42/935-228 Information des Hegerings Herbstzeit ist Jagdzeit! Aufgrund der Zeitumstellung wird es abends sehr früh dunkel. Daher müssen die Jägerinnen und Jäger bereits am späten Nachmittag ab 16.00 Uhr auf den Ansitz. Um eine sinnvolle Bejagung durchzuführen ist es wichtig, dass das Wild noch bei ausreichendem Tageslicht beobachtet werden kann. Die Jagdgenossenschaft bittet daher – alle Spaziergänger und Landwirte, die Flächen und Wege entlang der Wälder (WaldFeld-Grenze) in der Zeit von 16.00 bis zum Einbruch der Dunkelheit möglichst zu meiden. Für die Spaziergänger bietet sich an, entweder die Spaziergänge zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen oder sich in der freien Feldflur zu bewegen;

12 Nr. 23/15 – die Schlagraum- und Brennholzerwerber, gerade in dieser Zeit die Arbeiten in der Nähe von Hochsitzen oder Dickungen frühzeitig zu beenden, damit das Wild sich ohne Störung zu den Äsungsflächen bewegen kann. – In vielen Revieren finden nun Treib- oder Drückjagden statt. Waldnutzer werden gebeten, die Wege nicht zu verlassen. Spaziergänger sollten an diesen Tagen möglichst auf andere Gebiete ausweichen und Brennholzwerber an diesen Tagen die Arbeiten einstellen, damit keine unnötige Gefährdung entsteht. – Die Verkehrsteilnehmer sollten auf die entsprechenden Beschilderungen achten und gerade in der Nähe von Wäldern die Geschwindigkeit reduzieren und bei herannahendem Wild bremsbereit sein. In besonderen Einzelfällen ist eine Absprache mit den örtlichen Jagdpächtern sinnvoll. Bleiben Sie bei ihren Spaziergängen im Wald gerade bei Einbruch der Dämmerung auf alle Fälle auf den Wegen und lassen Sie ihre Hunde angeleint und nicht umherstreifen. Die Jägerschaft erfüllt mit der Bejagung gesetzliche Vorgaben und trägt mit ihrer Arbeit zur Erhaltung der Wälder und von gesunden Wildpopulationen bei. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Landratsamt Waldshut Eigenbetrieb Abfallwirtschaft / Kaufmännische Abteilung Neues flächendeckendes Sammelsystem des Landkreises Waldshut für Druckerpatronen und Tonerkartuschen Obwohl Deutschland als umweltbewusst gilt, landen bisher 9 von 10 Tonerkartuschen und Tintenpatronen im Restmüll. Um diese geringe Verwertungsquote im Landkreis Waldshut zu verbessern, arbeitet der Landkreis Waldshut künftig mit Fa. CR-Solutions mit Sitz in Eibelstadt zusammen. CR-Solutions hat sich auf die Wiederverwertung von Druckerpatronen und Tonerkartuschen spezialisiert und bietet ein kostenloses Rücknahmesystem an. Im Rahmen dieser Kooperation nimmt der Landkreis Waldshut ab sofort auf allen 23 Recyclinghöfen Druckerpatronen und Tonerkartuschen entgegen. Die Druckerpatronen und Tonerkartuschen werden in roten 240-Liter Tonnen der Fa. CR-Solutions gesammelt. In die roten Tonnen gehört restentleertes Druckerzubehör aller Hersteller. Dazu zählen Tonerkartuschen, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Faxpatronen und Fixiereinheiten.

Nr. 23/15 13 Es wird darum gebeten, die Materialien nicht in die Tonnen zu werfen, um Beschädigungen zu vermeiden, die eine Wiederverwertung verhindern würden. Ferner sollte in die Tonnen keine Kartonverpackung gegeben werden. Die vollen Tonnen werden von Fa. CR-Solutions abgeholt und gegen leere Tonnen getauscht. Anschließend werden die Tintenpatronen und Tonerkartuschen geprüft und gereinigt. Schließlich werden sie von spezialisierten Fachfirmen aufbereitet, befüllt und gelangen wieder in den Handel. Der Landkreis Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Rücknahmesystem rege zu nutzen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Persönliche Hilfen Landkreis Waldshut / Familienlotse Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt. Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Betreuungsformen sind: Einzelbetreuung im häuslichen Bereich, in unseren Räumlichkeiten oder anderen Orten; Assistenz und Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Urlaubsbetreuung vor Ort; Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie an. Elke Stadler Telefon (07741) 96 57 277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00, e.stadler@lebenshilfe-ssw.de Gruppenangebote Landkreis Waldshut Unser neues Programmheft für 2015 ist ab 15.12.14 in unseren Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen erhältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar! Freie Zeit sinnvoll und erlebnisreich gestalten! Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit neben Schule und den täglichen Verpflichtungen sinnvoll und mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Unsere Angebote: • Ferienfreizeiten Jugendliche und Kinder • Freizeitclubs Jugendliche und Kinder

14 Nr. 23/15 • Ferienbetreuung • Sport und Bewegung • Tagesunternehmungen • Bildungsangebote Für weitere Informationen und zur Anforderung ausführlicher Programmhefte wenden Sie sich bitte an: Natalie Amico Telefon (07761) 55 38 581, n.amico@lebenshilfe-ssw.de Finanzamt Waldshut-Tiengen informiert: Schulabschluss 2016 – und was jetzt? Ausbildung oder Studium? Wenn Du eine Ausbildung mit super Aussichten für deine Zukunft machen willst, schon während der Ausbildung gutes Geld verdienen willst, gerne im Team arbeitest und gut organisieren kannst, dann ist der Beruf des Finanzwirts/der Finanzwirtin genau das richtige für Dich. Wir bieten zum Ausbildungsbeginn 15.09.2016 mehrere Ausbildungsplätze zum Finanzwirt/in in der Steuerverwaltung (mittlerer Dienst) an. Für die Ausbildung sollten Deine Stärken in Mathe und Deutsch liegen und Du solltest einen guten Realschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsabschluss haben. Für Bewerber mit Abitur oder gleichwertigem Bildungsabschluss bieten wir zum 01.10.2016 ebenfalls mehrere Duale Studienplätze zum Bachelor of Laws in der Steuerverwaltung an. Das Studium findet an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg statt. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE WAS WIR BIETEN - Steuerrecht - Status als Beamtenanwärter/-in auf Widerruf - Buchführung - praxisbezogene Anwendung der Studieninhalte - Öffentliches und Privates Recht - Studium in kleinen Gruppen und Projektarbeit - Wirtschafts-u. Sozialwissenschaften- Vertiefung von persönlichen Interessen durch spannende Wahlpflichtfächer WAS DU MITBRINGEN SOLLTEST INTERESSIERT AN EINEM START ZUM 01.10.2016? - Gute Hochschulreife oder Deine Bewerbung kannst Du online unter gleichwertiger Bildungsstand www.was-gibts-zu-glotzen.de abgeben. - schnelle Auffassungsgabe - Interesse für Wirtschaft und Finanzen - Teamfähigkeit

Nr. 23/15 15 Alle Infos und Bewerbungen unter www.was-gibts-zu-glotzen.de und direkt beim Ausbildungsleiter Jochen Herrmann im Finanzamt Waldshut-Tiengen, Tel. 07741/603-170 oder E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de. Der VdK-Ortsverband informiert: VdK-Schließtage zwischen den Jahren Auch 2015 gibt es an Weihnachten und zum Jahreswechsel Büroschließtage beim VdK Baden-Württemberg und dessen Einrichtungen. Die hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen, inklusive „VdK Reisen“ in Stuttgart, sind vom 24. bis einschließlich 31. Dezember 2015 geschlossen. Sie öffnen wieder am 4. Januar 2016. Um vorherige Terminvereinbarung bei den VdK-Sozialrechtsreferenten wird gebeten. (Adressen unter www.vdk-bawue.de oder telefonisch unter (0711) 61956-0 erfragen.) Die Regionalberatungsstelle Stuttgart der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), die bislang noch in Trägerschaft des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg arbeitet, ist noch bis zum 10. Dezember in der Gaisburgstraße 27, 70182 Stuttgart, Telefon (0711) 2483395, erreichbar. Zudem kann man das UPD-Servicetelefon noch bis zum 11. Dezember anrufen: (0800) 0117722. Onlineanfragen (www.patientenberatung.de) können ebenfalls noch bis zum 11. Dezember 2015 gestellt werden. Preis für VdK-Zeitung Die „VdK-Zeitung“ (Auflage 1,5 Millionen) ist 2015 mit dem Journalistenpreis der Deutschen Herzstiftung ausgezeichnet worden. Die Stiftung würdigte die objektive, allgemeinverständliche und kompetente Berichterstattung der Mitgliederzeitung über Herzkreislauf-Erkrankungen. Die Preisverleihung erfolgte unlängst auf der 81. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung in Mannheim. In der aktuellen November-VdK-Zeitung gibt es im bundesweiten Teil eine Seite über die „Herzwochen“ und zudem im Baden-Württemberg-Teil einen Großbericht über die Stuttgarter Veranstaltung zu Herzkreislauf-Erkrankungen, die der Sozialverband VdK und das PatientenForum kürzlich durchführten. Der VdK Baden-Württemberg bietet zudem die „VdK-Zeitung zum Hören“ an. Sehbehinderte Menschen können so selbstständig, ohne Anmeldung, ohne Passwort und ohne besondere Technik zum gewöhnlichen Festnetztarif ihres Anbieters die komplette VdK-Zeitung am Telefon abhören: die Nordbaden-Ausgabe unter der Rufnummer (07 11) 26 89 83 55, Nordwürttemberg unter (07 11) 26 89 83 66, Südbaden unter (07 11) 26 89 83 77 und Südwürttemberg unter (07 11) 26 89 83 88. Ausbildungssuche zählt für Rente Zeiten der Ausbildungssuche können bei späterer Rente eine Rolle spielen. Daher sollten sich Schulabgänger als ausbildungssuchend melden. Auch könnten Schulabgänger, die nach ihrem Abschluss nicht gleich einen Ausbildungsplatz finden, Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden, teilte unlängst die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württ-

16 Nr. 23/15 emberg (DRV) mit. Wer zwischen 17 und 25 sei und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Monat ausbildungssuchend melde, bekäme das im DRV-Versicherungsverlauf vermerkt. Dann zähle die Zeit der Ausbildungssuche als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente, und das obwohl die Agentur für Arbeit keine Sozialleistungen erbringe und keinen Rentenbeitrag einzahle. Diese Anrechnungszeit könne bei den Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte wichtig werden. Detailauskünfte – auch zu anderen Rentenfragen – gibt es bei der DRV Baden-Württemberg, in den DRV-Regionalzentren und -Außenstellen, über das kostenlose Servicetelefon (0800) 100048024 sowie unter www.deutscherentenversicherung-bw.de im Internet. Sprechstunden Der Sozialverband VdK informiert. Der nächste Sprechtag des VdK findet statt in: WT-Tiengen, Bahnhofstr. 12, jeden Montag von 9°° - 12°° Uhr Nur nach vorheriger Terminabsprache 07621- 93 96 39-0 !!!! Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwer-behindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle LÖRRACH unter der Tel.-Nr.: 07621 / 93 96 39 – 0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.d Sammeltermine Blaue Tonne am 23. November 2015 Gelber Sack am 25. November 2015 Sonderabfälle Freitag, den 27.11.2015: Wehr, Festplatz Ludingarten, von 11:30 – 14:30 Uhr, Görwihl, Bauhof Hotzenwaldhalle, von 15:30 – 18:30 Uhr, Freitag, den 11.12.2015: Waldshut, Chilbiplatz, 11:30 – 14:30 Uhr, Jestetten, Parkplatz Gemeindehalle, 15:30 – 18:30 Uhr. Es können folgende Sonderabfälle abgegeben werden: Altfette, Altmedikamente, Autobatterien, Kleinbatterien, Farb- und Lackreste, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Abfälle, nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas, Chemikalien aus dem Haushalts- und Hobbybereich.

Nr. 23/15 17 Wir weisen Sie daraufhin, dass die Schadstoffe nur bei Anwesenheit des Schadstoffmobils abgegeben werden dürfen. Das Verkehrsamt informiert Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten von Hohentengen oder dem Skulpturenweg; Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und die alten Eichen erzählen. Laxdal Theater: «Ein Deal à la Hitchcock» von Bernd Storz (Schweizer Erstaufführung) Vorstellungen im November: Samstag 21.11.2015 um 20 Uhr und Sonntag 22.11.2015 um 16.00 Uhr Freitag und Samstag 27.11.2015 und 28.11.2015 um 20.00 Uhr Information und Reservierung im Verkehrsamt 07742 853-50 Fussballkalender Freitag, 20.11.15 18:30 SV Jestetten FC Hochrhein D-Junioren | 1.Kreisliga (A) Samstag, 21.11.15 13:00 FC Hochrhein 2 FC RW Weilheim D-Junioren | Kreisklasse 14:30 FC Hochrhein FC Furtwangen Frauen | Landesliga 14:30 FC Schlüchttal 2 FC Hochrhein 2 Herren | 3.Kreisliga (C) 16:00 FC Tiengen SG Hochrhein B-Junioren | 1.Kreisliga (A) Sonntag, 22.11.15 13:00 SG Hochrhein SV Lottstetten A-Junioren | 1.Kreisliga (A) Sonntag, 22.11.15 14:30 FC Geißlingen FC Hochrhein Herren | 1.Kreisliga (A) Freitag, 27.11.15 18:00 FC Hochrhein SV Rheintal D-Junioren | 1.Kreisliga (A) Samstag, 28.11.15 13:15 SC Lauchringen 2 FC Hochrhein 2 D-Junioren | Kreisklasse 16:00 VfR Horheim SG Hochrhein B-Junioren | 1.Kreisliga (A) Sonntag, 29.11.15 13:00 SG Binzgen SG Hochrhein A-Junioren | 1.Kreisliga (A) 14:30 FC Hochrhein FC Weizen Herren | 1.Kreisliga (A)

18 Nr. 23/15 Veranstaltungskalender 16.-20. November 2015 Kerzenziehen, Kirchenchor Hohentengen 21./22. November 2015 H erbstkonzert Musikverein Stetten-Bergöschingen (Mehrzweckhalle) 27. November 2015 Weihnachtsmarkt Förderverein Region Hohentengen 29. November 2015 Adventskonzert Musikverein Lienheim (Mehrzweckhalle) VHS Waldshut Tagesfahrt nach Stuttgart zum Musical Rocky“ oder „Tarzan“ Am Sonntag 10. Januar 2016 bietet die Volkshochschule Waldshut eine Musicalfahrt nach Stuttgart Musical an. Es besteht die Möglichkeit das Musical Rocky“ oder „Tarzan“ zu erleben. Zwei außergewöhnliche Live-Erlebnisse, die die Zuschauer mitreißen. Beim Musical ROCKY wird das Publikum auf einzigartige Weise in die Show einbezogen: Wenn der Boxring in den Theatersaal fährt und der Golden Circle zu VIP-Plätzen wird, ist man mitten im Geschehen und erlebt außergewöhnliches Entertainment hautnah. Das Musical erzählt die bewegende Geschichte des Boxers Rocky, der auf schicksalhafte Weise die Chance seines Lebens bekommt und seine große Liebe findet. Beim Musical Tarzan machen eine spektakuläre Luftakrobatik hautnah über den Köpfen des Publikums, eine lebendige Dschungelwelt, die mitreißende Musik von Phil Collins und eine bewegende Liebesgeschichte zu einem atemberaubenden Erlebnis. Mit ihrer unbändigen Energie und Dynamik fliegen die Darsteller vor Ihnen, über Ihnen und um Sie herum. An ihren Lianen schwingen sie quer durch den gesamten Theatersaal und verwandeln die Luft in eine einzigartige Bühne. Abfahrt 9:00 Uhr Abfahrt ab Waldshut, gegen 12:00 Uhr Ankunft im SI-Centrum und Aufenthalt mit Mittagessen zur freien Verfügung. 14:00 Uhr Vorstellungsbeginn. Ende der Vorstellung um ca. 17:00 Uhr, Rückkunft am Hochrhein gegen 20.30 Uhr. Preis für Fahrt im modernen Reisebus, Eintrittskarte der gebuchten Kategorie. Preis pro Person Kat. 1 148,00 € Preis pro Person Kat. 2 135,00 € Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de 07. - 14. April 2016 Kunst- Kultur und Natur auf der Blumeninsel Madeira mit Blumenfest Das ganzjährig milde Klima sorgt in Madeira für ein üppiges Grün in allen Schattierungen, für ein buntes Blumenmeer und tropische Gärten. Entdecken Sie auf unserer einwöchigen, Kunst-und Kulturreise die Schönheit der subtropischen Pflanzenwelt, dramatische Vulkanlandschaften und bizarre Felsküsten, prächtige Parks, sowie die Nord-

Nr. 23/15 19 küste mit dem einzigartigen Naturschauspiel von wildem Atlantik und schroffen Felsen! Natürlich erleben wir auch Madeiras bunte Hauptstadt Funchal. Preis für Transfer zum Flughafen, Flug mit Air Berlin von Zürich nach Madeira , 7 Übernachtungen mit Halbpension, deutschsprachige Reiseleitung ab Abfahrtsort während der gesamten Reise und viele Extra-Leistungen, pro Person im Doppelzimmer: 1.230,- -€, Einzelzimmerzuschlag: 260,--€, Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen, Anmeldung erbeten bis 04.01.2016 (spätere Anmeldungen nur auf Anfrage) Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Schnitt- und Pflegekurs für Obst- Beeren- und Ziergehölze In Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverband Hochrhein veranstaltet die Fachwartevereinigung Hochrhein einen Kurs zum Obst- und Gartenfachwart/in. Die Ausbildung beinhaltet die Theorie sowie den praktischen Schnitt und dauert von November 2015 bis März 2016. Angesprochen sind alle Streuobstwiesen- und Gartenbesitzer/innen, Personen aus gärtnerischen Berufen sowie alle aus dem gesamten Hochrheingebiet die daran Interesse haben. Ein Informationsabend findet am Donnerstag den 26. November 2015 statt. Info und Anmeldung beim Vorsitzenden der Fachwartevereinigung Hochrhein: Edgar Koller, Telefon: 07746-919215, E-Mail: gartenpflege.koller@gmx.de Das Landratsamt Waldshut-Landwirtschaftsamt informiert: Noch freie Plätze bei Workshops Montag, 30.11.2015, 18-21 Uhr: Kochen und Backen bei Gluten-Unverträglichkeit Montag, 25.01.2016, 18-21 Uhr: Kochen und Backen bei Lactose-Unverträglichkeit Kursort für alle Veranstaltungen: Lehrküche Landwirtschaftsamt Waldshut, Gartenstraße 7 Referentin: Natascha Mayenfels, Diätassistentin Kosten: 10 € pro Abend, diese sind vor Ort zu begleichen Bitte Schürze und Geschirrtuch mitbringen. Verbindliche Anmeldung ist erforderlich per Mail bei elvira.braunger-kaeppeler@landkreis-waldshut.de oder Tel.-Nr. 07751/86-5332 bzw. 86-5301. Agentur für Arbeit informiert: Informationsveranstaltung „Freiwilliges Soziales Jahr“ Soziales Engagement ist eine lohnenswerte Erfahrung! Sie möchten mehr über die Voraussetzungen und Bewerbungsadressen für ein Freiwilliges Soziales Jahr wissen? Darüber informieren Fachleute vom Internationalen Bund (IB) Freiburg am Donnerstag, 26. November 2015 um 14.00 Uhr in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher

20 Nr. 23/15 Str. 2, Berufsinformationszentrum, Raum E.14. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. AOK informiert über Krankenversicherung im Ruhestand Beratungstag für Rentenantragssteller und Rentner Am Dienstag, 1. Dezember, lädt die AOK Hochrhein-Bodensee ein zum Beratungstag für Rentenantragssteller und Rentner. Von 10 bis 15.30 Uhr haben Interessenten die Möglichkeit, im AOK KundenCenter Waldshut Am Rheinfels ihre Fragen im persönlichen Gespräch zu klären. AOK-Experte Lothar Kaiser beantwortet dann beispielsweise Fragen, wie Rentner kranken- und pflegeversichert sind oder ob die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind und welche Lösungen es gibt. Informationen gibt es auch darüber, aus welchen Einkünften die Beiträge berechnet werden und welche Rolle dabei Auslandrenten und Versorgungsbezüge aus Pensionskassen oder Kapitalleistung spielen. Interessenten können einen Termin vereinbaren unter der Rufnummer des Expertenteams 0 77 31 - 83 93 40 oder direkt im AOK KundenCenter Waldshut. Selbsthilfegruppe informiert: Die Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen trifft sich am Donnerstag, den 26. November 2015 um 19 Uhr in den Räumen des Caritasverbandes, Poststr. 1 in Waldshut. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Infos unter R. Funk Tel.: 07751-3372 oder Barbara Scholz, Sozialarbeiterin, Caritasverband Tel.: 07751801133. Im Dezember entfällt unser Gruppentreffen. Ab 2016 werden unsere monatlichen Treffen jeweils am letzten MITTWOCH im Monat, ebenfalls um 19 Uhr stattfinden!!! NEU !! NEU!! NEU!! NEU!! Ab November findet jeweils am 1. Montag im Monat von 17 – 18.30 Uhr eine „offene Sprechstunde“ für Angehörige von Angehörigen im Psychiatrischen Behandlungszentrum (zfp), Kaiserstr. 106 in Waldshut statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 20.11.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Sonntag, 22.11.2015 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Freitag, 27.11.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag, 28.11.2015 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim mit Kirchenchor Sonntag, 29.11.2015 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten

Nr. 23/15 21 Adventskalenderverkauf An den Wochenenden 14./15. November und 21./22. November 2015 werden nach den Gottesdiensten in der ganzen Seelsorgeeinheit Adventskalender verkauft. In den beiden Pfarrbüros sind die Adventskalender auch zu erhalten. Preis für Kalender € 3,00. Gleichzeitig können Sie die Weihnachtsdoppelkarten für eine kleine Spende für die Jugendarbeit in unserer Pfarrei erhalten. Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit St. Christophorus hat am Donnerstag, 26. Nov. 2015 um 20.00 Uhr im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen öffentliche Sitzung. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht. Termin Erstkommunion Samstag, 09.04.2016 in Kadelburg, Sonntag, 10.04.2016 in Rheinheim Sonntag, 17.04.2016 in Hohentengen mit Lienheim Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung email: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Alt-Katholische Kirchengemeinden Dettighofen / Lottstetten / Hohentengen Donnerstag, 19. November 2015 Altkatholische Frauengruppe Freudiges Beisammensein Lottstetten 15.00 Uhr Im Bistro Sonntag, 22. November 2015 Vom wiederkommenden Herrn Dabei sein… Lottstetten, 10.00 Uhr Eucharistiefeier

22 Nr. 23/15 ZWEITE ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG 2015 Gemäß §41 SGO laden wir an dieser Stelle zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein. Eingeladen sind nach §44 SGO alle Gemeindemitglieder. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Termine für die jeweilige Gemeinde: Hohentengen – 29.November 2015, 11.00 Uhr (Kapelle in Herdern) Altersjubilare im Monat Dezember 2015 8.12 Berger, Konrad Talbachstr. 15 Lienheim 75 Jahre 17.12 Schäuble, Paula Bergstr. 16 Hohentengen 95 Jahre 26.12 Sutter, Gertrud Bündtstr. 22 Lienheim 75 Jahre Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. GEMEINDE ALBBRUCK HOCHRHEIN Landkreis Waldshut Die Gemeinde Albbruck (ca. 7.100 Einwohner) sucht – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bachelor of Arts Public Management oder Dipl. Verw.Wirt/in (FH) oder Verwaltungsfachangestellte/n (Prüfung II) als stellvertretende/n Hauptamtsleiter/in – zum 01.07.2016 oder nach Vereinbarung früher eine/n Verwaltungsfachangestellte/n als Kassenverwalter/in Beide Stellen sind in Vollzeit zu besetzen. – sofort für das Kinderhaus Feuerkäfer Kiesenbach in Teilzeit (bis ca. 75%) eine/n Erzieher/in oder Kinderpfleger/in bzw. pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG Nähere Informationen sowie die vollständigen Ausschreibungstexte erhalten Sie auf der Startseite unserer Internetseite unter www.albbruck.de

Nr. 23/15 23 Justizvollzugsanstalt Waldshut-Tiengen Sie interessieren sich für einen Beruf mit vielseitigen und interessanten Aufgaben in der Betreuung, Versorgung und Behandlung von straffällig gewordenen Menschen. Zur Unterstützung unseres Teams im Krankenpflegedienst bilden wír aus: Beamte/Beamtinnen in der Laufbahn des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Wir bieten Ihnen – eine gesicherte Lebensstellung als Beamter/Beamtin des mittleren Dienstes mit guten Aufstiegsmöglichkeiten. Nach zweijähriger Ausbildung im Vollzugsdienst erfolgt eine Besoldung nach A7 LBesGBW. – eine leistungsgerechte Bezahlung mit verschiedenen Zulagen. – die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie Beihilfe im Krankheitsfall. Ihr Profil: – Sie sollten den Realschulabschluss oder – den Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung haben sowie – das Staatsexamen zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger(in)/Rettungsassistent(in) oder eine vergleichbare Ausbildung Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden- Württemberg über den Link: www.justiz-bw.de Bei Interesse wenden Sie sich mit den üblichen Unterlagen an die Justizvollzugsanstalt, Bismarckstraße 19, 79761 Waldshut-Tiengen - Herrn Geng -. Unter der Tel.- Nummer 07751/881-322 oder 07751/881-325 erteilen wir gern weitere Auskünfte. (Ende des amtlichen Teils)

24 Nr. 23/15 Wir suchen per sofort eine Küchenhilfe Sauberes Arbeiten ist eine Selbstverständlichkeit für Sie. Bitte bewerben Sie sich persönlich bei Peter Horn, Telefon 0 77 42 / 68 68 Wenn der Winter vor der Türe steht, ist es meist an der Zeit an die Garderobe zu denken. Manchmal ratlos steht man (Frau) vor dem Kleiderschrank und kommt ins Grübeln: Was passt mir noch, bzw .was gefällt mir noch? Für manche Stücke hat man vielleicht wieder eine Verwendung. Bei anderen Stücken ist man (Frau) einfach nur „hinausgewachsen“. Schicken Sie doch einfach ihre guten Stücke auf die Reise indem Sie den armen Menschen in den Ostländern eine Freude machen. Der SamariterDienst will Ihnen dabei helfen. Seit über fünfzehn Jahren fahren unsere LKW‘s in diese Länder und bringen die Hilfsgüter (u. a. Lebensmittel, orthopädische Hilfen wie Rollstühle und Gehhilfen, Krankenbetten, sowie Baumaterialien) direkt an die Notleidenden. Bringen Sie Ihre aussortierten und wirklich noch guten Kleider in einem blauen Sack oder in einem Bananenkarton zu unserer Sammelstelle. Wir werden dafür sorgen , dass Ihre Kleider nicht verschreddert , sondern von dankbaren Menschen getragen werden. Unsere Sammelstelle in Hohentengen / Bergöschingen finden Sie in der Ortsstraße 3

Nr. 23/15 25 Hohentengen 1: Winkelstraße, Schulstraße (Ost), Bergstraße, Stettener Straße, Weiherstraße, Hauptstraße (Ost) ab Kaufhüsle, Industriegebiet Patrick di Gregorio Telefon 29 45 Hohentengen 2: Auenweg (ab Mühleweg), Mühleweg (Ostseite) Herderner Straße, Merktweg, Hölzleweg, Sonnenrain, Bogenstraße Yannick Rüd Telefon 92 20 73 Hohentengen 3: Mühleweg (Westseite), Badstraße, Auenweg ab Mühleweg, Spannerstraße, Rebhalde, Rheinhalde Julia Küpfer Tel. 0174 / 216 37 40 Guggenmühle und Zoll: Ursula Feser Telefon 92 32 0 Hohentengen 4: Kirchstraße, Schulstraße (West), Abberger, Fluhstraße, Pfarrgarten, Pfarrbuck, Blumenweg, Hansengel, Felsenstraße, Steigleweg Fabian Keller Telefon 85 71 55 Bergöschingen: Walter Kramer Telefon 64 82 Günzgen: Christian Sutter Telefon 33 55 Herdern: Johannes Piberhofer Telefon 22 39 Stetten: Bernhard Baumgartner Telefon 18 18 Lienheim: Niklas Sander Telefon 10 41 Die Austräger des Mitteilungsblattes Sollten Sie einmal kein Mitteilungsblatt erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Austräger.

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30 Nr. 23/15 2-Zimmer-Wohnung 46 qm, 2. OG, EBK, Bad, Balkon, Keller, Autoabstellplatz, Lift, im Ortszentrum Hohentengen zu vermieten. KM € 490,– & NK Telefon 0 77 42 / 85 81 97 ADVENTSBÄUME für Garten, Terasse oder Balkon sowie Tannengrün verkaufen ab sofort Lioba und Kurt Amann Hohentengen-Lienheim Rheintalstraße 27 Telefon 0 77 42 / 63 18 Bezirksleiter Markus Güntert Tel. 07751 8967-14 Markus.Guentert@LBS-BW.de Ihr Baufinanzierer! Ernst Schwörer Kirchstr. 1 · D-79801 Hohentengen Telefon +49 (0) 77 42 / 858 963 Mobil +49 (0) 173 / 797 67 04 mail@ernst-schwoerer.de www.ernst-schwoerer.de Moderne 3,5 Zimmer-Wohnung ca. 100 qm, OG, 2 Bäder, Küche, Balkon, Garage auf Wunsch KM € 510,-- + NK, Bezug nach Vereinbarung Anfragen bitte schriftlich an: Mitteilungsblatt Hohentengen Chiffre 23a/AH Postfach 1148 · 79799 Hohentengen · Telefax 0 77 42 / 92 32-32 mitteilungsblatt@feser.de

Nr. 23/15 31 EINLADUNG KOSTÜMVORSTELLUNG FÖRDERVEREIN SAUSTALLFÄGER LIENÄ E.V. PRÄSENTIERT SAMSTAG, 28.11.2015 | 20 UHR EINTRITT FREI TOP GUGGEN MIT BARBETRIEB VEREINSHEIM SAUSTALLFÄGER Alpenglühen und Hüttenweihnacht Auf dem Reutehof 79771 Klettgau Tel. 07742/91002 (Grießen) Tel. 07742/9789978 (Hohentengen) Heike´s Blumenparadies Wir freuen uns auf Ihr Kommen Samstag, 21.11.2015 von 11.00 Uhr – 18.00 Uhr Sonntag, 22.11.2015 von 11.00 Uhr – 18.00 Uhr (Für Ihr leibliches Wohl ist natürlich auch gesorgt) Heike´s Blumenparadies und Team

4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Mit wtv und ZVV von Hohentengen in den Großraum Zürich und retour! Fahrplan 32 Nr. 23/15

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